Investitionsförderung für teilstationäre Pflege
Durch Investitionsförderung sollen Strukturen geschaffen werden, damit eine bedarfsgerechte Versorgung von pflegebedürftigen Münchner*innen möglich ist.
Förderung
Teilstationäre Einrichtungen können für Neubau, Umbau und Modernisierung eine finanzielle Unterstützung erhalten. Der Sozialausschuss der Landeshauptstadt München hat mit Beschluss vom 14.10.2021 die Vorgaben für Förderung und Verfahren festgelegt. Im Beschluss finden Sie auch einen Bericht über die Entwicklung der Förderprojekte.
Die Voraussetzungen der Förderung wurden in Richtlinien festgeschrieben.
Die Voraussetzungen der Förderung wurden in Richtlinien festgeschrieben.
Art der Förderung
Die Förderung erfolgt durch Festbeträge oder Anteilsfinanzierung.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Kürzung der Fördersumme von 30% für jedes Förderprojekt fortzusetzen. Maßgebliche Hinweise finden Sie in den Richtlinien.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen, Zweck und Gegenstand der Förderung können Sie den Richtlinien zur Förderung entnehmen.
Der Sozialausschuss der Landeshauptstadt München hat mit Beschluss vom 14.10.2021 die Vorgaben für Förderung und Verfahren festgelegt. Eine Förderung erfolgt ab 01.01.2021 nur, wenn die investive Förderung des Freistaats Bayern (PflegesoNah) abgelehnt wurde. Antragsfrist ist der 31.03. des Förderjahres.
Antragstellung
Mittel der Investitionsförderung werden nur nach
schriftlichem
Antrag und Beschlussfassung im Stadtrat ausbezahlt. Bitte vereinbaren Sie
vor
der Antragstellung mit der unten genannten Abteilung einen Gesprächstermin. Hier können die weiteren Modalitäten (wie Genehmigung eines vorzeitigen Baubeginns vor der Entscheidung über die Förderung) besprochen werden.
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien zur Förderung
- § 72 SGB XI
- § 72 AVSG
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege
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Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Altenhilfe und Pflege
Sankt-Martin-Straße 53
81669 München
Fax: +49 89 233-68494
Adresse
Sankt-Martin-Straße 53
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