Investitionsförderung Vollstationär/Kurzzeitpflege
Als vollstationäre Einrichtung oder Einrichtung der Kurzzeitpflege können Sie Investitionsförderung für Neubau, Umbau und Modernisierungsmaßnahmen erhalten.
Die Förderung erfolgt durch Festbeträge oder Anteilsfinanzierung.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Kürzung der Fördersumme von 30% für jedes Förderprojekt fortzusetzen.
Antragstellung
Mittel der Investitionsförderung werden nur nach schriftlichem Antrag und Beschlussfassung im Stadtrat ausbezahlt. Bitte vereinbaren Sie vor der Antragstellung mit der unten genannten Abteilung einen Gesprächstermin. Hier können die weiteren Modalitäten (wie Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns vor der Entscheidung über die Förderung) besprochen werden.
Antragsfrist ist der 31.03. des Förderjahres.
Voraussetzungen
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien für vollstationäre Einrichtungen und Einrichtungen der Kurzzeitpflege,
- §§ 72, 73 Abs. 3 und 4 SGB XII,
- §§ 71, 72 AVSG,
- § 82 Abs. 2 Nr. 1 und 3 SGB XI
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