Amtsärztliche Untersuchung – Einstellung ins Beamtenverhältnis
Angehende Beamt*innen müssen ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorlegen.
Beschreibung
Bewerber*innen im öffentlichen Dienst werden von ihren Einstellungsbehörden im Rahmen des Einstellungsverfahrens im Beamtenverhältnis aufgefordert, ein amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit vorzulegen.
- Wir bitten um eine Online-Terminvereinbarung
- Bitte legen sie dem Antrag folgenden Unterlagen bei:
- Fragebogen, bitte geben Sie dort unbedingt ihre Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse an
- Beurteilungsgrundlage
- Untersuchungsauftrag der zukünftigen Dienstbehörde
- Von telefonischen Anfragen zu Ihren vereinbarten Terminen bitten wir abzusehen. Bei Problemen mit der Buchung schreiben Sie uns bitte eine Nachricht an das in der Anmeldemaske angegebene E-Mail-Postfach.
Für Lehramtsanwärter*innen gelten besondere Regeln.
Voraussetzungen
Eine Terminvergabe erfolgt nur bei Vorliegen aller Unterlagen!
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung:
- Untersuchungsauftrag der oder des zukünftigen Dienstherr*in (ggf. mit Kostenübernahmeerklärung)
- ausgefüllter Fragebogen
- ausgefüllte Beurteilungsgrundlage
Zur Untersuchung:
- Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
- falls vorliegend, Unterlagen und Befunde behandelnder Ärzt*innen, Krankenhausberichte usw.
Fragen & Antworten
Grundsätzlich gelten für Amtsärzt*innen die gleichen strengen Schweigepflichtsregelungen wie für behandelnde Ärzt*innen. Die von der Abteilung erstellten amtsärztlichen Gutachten begrenzen sich auf eine zusammenfassende Beurteilung der Untersuchung unter enger Bezugnahme auf die im Auftrag gestellten Fragen. Die Auftraggeber erhalten also nur jene Untersuchungsergebnisse, die sie für ihre Personalentscheidung benötigen. Alles was darüber hinaus geht (zum Beispiel Diagnose, eigene und auswärtig erhobene Befunde) verbleibt bei unseren Unterlagen und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Rechtliche Grundlagen
Beamtengesetzgebungen
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66809
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Raum: 330/331
Öffnungszeiten
-
Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Bitte beachten Sie, dass die Abteilung Ärztliche Gutachten an folgenden Tagen geschlossen ist:
- 24. bis 26. Dezember 2024
- 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025
- 6. Januar 2025
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.