Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Sie suchen als älterer oder pflegebedürftiger Mensch Unterstützung? Sie möchten sich als Angehörige*r oder Bezugsperson beraten lassen? Diese Stellen helfen weiter.
Wenn Sie an einer chronischen Erkrankung leiden, Ergotherapie benötigen, Ihnen aber der Gang in eine Praxis zu schwer fällt, können Sie einen Hausbesuch vereinbaren.
Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.
Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.