Popmusik Veranstaltungszuschuss

Wenn Sie Konzerten oder andere unterschiedliche Veranstaltungsformaten bis hin zu Musikfestivals aller Genres veranstalten, können Sie einen Förderung beantragen.

Die Landeshauptstadt München vergibt im Jahr 2023 unterjährig insgesamt 30.000 Euro an Fördermitteln für unterschiedliche Veranstaltungsformate im Bereich der Popmusik. Es können Förderungen in Höhe von 2.000 Euro bis 4.000 Euro beantragt werden.

Mit dieser Förderung sollen sowohl Einzelkonzerte und Konzertreihen, aber auch weitere unterschiedliche Veranstaltungsformate bis hin zu Musikfestivals aller Genres der Popmusik gefördert werden, die kurzfristig im laufenden Kalenderjahr umgesetzt werden sollen. Es sollen dabei besonders Formate unterstützt werden, die sich Programmen abseits des sogenannten Mainstreams widmen und dabei Münchner Künstler*innen maßgeblich in das Programm miteinbeziehen.

Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Popmusikszene mitgestalten. Bisher sind Männer deutlich überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen.

Die Vergabe erfolgt dabei durch das Kulturreferat auf dem Verwaltungsweg und unter Beratung eines Mitglieds der Fachstelle Pop des Feierwerks. Nach Abschluss der Veranstaltung(en) legen die Antragssteller*innen dem Kulturreferat den Verwendungsnachweis sowie einen Sachbericht vor.

Zur inhaltlichen Zielrichtung: Dieser Ausschreibung liegt ein breites Verständnis von Popmusik zugrunde – damit sind alle Genres der Popmusik wie beispielsweise Hip-Hop, Metal, Reggae, Techno, Blues und all ihren Subgenres jeglicher Ausprägung gemeint.

Der Popmusik-Veranstaltungszuschuss ist dabei als Ergänzung zur sogenannten „Popmusik-Programmförderung für nicht-kommerzielle Konzertreihen in kleineren Musik-Locations und Musikfestivals“ gedacht, die jährlich für Veranstaltungen im Folgejahr ausgeschrieben wird. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel für diese Ausschreibung werden mithilfe des Förderfonds ebenfalls für die kommenden Jahre erhöht.

Wir informieren Sie schnellstmöglich (in der Regel innerhalb eines Monats) über den Erfolg Ihres Antrags. Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden und müssen zur nächsten Einreichungsfrist erneut eingereicht werden.

Bewerbungsfristen
Für den Popmusik-Veranstaltungszuschuss gelten folgende Einreichungsfristen:

  • 27.03.2023 (für Projekte von Mitte Mai bis Oktober 2023)
  • 18.07.2023 (für Projekte von Mitte September bis Dezember 2023)
  • 16.11.2023 (für Projekte von Januar bis Mai 2024)

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Veranstalter*innen mit und ohne eigenem Veranstaltungsort, die Konzerte und Konzertreihen, aber auch andere Veranstaltungsformate in kleineren Musik-Locations oder Off-Locations vergleichbarer Größe oder Musikfestivals innerhalb Münchens planen und deren Arbeitsschwerpunkt in München verankert ist.
  • Mit Veranstalter*innen sind alle Menschen gemeint, die sich um die Organisation, Konzeption und Umsetzung von Konzerten und/oder Festivals kümmern, ganz gleich ob Musiker*innen, Kulturvereine, Kollektive, DJs oder professionelle, hauptberufliche Veranstalter*innen im Popmusikbereich.
  • Münchner Musikschaffende werden maßgeblich in das Programm miteinbezogen. Kreative Ansätze werden dabei besonders begrüßt.
  • Nicht antragsberechtigt sind institutionell geförderte Einrichtungen.

Benötigte Unterlagen

Die Bewerbung muss folgende Informationen beinhalten:

  • vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • eine konkrete Beschreibung des Programmvorhabens (idealerweise inkl. Links zu potentiell auftretenden Künstler*innen)
  • eine Kalkulation des Projekts mit allen geplanten Einnahmen und Ausgaben
  • (kurz-)biographische Angaben zu der veranstaltenden Institution bzw. der Veranstalter*innen im Falle von Privatpersonen mit einer Darstellung der bisher realisierten Projekte
  • eine inhaltliche Begründung, sollte der Anteil der mitwirkenden FLINTA* (Frauen, Lesben/Queere, intergeschlechtliche, nicht-binäre, transgender oder agender) Personen im Rahmen der Veranstaltungen keinem ausgewogenen Anteil von ca. 50% der mitwirkenden Künstler*innen und an der Produktion beteiligten Menschen insgesamt entsprechen
  • Skizzierung der Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung die Teilnahme im Publikum an den geplanten Veranstaltungen zu ermöglichen
  • Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Bewerbung des Vorhabens


Alle Unterlagen müssen in einem PDF zusammengefasst bis zum jeweiligen Datum des Einsendeschlusses, 23.59 Uhr per E-Mail im Kulturreferat eingegangen sein. Das PDF darf eine Größe von 5 MB nicht übersteigen und muss wie folgt benannt werden: Nachname_Projekttitel

  • Bewerbungen bitte per E-Mail an: pop-programm@muenchen.de
  • Rückfragen bitte per E-Mail an: tanja.mottl@muenchen.de

Nach dem Versand Ihrer E-Mail erhalten Sie eine automatische Antwort von uns. Ob der Antrag vollständig und fristgerecht eingereicht wurde, wird mit dieser Mail nicht bestätigt. Sollten Sie diese automatische Antwort-Mail nicht innerhalb von 30 Minuten erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (tanja.mottl@muenchen.de oder heike.lies@muenchen.de)

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden, können Sie Ihre Unterlagen im Ausnahmefall bis zum Einsendeschluss per Post in einfacher Ausführung versenden.

Rechtliche Grundlagen

Mit der Einreichung erklärt sich der/die Bewerber*in mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigt, dass er/sie einen Wohnsitz im MVV-Einzugsgebiet und seinen/ihren Arbeitsschwerpunkt in München hat. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft

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