Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste müssen im Stadtgebiet München unter Angabe des Namens und Anschrift sowie gegebenenfalls mit Name und Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (im Stadtgebiet München: Gesundheitsreferat, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) angezeigt werden.
  
 Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Erlaubnisurkunde (Altenpfleger*in, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger*in und so weiter) im Original oder in beglaubigter Kopie
Bei Pflegehelfer*innen ohne Heilberufsbezeichnung (= kein Besitz einer Erlaubnisurkunde):
- Formblatt "Beschreibung der beruflichen Ausbildung" im Original (siehe Formulare / Downloads)
Rechtliche Grundlagen
Art. 16 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) - Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege
							
							Gesundheitsreferat
							
								
									
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen
							
						
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	                     Bayerstraße 28a
 
	                      
	                     80335 München 
	                
Fax: +49 89 233-12747848
Adresse
	            	
                    Bayerstraße 28a
                    80335 München
                    
                    
Raum: 2041
E-Mail-Adresse: meldestelle-medizinalwesen.gsr@muenchen.de
Der Parteiverkehr wird ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.