Beratung zur Einreise ausländischer Fachkräfte
Wenn Ihr Unternehmen ausländische Fachkräfte beschäftigen möchte, beraten wir Sie zu den Einreisemöglichkeiten sowie dem Anerkennungs- und Visumverfahren.
- Wir beraten Unternehmen und Beriebe in München und Umland zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und zur Fachkräfteeinwanderung.
- Wir prüfen die Notwendigkeit eines Anerkennungsverfahrens.
- Wir prüfen mit Ihnen die vorliegenden Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Wir klären mit Ihnen die Erfolgsaussichten des Verfahrens.
- Wir verweisen Sie bei Bedarf an weitere zuständige Anlaufstellen.
- Wir beraten Sie zu eventuell notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen.
- Wir begleiten Sie während des Anerkennungs- und Visumverfahren potentieller Fachkräfte.
Neben den regulären Visaverfahren gibt es seit dem 01.03.2020 für Arbeitgeber*innen die Möglichkeit, das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren gemäß Paragraf 81a Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde gegen Gebühr von 411 Euro zu beantragen.
Voraussetzungen
- Der Unternehmenssitz oder Einsatzort der Fachkraft muss in München oder im Umland (S-Bahnbereich) sein.
- Ausgefülltes Beratungsformulars und unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung.
- Für einen Antrag nach dem beschleunigten Fachkräfteverfahren muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine konkrete Fachkraft vorhanden sein.
Benötigte Unterlagen
- Beratungsformular für Arbeitgeber*innen
- Diplom oder Abschlussurkunde der ausländischen Fachkraft
- Fächer- und Notenübersicht der ausländischen Fachkraft
- Lebenslauf der ausländischen Fachkraft
- Passkopie der ausländischen Fachkraft (wenn vorhanden)
- Kopie des Arbeitsvertrags (wenn vorhanden)
- Kopie der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der Bundesagentur für Arbeit (wenn vorhanden)
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Rechtliche Grundlagen
- Paragragf 16a AufenthG – Berufsausbildung; Berufliche Weiterbildung
- Paragragf 16d AufenthG – Maßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Paragragf 18a AufenthG – Fachkräfte mit Berufsausbildung
- Paragragf 18b AufenthG – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Paragragf 18c AufenthG – Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
- Paragragf 18d AufenthG – Forschung
- Paragragf 19c AufenthG in Verbindung mit Paragrafen 4 und 6 BeschV – sonstige Beschäftigungszwecke
- Paragragf 81a AufenthG – beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Sozialreferat
Abteilung Migration, Integration, Teilhabe
Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen /
MigraNet (Internationale Fachkräfte)
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Bei Vorsprachen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.