Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte
Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungsverfahren.
Unsere Leistungen im Überblick
- Wir beraten Unternehmen und Beriebe in München und Umland zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und zur Fachkräfteeinwanderung.
- Wir prüfen die Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens.
- Wir prüfen mit Ihnen die vorliegenden Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Wir schätzen die Erfolgsaussichten des Verfahrens ein.
- Wir verweisen Sie bei Bedarf an weitere zuständige Anlaufstellen.
- Wir beraten Sie zu eventuell notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen.
- Wir begleiten Sie während des Anerkennungs- und Visumverfahren potentieller Fachkräfte.
Neben den regulären Visaverfahren gibt es seit dem 01.03.2020 für Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß Paragraf 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei der zuständigen Ausländerbehörde gegen Gebühr von 411 Euro zu beantragen.
Voraussetzungen
für das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei FizE München
- Der Unternehmenssitz oder Einsatzort der Fachkraft muss in München oder im Umland (S-Bahn-Bereich) sein.
- Für einen Antrag nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine konkrete Fachkraft vorhanden sein.
Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Beratungsformular für Arbeitgeber*innen und datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Diplom oder Abschlussurkunde der ausländischen Fachkraft
- Fächer- und Notenübersicht der ausländischen Fachkraft
- Lebenslauf der ausländischen Fachkraft
- Passkopie der ausländischen Fachkraft (wenn vorhanden)
- Kopie des Arbeitsvertrags (wenn vorhanden)
- Kopie der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit (wenn vorhanden)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Nach Erhalt des ausgefüllten und unterschriebenen Beratungsformulars findet das erste Beratungsgespräch innerhalb einer Woche statt.
Gebührenrahmen
Es fallen keine Gebühren für die Beratung an.
Rechtliche Grundlagen
- Paragraf 16a AufenthG – Berufsausbildung; Berufliche Weiterbildung
- Paragraf 16d AufenthG – Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Paragraf 18a AufenthG – Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Paragraf 18b AufenthG – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Paragraf 18c AufenthG – Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
- Paragraf 18d AufenthG – Forschung
- Paragraf 19c AufenthG in Verbindung mit Paragrafen 4 und 6 Beschäftigungsverordnung (BeschV) – sonstige Beschäftigungszwecke
- Paragraf 81a AufenthG – beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)
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Fax: 089 233-40683
Adresse
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Öffnungszeiten
Bei Vorsprachen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.