Stipendium Kulturelle Bildung

Wenn Sie sich als Akteur*in der Kulturellen Bildung konzeptionell oder methodisch weiterentwickeln möchten, können Sie sich für dieses Stipendium bewerben.

Beschreibung

Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt alle zwei Jahre 10 Stipendien Kulturelle Bildung, die mit jeweils 8.000 Euro dotiert sind. Erstmalig wurden diese Stipendien im Jahr 2023 ausgereicht, danach biennal in den folgenden ungeraden Jahren 2025, 2027 etc..

Informationen zum Stipendium:

  • Es können sich freie Kunst- und Kulturschaffende, Kulturvermittler*innen und Pädagog*innen aus dem Bereich Kulturelle Bildung mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München bewerben.
  • Die 8.000 Euro werden als Pauschalsumme nur an Einzelpersonen vergeben. Juristische Personen (Vereine, gUGs etc.) sind nicht antragsberechtigt.
  • Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stadtrat auf Basis einer Juryempfehlung.
  • Maximaler Förderzeitraum jeweils 1. Januar bis 30. April des Folgejahres. Das Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgeschlossen werden.

Das Stipendium soll insbesondere folgenden Vorhaben unterstützen:

  • Recherchevorhaben zu Themen der Kulturellen Bildung (z. B. zur Erschließung neuer Arbeits- und Vermittlungsmethoden oder Kooperationen)
  • Konzeptentwicklung, z.B. für die Vorbereitung von Projekten
  • Vernetzungs-, Kontakt- und Arbeitstreffen mit Institutionen und relevanten Akteur*innen aus den Bereichen Kultur, Bildung, Soziales
  • Hospitationen (auch im Ausland)
  • Fachliche Weiterentwicklung wie beispielsweise Recherchereisen und Fortbildungen
  • Publikationen, Materialerstellungen
  • Beteiligung an Netzwerktreffen oder am lokalen, bundesweiten und / oder internationalen Fachaustausch
  • Qualitätsentwicklung und qualitätssichernde Maßnahmen, z. B. Evaluationen, Supervisionen


Bei Gewährung eines Stipendiums gilt:

Stipendiat*innen müssen am Ende des Vorhabens einen inhaltlichen Sachbericht vorlegen und an einer Evaluation des Stipendiums teilnehmen.

Online-Beratungstermin:
Der Termin wird zur nächsten Ausschreibung bekanntgegeben.

Die nächste Ausschreibung erfolgt in 2024 für das Jahr 2025.

Benötigte Unterlagen

  • ausgefülltes Formblatt zur Bewerbung „Stipendien Kulturelle Bildung“ (Download unter Dokumente und Links)
  • künstlerischer Lebenslauf (tabellarisch), max. 1 Seite
  • Darstellung, in welchen bedeutenden Projekten der Kulturellen Bildung Sie mitgewirkt haben (wenn vorhanden: Links), max. 1 Seite
  • detaillierte und konkrete inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, das durch das Stipendium ermöglicht werden soll, max. 2 Seiten
    Beantworten Sie dabei folgende Fragen:
    • Welchen Anlass gibt es für das Vorhaben?
    • Welche Ziele erhoffen Sie sich durch das Vorhaben?
    • Was sind Ihre konkreten Schritte?
    • Welche anderen Stellen, Personen oder Organisationen sind involviert?
    • Wie lautet Ihr Zeitplan für das Vorhaben?

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungen per E-Mail ein.

Betreff: Stipendium Kulturelle Bildung
Dateigröße: maximal 8 MB
Unterlagen zusammengefasst in einem einzigen PDF!
PDF Dateibenennung: Nachname_Vorname

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden oder Sie Ihre Daten nicht unverschlüsselt versenden wollen (siehe Hinweise auf dem „Formblatt zur Bewerbung“), so können Sie Ihre Unterlagen im Ausnahmefall per Post versenden (es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München) an:


Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Über die Bewilligung der Stipendien entscheidet der Stadtrat voraussichtlich Anfang 2023. Die Information über eine mögliche Förderung erfolgt im Anschluss. Antragsteller*innen werden zeitnah über die Entscheidung informiert. Wir bitten um Verständnis, dass bis dahin keine Aussage über eine Ablehnung/Förderung gemacht werden kann.

Fragen & Antworten

Freie Kunst- und Kulturschaffende, Kulturvermittler*innen und Pädagog*innen aus den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales.
Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsschwerpunkt in München.  
Studienzeiten werden nicht als professionelle Tätigkeit anerkannt, da es sich dabei um Ausbildungszeiten handelt.

Nein. Das Stipendium wird nur an Einzelpersonen vergeben. Kollaboratives Arbeiten ist möglich, wenn es dem Zweck des Vorhabens nützt.

Dies ist nicht notwendig.

Nicht gefördert werden konkrete Projektdurchführungen. Recherche und vorbereitende Arbeiten für Projekte der Kulturellen Bildung können im Rahmen des Stipendiums erfolgen, nicht aber deren Umsetzung. Bitte nutzten Sie hierzu die reguläre Projektförderung. Ebenso nicht gefördert werden Treffen innerhalb bereits geförderter Maßnahmen, Vorhaben im Rahmen eines Studiums, unterrichtsbegleitende Projekte, Praktika oder weisungsgebundene Arbeitsaufenthalte. Es werden keine kommerziellen Vorhaben oder Benefizprojekte gefördert.

Nein, nicht im Sinne einer vertraglichen oder bezahlten Mitarbeit oder sonstiger weisungsgebundener Tätigkeiten. Wenn Sie Gelegenheit haben im Rahmen Ihrer Vernetzungs-, Recherchearbeit oder im Sinne eines kollegialen Austauschs in eine Einrichtung / Institution Einblicke zu gewinnen, ist dies möglich.

Das Vorhaben kann in München, bundesweit und im Ausland umgesetzt werden.

Ja. Sie können sich alle zwei Jahre aufs Neue bewerben. Sie können dabei eine Bewerbung, die in den Vorjahren nicht gefördert wurde, unverändert oder weiterentwickelt einreichen.

Eine Bewerbung mit demselben Vorhaben auf mehrere Ausschreibungen gleichzeitig ist nicht möglich.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

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Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen

Burgstraße 4
80331 München

Fax: +49 89 233-27776

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80331 München

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