Anschubfinanzierung ambulante innovative Pflegeangebote

Projekte für Pflege-Wohngemeinschaften, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und innovative Versorgungsformen werden in der Aufbauphase finanziell unterstützt.

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Der Förderzeitraum umfasst sechs Monate vor Erstbezug sowie das erste Betriebsjahr und beträgt einmalig bis zu 50.000 Euro.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Förderung sind in den Richtlinien zur Förderung von ambulanten innovativen Pflegeangeboten in München beschrieben und wurden im Stadtrat am 12.11.2020 und am 22.06.2023 beschlossen. Mehr Informationen zum Thema wie zum Beispiel zu den Qualitätskriterien finden Sie auf der Seite

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen.

Benötigte Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Antrag Anschubfinanzierung
  • Finanzierungsplan Kostenkalkulation
  • Finanzierungsplan Einnahmenkalkulation
  • Stellen- und Belegungsplan
  • Auszahlungsantrag
Weitere Informationen und Voraussetzungen, die für die Bearbeitung des Antrags notwendig sind, finden Sie in den Förderrichtlinien.

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Ähnliche Leistungen

Anmeldung von ambulanten Pflegediensten

Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Investitionsförderung für teilstationäre Pflege

Durch Investitionsförderung sollen Strukturen geschaffen werden, damit eine bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Münchner*innen möglich ist.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (vollstationäre Pflege)

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Investitionsförderung ambulante Pflegedienste

Als ambulanter Pflegedienst können Sie entsprechend der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Investitionsförderung erhalten.

Förderung Pflegeüberleitung

Beendigung des Programmes "Förderung Pflegeüberleitung" zum 31.12.2024.

Förderung zur Interkulturellen Öffnung in der Altenhilfe

Als Einrichtung der Offenen Altenhilfe können Sie eine Förderung für Fortbildungen und Workshops zur interkulturellen Öffnung (IKÖ) erhalten.

Förderung von Fort- und Weiterbildungen (ambulante und teilstationäre Pflege)

Als ambulante oder teilstationäre Pflegeeinrichtung können Sie eine Förderung für Supervision, Fort- und Weiterbildungen erhalten.

Förderung einer Hausinternen Tagesbetreuung

Als vollstationäre Pflegeeinrichtung können Sie entsprechend der Leitlinien einen Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft für Hausinterne Tagesbetreuung erhalten.

Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege

Als vollstationäre Einrichtung oder Einrichtung der Kurzzeitpflege können Sie Investitionsförderung für Neubau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen erhalten.