Anmeldung eines Tiertransportes von Equiden

Bei grenzüberschreitenden Transporten ist für Pferde und andere Equiden ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis mitzuführen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

Beschreibung

Für grenzüberschreitende Transporte benötigen Equiden ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Equiden sind Pferde oder pferdeartige Tiere wie zum Beispiel Esel und Maultiere. Im Folgenden wird der Begriff „Pferd“ für alle Equiden verwendet.

Die Anmeldung zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses muss spätestens drei Tage vor der Abreise zu erfolgen. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Formular.

Nach Eingang und Prüfung der Unterlagen, wird sich der*die zuständige Amtstierarzt*in mit Ihnen in Verbindung setzen. Innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise findet eine amtstierärztliche Vor-Ort-Überprüfung statt, bei der unter anderem der Gesundheitszustand und die Transportfähigkeit des Pferdes oder der Pferde festgestellt werden. Hierfür wird der Equidenpass benötigt. Das Zeugnis wird Ihnen anschließend ausgehändigt.

Das Zeugnis ist ab Ausstellung zehn Tage gültig.

Voraussetzungen

Mit dem Online-Formular können Sie ausschließlich Zeugnisse für Pferde beantragen, die sich im Stadtgebiet München befinden (siehe „Fragen & Antworten“).

Das Pferd muss sich zum Zeitpunkt der Untersuchung seit mindestens 14 Tagen im Stadtgebiet München befinden. Andernfalls ist ein Vorzeugnis oder TRACES-Zertifikat der für den vorherigen Haltungsort zuständigen Veterinäramtes vorzulegen.

Die am Vorgang beteiligten Personen (Tierhalter*in, Transporteur*in) oder Firmen und Einrichtungen (Transportunternehmen, Stall) müssen in der Datenbank TRACES NT registriert sein.

Benötigte Unterlagen

Equidenpass

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal drei Tage

  • die Anmeldung muss spätestens drei Werktage vor Abreise erfolgen
  • die Untersuchung muss innerhalb von 48 Stunden vor Abreise erfolgen

Gebührenrahmen

68,50 Euro

  • Regelfall: ein bis vier Pferde in Mitgliedstaaten der EU
  • Sonderfälle abweichend (siehe „Fragen & Antworten“)

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Ihre Anfrage muss sich an das für den Aufenthaltsort des Pferdes zuständige Veterinäramt richten. Befindet sich Ihr Pferd nicht im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München, wenden Sie sich bitte an das örtlich zuständige Veterinäramt.

Nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen (GGebV):

Pferdezeugnisgebühr (Regelfall): 68,50 Euro, bestehend aus:

  • 26 Euro Untersuchung (bis zu vier Pferde) - Tarif-Nr. 4.6.1.a/b i.V.m. 4.6.10
  • 26 Euro Zeitaufwand (Standard) - Tarif-Nr. 1.2 65 Euro x 0,4 h
  • 10 Euro TRACES-Meldung - Tarif-Nr. 4.8.1
  • 6,50 Euro Fahrtkostenpauschale - GGebV § 8 (2)

  • jedes weitere Pferd: 6,50 Euro
  • jede weitere TRACES-Meldung 10 Euro (zum Beispiel Export: ein TRACES/Tier)
  • zusätzlicher Zeitaufwand 16,25 Euro pro angefangene 15 Minuten
  • außerhalb der regulären Dienstzeit (werktags 7.30 bis 20 Uhr): Gebühr x 2

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung (EU) Nr. 2016/429 und hierzu gehörende Verordnungen
  • Gesundheitsgebührenverordnung (GGebV)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Veterinärwesen
Städtisches Veterinäramt

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-36318

Adresse

Thalkirchner Straße 106
80337 München

Ähnliche Leistungen

Halten von gefährlichen Tieren

Wer ein gefährliches Tier einer wild lebenden Art im Stadtgebiet halten will, braucht eine Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates.

Eichenprozessionsspinner-Befall melden

Die Gifthärchen der Eichenprozessionsspinner-Raupen können zu allergischen Reaktionen führen. Wir beraten Sie bei einem Baumbefall im Stadtgebiet.

Veterinäramt

Das Veterinäramt kümmert sich um Lebensmittelhygiene, Tierseuchen und tierische Nebenprodukte, Tierschutz, Tierarzneimittel und das Reisen mit Tieren ins Ausland.

Gesundheitszeugnis (Hund, Katze, Frettchen, Vögel)

Viele Reisezielländer verlangen für die Einreise mit einem Haustier (Hunde, Katzen, Frettchen, Vögel) ein veterinärrechtliches Gesundheitszeugnis.

Artenschutz – Geschützte Tiere halten oder verkaufen

Der Besitz besonders geschützter Arten muss bei der Unteren Naturschutzbehörde angemeldet werden.
Die Vermarktung geschützter Arten muss beantragt werden.