Zuschuss Schulsozialarbeit Berufsfachschule Pflege

Beschreibung

Der Münchner Stadtrat hat die Förderung an Münchner Berufsfachschulen für Pflege am 29. November 2023 beschlossenZiel ist es, die Quote der Ausbildungsabbrüche im Berufsfeld der Pflege zu reduzieren und die Berufseinmündung zu begleiten.

Die Herausforderungen an Auszubildende liegen insbesondere in den unterschiedlichen Lernorten. Dies ist verbunden mit ständigem Einarbeiten in neue Teams und Praxisorte. Hinzu kommen weitere Faktoren wie die große Verantwortung, die Konfrontation mit menschlichen Schicksalen sowie Schichtdienst.

Die Berufsfachschulen für Pflege und Pflegefachhilfe in München können für die Stelle der Schulsozialarbeit einen Zuschuss erhalten. Näheres ist in den Leitlinien geregelt. Die Förderung ist antrags- und fristgebunden.

Bitte verwenden Sie das hinterlegte Antragsformular. Der Antrag ist fristgerecht zu stellen und muss bis spätestens 31. März 2025 bei der Landeshauptstadt München eingegangen sein (Ausschlussfrist). Stellen Sie den Antrag bis 31. März 2025 auch, wenn Sie eine Stellenbesetzung in 2024 noch planen.

Voraussetzungen

Alle Voraussetzungen für die Förderung sind in den Leitlinien enthalten.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis von Studium/Abschluss der beschäftigten Person (siehe Ziffer 2 der Leitlinien)
  • Lohnnachweis mit Eingruppierung
  • Konzept Schulsozialarbeit (falls vorhanden)

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Kosten an.

Rechtliche Grundlagen

Stadtratsbeschluss vom 29. November 2023

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

Adresse

Sankt-Martin-Straße 53
81669 München

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