Stipendium Kulturelle Bildung
Wenn Sie im sich als Akteur*in der Kulturellen Bildung konzeptionell oder methodisch weiterentwickeln möchten, können Sie sich für dieses Stipendium bewerben.
Beschreibung
Kulturelle Bildung soll Menschen befähigen, am kulturellen Leben teilzuhaben sowie die eigene Lebenswelt durch künstlerische Praxis mitzugestalten.
In München existiert bereits eine lange Tradition der Kulturellen Bildung sowie ein breites Angebot dazu. Das Stipendium Kulturelle Bildung soll es den Macher*innen von Kulturellen Bildungsprojekten ermöglichen, sich in ihrer individuellen Arbeit weiterzuentwickeln, out oft the box zu denken und zu forschen, sowie sich projektunabhängig Zeit für die Beschäftigung mit übergeordneten Fragestellungen zu nehmen.
Das Stipendium soll insbesondere folgende Vorhaben unterstützen:
- Recherche zu gesellschaftlich relevanten Fragestellungen der Kulturellen Bildung in Praxis, Theorie und Forschung, wie zum Beispiel Diversität und Inklusion fördern, Klassismus begegnen, Nachhaltigkeit, Partizipative Bildungsprozesse anregen
- Beschäftigung mit thematischen Fragestellungen der Kulturellen Bildung und Weiterentwicklung der eigenen Vermittlungsarbeit, beispielsweise im Feld internationale Ansätze der Kulturellen Bildung, Baukulturelle Bildung, Demokratiebildung und so weiter
- Auseinandersetzung mit methodischen Verfahren der Kulturellen Bildung, insbesondere die eigene (Vermittlungs-)Arbeit betreffend, bspw. Entwicklung von Arbeits- und Vermittlungsmethoden oder Erprobung von künstlerischer Forschung
- Entwicklung von qualitätssichernden Maßnahmen der eigenen Handlungspraxis, zum Beispiel durch Evaluationen, Supervisionen, Interviews oder ähnliches
- Teilnahme an umfangreicheren Fort- und Weiterbildungen, Fachaustausch, Netzwerktreffen und Hospitationen im In- und Ausland
Wichtiger Hinweis
Bewerbungsschluss
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungen bis 30. Juli 2026, 23:59 Uhr per E-Mail ein an: kulturelle.bildung@ muenchen.de
Das Stipendium wird biennal vergeben.
Voraussetzungen
Es können sich professionelle freie Kunst- und Kulturschaffende, Kulturvermittler*innen und Pädagog*innen mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München bewerben.
- Antragsberechtigt sind nur Einzelpersonen. Juristische Personen (Vereine, gUGs et cetera) sind nicht antragsberechtigt.
- Über die Bewilligung der Stipendien entscheidet der Stadtrat voraussichtlich Ende 2026 auf Basis der Empfehlung einer Jury. Die Information über eine mögliche Förderung erfolgt im Anschluss. Antragsteller*innen werden zeitnah über die Entscheidung informiert. Wir bitten um Verständnis, dass bis dahin keine Aussage über eine Ablehnung/Förderung gemacht werden kann.
- Bewertungskriterien sind unter anderem die Nachhaltigkeit des Vorhabens, der Innovationsgrad, Herangehensweise und Durchführbarkeit, Bedeutung oder erkennbares Potential der Person in der freien Szene der Kulturellen Bildung in München, der Mehrwert für das Feld der Kulturellen Bildung in München.
Bei Gewährung eines Stipendiums gilt:
- Die 8.000 Euro werden als Pauschalsumme vergeben. Der Stipendienbetrag wird nach Angabe der Kontodaten bis spätestes November 2027 überwiesen. Eine spätere Auszahlung ist nicht möglich.
- Maximaler Förderzeitraum: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027, das Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgeschlossen werden.
- Stipendiat*innen müssen am Ende der Maßnahme einen inhaltlichen Sachbericht vorlegen und an einer Evaluation des Stipendiums teilnehmen.
Benötigte Unterlagen
Verpflichtend (in Deutsch vorzulegen)
- ausgefülltes Formblatt zur Bewerbung „Stipendien Kulturelle Bildung 2027“
- künstlerischer Lebenslauf (tabellarisch), maximal eine Seite
- Darstellung, in welchen bedeutenden Projekten der Kulturellen Bildung Sie mitgewirkt haben und welche Rolle Sie dabei übernommen haben (wenn vorhanden: Links), maximal eine Seite
- detaillierte und konkrete inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, das durch das Stipendium ermöglicht werden soll, maximal zwei Seiten
Beantworten Sie dabei folgende Fragen:- Welchen Anlass gibt es für das Vorhaben?
- Welche Ziele verfolgen Sie mit dem Vorhaben?
- Was sind Ihre konkreten Schritte? Wie lautet Ihr Zeitplan für das Vorhaben?
- Welche Bedeutung hat das Vorhaben für München?
- Warum ist dieses Vorhaben für den Bereich der Kulturellen Bildung relevant?
- Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?
Optional
- Ausführung zum persönlichen Werdegang mit (Biografie, Vorkenntnissen, Erfahrungen...)
- künstlerisches Portfolio oder Darstellung von vergangenen Projekten, maximal drei Seiten
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungen per E-Mail ein an kulturelle.bildung@muenchen.de
Betreff: Stipendium Kulturelle Bildung 2027
Dateigröße: maximal 8 MB
Unterlagen zusammengefasst in einem einzigen PDF!
PDF Dateibenennung: Nachname_Vorname_StipKubi
Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden oder Sie Ihre Daten nicht unverschlüsselt versenden wollen (siehe Hinweise auf dem „Formblatt zur Bewerbung“), so können Sie Ihre Unterlagen im Ausnahmefall per Post versenden (es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München) an:
Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3, Stipendium Kulturelle Bildung 2027
Burgstraße 4
80331 München
Bitte keine Publikationen, Belegexemplare oder sonstige Sonderformate beilegen.
Eine persönliche Abgabe der Bewerbung im Kulturreferat ist nicht möglich.
Alternativ können Sie Ihre Bewerbung bis Bewerbungsende, 23:59 Uhr in den Sonderbriefkasten bei der Pforte im Rathaus einwerfen (Marienplatz 1, beim Fischbrunnen, rechts in der Wand eingelassen).
Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden. Unvollständige Bewerbungen oder Eingänge nach Bewerbungsfrist können nicht berücksichtigt werden.
Donnerstag, 18. Juni 2026, 12 bis 13 Uhr
Zum Webex-Termin
Montag, 13. Juli 2026, 12 bis 13 Uhr
Zum Webex-Termin
Eine persönliche Abgabe von Unterlagen im Kulturreferat ist nicht möglich.
Alternativ können Sie Ihre Unterlagen bis Bewerbungsende, 23:59 Uhr in den Sonderbriefkasten beim Pförtner / Pförtnerin im Rathaus einwerfen (Marienplatz 1, beim Fischbrunnen, rechts in der Wand eingelassen).
Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden. Unvollständige Bewerbungen oder Eingänge nach Bewerbungsfrist können nicht berücksichtigt werden.
Fragen & Antworten
Nein. Das Stipendium wird nur an Einzelpersonen vergeben. Kollaboratives Arbeiten ist möglich, wenn es dem Zweck des Vorhabens nützt.
Grundlage ist die Konzeption Kulturelle Bildung für München: Zur Konzeption auf musenkuss-muenchen.de
Nicht gefördert werden konkrete Projektdurchführungen, das bedeutet unter anderem keine konkrete Akquise von Teilnehmenden, Proben, Workshops, Aufführungen et cetera. Recherche und vorbereitende Arbeiten für Projekte der Kulturellen Bildung können im Rahmen des Stipendiums erfolgen, nicht aber deren Umsetzung. Bitte nutzten Sie hierzu die reguläre Projektförderung. Ebenso nicht gefördert werden Treffen innerhalb bereits geförderter Maßnahmen, Vorhaben im Rahmen eines Studiums, unterrichtsbegleitende Projekte, Praktika oder weisungsgebundene Arbeitsaufenthalte. Es werden keine kommerziellen Vorhaben oder Benefizprojekte gefördert.
Das Stipendium ist für eine Einzelperson und nicht für die Weiterentwicklung bzw. Finanzierung einer Einrichtung vorgesehen. Eine bezahlte Mitarbeit, um das Stipendium umzusetzen wird nicht unterstützt. Wenn Sie Gelegenheit haben, im Rahmen Ihrer Vernetzungs-, Recherchearbeit oder im Sinne eines kollegialen Austauschs in eine Einrichtung / Institution Einblicke zu gewinnen, ist dies möglich.
Das Vorhaben kann in München, bundesweit und im Ausland umgesetzt werden.
Ja. Sie können sich alle zwei Jahre aufs Neue bewerben. Sie können dabei eine Bewerbung, die in den Vorjahren nicht gefördert wurde, unverändert oder weiterentwickelt einreichen.
Eine Bewerbung mit demselben Vorhaben auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig ist nicht möglich.
Dies ist nicht notwendig. Der Umfang des Vorhabens sollte aber anhand der Beschreibung und der dort aufgeführten konkreten Schritte nachvollziehbar sein. Auch ihre eigene Arbeitszeit sollte mit dem Stipendium gewürdigt werden.
Die verpflichtenden Unterlagen müssen in Deutsch vorgelegt werden. Ein "Letter Of Intent" kann in Englisch beigelegt werden. Die unter "Optional" angegebenen Dokumente können in Englisch vorgelegt werden bzw. mit englischer Übersetzung.
Rechtliche Grundlagen
Über die Bewilligung der Stipendien entscheidet der Stadtrat voraussichtlich Ende 2026 auf Basis der Empfehlung einer Jury. Die Information über eine mögliche Förderung erfolgt im Anschluss. Antragsteller*innen werden zeitnah über die Entscheidung informiert. Wir bitten um Verständnis, dass bis dahin keine Aussage über eine Ablehnung/Förderung gemacht werden kann.
Kontakt
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Landeshauptstadt München
Was versteht die Koordinierungsstelle unter Kultureller Bildung?
Grundlage ist die Konzeption Kulturelle Bildung für München:
https://www.musenkuss-muenchen.de/konzeption
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Burgstraße 4
80331 München
Fax: +49 89 233-27776
Adresse
Burgstraße 4
80331 München