Wenn Sie einer Person die Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten übertragen wollen, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die wir auf Wunsch beglaubigen.
In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.
Wenn Sie festlegen wollen, wer bei Bedarf die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll, benötigen Sie eine Betreuungsverfügung, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Ob stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege oder Versorgung Zuhause – die Münchner Pflegebörse hilft bei der Suche nach passenden Angeboten.