Förderung internationaler Kulturprojekte
Wenn Sie Kunstschaffende*r mit Wohnsitz/Arbeitsschwerpunkt in München sind und an internationalen Projekten arbeiten, können Sie sich für eine Förderung bewerben.
Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München fördert den internationalen Kulturaustausch und die länderübergreifende Kooperation Münchner Kulturschaffender. Gefördert werden internationale Projekte aller Sparten in München und Projekte mit Beteiligung Münchner Akteure im Ausland, insbesondere durch Zuschüsse für Reise-, Unterbringungs-, Produktionskosten und Künstler*innenhonorare.
Einreichungsfristen
Förderungen unter 1.000 Euro können jederzeit beantragt werden, es gelten keine Fristen. Für Förderungen zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro gelten folgende Fristen:
- 15. Januar (für Projekte zwischen Februar und Dezember des aktuellen Jahres)
- 15. Mai (für Projekte zwischen Juni des aktuellen Jahres und Februar des darauffolgenden Jahres)
Voraussetzungen
Für die Projektförderung können sich bewerben
- Professionelle Künstler*innen und Kulturschaffende mit Wohnsitz / Arbeitsschwerpunkt in München
- Künstler*innengruppen, Vereine, Initiativen und Organisationen der freien Kunstszene Münchens
- Im begründeten Einzelfall: Gemeinnützige Organisationen, sofern diese durch das geförderte Projekt die freie Szene Münchens unterstützen
- Förderkriterien
Für die Projekte gelten die allgemeinen Förderkriterien des Kulturreferats: Weiteres, wichtiges Entscheidungskriterium ist die Qualität der internationalen Zusammenarbeit, des Austausches und des gemeinsamen Arbeitsprozesses.
Benötigte Unterlagen
Für die Bewerbung senden Sie uns bitte per Post:
- das ausgefüllte Antragsformular (Projektzuschüsse bis 25.000 Euro)
- eine Beschreibung des Projektes
- den Kosten- und Finanzierungsplan
- die Bestätigung des Projektorts und des Termins bzw. der Termine
- bei Projekten über 5.000 Euro Fördersumme zudem: einen Nachweis über die beantragte bzw. gewährte Kofinanzierung sowie eine Bestätigung der Projektbeteiligten Personen (mindestens drei) und der Kooperationspartner*innen (mindestens zwei)
Rechtliche Grundlagen
Die Zuwendungen werden auf dem Verwaltungsweg (das heißt ohne Juryverfahren) vergeben. Wir informieren Sie schnellstmöglich (in der Regel innerhalb eines Monats) über den Erfolg Ihres Antrags.
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Laura Sánchez Serrano
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Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 3
Kulturelle Bildung, Internationales,
Urbane Kulturen
Burgstraße 4
80331 München
Fax: +49 89 233-27776
Adresse
Burgstraße 4
80331 München