Zuschuss Schulsozialarbeit Berufsfachschule Pflege
Beschreibung
Der Münchner Stadtrat hat die Förderung an Münchner Berufsfachschulen für Pflege am 29. November 2023 beschlossen. Ziel ist, vorzeitige Beendigungen der Ausbildung zu vermeiden, die Auszubildenden für ihren zukünftigen Beruf zu stärken und sie bis zur Berufseinmündung zu begleiten.
Durch verschiedene Faktoren sind die Herausforderungen an Auszubildende gerade bei Ausbildungsbeginn hoch. Um sie bei Unsicherheit oder Krisen individuell zu unterstützen, steht ihnen die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Die Berufsfachschulen für Pflege und Pflegefachhilfe in München können für die Stelle der Schulsozialarbeit einen Zuschuss erhalten. Näheres ist in den Leitlinien geregelt. Die Förderung ist antrags- und fristgebunden.
Bitte verwenden Sie das hinterlegte Antragsformular. Der Antrag muss fristgerecht bis spätestens 31. März des Förderjahres bei der Landeshauptstadt München (per Post oder Fax) eingegangen sein (Ausschlussfrist). Stellen Sie den Antrag bis 31. März auch, wenn die Stelle/n noch nicht besetzt ist/sind.
Voraussetzungen
Alle Voraussetzungen für die Förderung sind in den Leitlinien enthalten.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Nachweis von Studium/Abschluss der beschäftigten Person (siehe Ziffer 2 der Leitlinien)
- Lohnnachweis mit Eingruppierung
- Konzept Schulsozialarbeit (falls vorhanden)
Rechtliche Grundlagen
Stadtratsbeschluss vom 29. November 2023
Sozialreferat
Amt für Soziale Sicherung
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Landeshauptstadt München
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Sankt-Martin-Straße 53
81669 München
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