Anmeldung von ambulanten Pflegediensten
Wer gegen Entgelt vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege erbringt oder anbietet hat dies unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste müssen im Stadtgebiet München unter Angabe des Namens und Anschrift sowie ggf. mit Name und Anschrift der Einrichtung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt (im Stadtgebiet München: Gesundheitsreferat, Abteilung Hygiene und Umweltmedizin) angezeigt werden.
Eine Anmeldebestätigung wird auf Wunsch ausgestellt.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Erlaubnisurkunde (Altenpfleger*in, Krankenschwester, Gesundheits- und Krankenpfleger*in etc.) im Original oder in beglaubigter Kopie
Bei Pflegehelfer*innen ohne Heilberufsbezeichnung (= kein Besitz einer Erlaubnisurkunde):
- Formblatt "Beschreibung der beruflichen Ausbildung" im Original (siehe Formulare / Downloads)
Rechtliche Grundlagen
Art. 16 Gesundheitsdienstgesetz (GDG) - Vorbehaltene Tätigkeiten in der Pflege
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Hygiene und Umweltmedizin
Infektionshygiene/Medizinalwesen
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Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47863
Adresse
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80335 München
Raum: 2041
Der Parteiverkehr wird nach telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.
Für die Anmeldung eines neuen Pflegedienstes ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten während der Feiertage:
- 23. Dezember 2024: geöffnet von 9 bis 12 Uhr
- 24. bis 27. Dezember 2024: geschlossen
- 30. Dezember 2024: geöffnet von 9 bis 12 Uhr
- 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025: geschlossen
- 2. Januar 2025: geöffnet von 13 bis 16.30 Uhr
- 3. Januar 2025 : geschlossen