Produktionsförderung Kinder- und Jugendtheater
Wenn Sie professionell im Bereich Kinder- und Jugendtheater der freien Szene arbeiten, können Sie sich für die Produktionsförderung bei der Stadt bewerben.
Beschreibung
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München vergibt 2026 Zuschüsse in Höhe von voraussichtlich bis zu 270.000 Euro für professionelle Kinder- und Jugendtheaterproduktionen der freien Szene. Die geförderten Produktionen sollten exemplarisch für das zeitgemäße Kinder- und Jugendtheater stehen und das Potential haben, wegweisend und impulsgebend zu sein.
Zielsetzung
Ziel ist die Förderung freier professioneller Produktionen der Darstellenden Kunst für junges Publikum auf hohem qualitativem Niveau mittels vielfältiger künstlerischer und spartenübergreifender Ausdrucksformen. Durch ihre Themen, ihre künstlerische Umsetzung und ihre Aufführungsorte sollen Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen kulturellen, sozialen oder körperlichen Voraussetzungen erreicht und dadurch kulturelle Teilhabe ermöglicht werden. Dies entspricht dem Grundprinzip der Kulturellen Bildung, die stets Bildung, Soziales und Kultur vereint.
Bewertungskriterien
- Sinnhaftigkeit und Nachvollziehbarkeit der Projektidee und Kalkulation
- qualitätvolle künstlerische Arbeit und überzeugende Zusammenstellung der künstlerisch Beteiligten
- Zielgruppenorientierung (Relevanz des Themas für die Zielgruppe, zielgruppengerechte Aufbereitung, Zielgruppenansprache inklusive Wahl der Spielstätten)
Vergabe
Über die Vergabe der Förderung entscheidet der Stadtrat der Landeshauptstadt München auf Empfehlung einer Jury.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2026. Das heißt, die Produktion muss im Jahr 2026 erfolgen, die Premiere und die weiteren Aufführungen sind für 2026 zu planen.
Zur Antragstellung
Jede*r Antragsteller*in kann nur einen Antrag für Produktionsförderung pro Jahr stellen. Eine zusätzliche Antragstellung in einem anderen Förderbereich (zum Beispiel Stipendium oder Dreijahresförderung Kinder- und Jugendtheater) ist möglich.
Zuschussformulare und Richtlinien
Der Antrag ist über ein Online-Portal von it@M zu stellen.
Die Kurz-URL lautet: www.muenchen.de/projektantrag-dk
Die ausführliche Adresse lautet:
https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/06/06/kulturfoerderung/index
Bewerbungsfrist
Zur Antragstellung: Antragsfrist ist Montag, der 2. Juni 2025 23:59 Uhr.
Es gilt der Eingang bei der Landeshauptstadt München, nicht der Absendezeitpunkt der Unterlagen im Antragsportal.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind einzelne Theaterschaffende sowie Theatergruppen, deren künstlerischer Arbeitsschwerpunkt in München liegt. Die projektbezogene Förderung kann Produktionskosten, Kosten für Premiere und bis zu fünf Folgeaufführungen im Stadtgebiet München umfassen. Mindestens zwei davon müssen an dezentralen Spielorten in München stattfinden.
Benötigte Unterlagen
Verpflichtend
- Einzureichen ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular aus dem Online-Portal mit detaillierter Kalkulation der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen. Dabei sind beizufügen:
- Projektbeschreibung (maximal 9.000 Zeichen)
- Übersicht über bereits realisierte Theaterproduktionen
- Nennung des künstlerischen Teams inklusive Kurz-Biografien
- Absichtserklärung der geplanten Spielorte für die Premiere und die Folgeaufführungen
Bitte gehen Sie in Ihrer Projektbeschreibung auf das künstlerische Konzept und die Methoden der Umsetzung ein. Weiterhin bitten wir um die Beschreibung Ihrer Zielgruppe und wie Sie diese erreichen werden (Inhalt, Umsetzung, Spielort/e, Öffentlichkeitsarbeit, ...).
Mit der Einreichung erklären sich die Antragsteller*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden. Bewerbungen, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.
Antragsworkshops
Zur Ausschreibung bietet Theaterbüro München gemeinsam mit Tanzbüro München einen Antragsworkshops an:
9. Mai 2025, 10 bis 18 Uhr
Zum Antragsworkshop
Weitere aktuelle Ausschreibungen im Bereich Darstellende Kunst finden Sie unter www.muenchen.de/kulturausschreibungen.
Rechtliche Grundlagen
Alle gültigen Einreichungen werden der vom Stadtrat einberufenen Jury Kinder- und Jugendtheater der freien Szene vorgelegt. Sie trifft eine Auswahl und empfiehlt ausgewählte Projekte dem Stadtrat.
Die endgültige Entscheidung wird der Kulturausschuss treffen, voraussichtlich in seiner Sitzung Ende September 2025. Die Antragsteller*innen werden danach benachrichtigt.
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
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