Popmusik Produktionsstipendium

Wenn Sie in München leben und als Musikschaffende*r im Bereich der Popmusik tätig sind, können Sie sich für ein Produktionsstipendium bewerben.

Beschreibung

Die Landeshauptstadt München vergibt jährlich fünf Popmusik-Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 8.000 Euro für die Produktion von Musikalben oder von Formaten vergleichbarer künstlerischer Relevanz und ähnlichen Umfangs. Darüber hinaus werden vier weitere Produktionsstipendien in Höhe von jeweils 2.000 Euro für die Produktion kleinerer Projekte vergeben. Es ist nicht möglich, sich gleichzeitig für beide Fördersummen zu bewerben.

Das Kulturreferat möchte dazu beitragen, dass Musiker*innen aller Geschlechter die Münchner Popmusikszene mitgestalten. Bisher sind Männer deutlich überrepräsentiert. Daher werden mit dieser Ausschreibung ausdrücklich Menschen aller Geschlechter angesprochen.

Mit diesen Stipendien sollen aus allen Genres der Popmusik anspruchsvolle und aufwändige Musikproduktionen, die zur Veröffentlichung gedacht sind, gefördert werden. Dies umfasst nicht nur traditionelle Formate wie CDs sondern auch beispielsweise digitale Alben oder Videos. Die Vergabe ist dabei sowohl an Einzelmusiker*innen als auch an Bands/Ensembles/Gruppen und anderen möglich. Durch die Stipendien sollen vorwiegend noch nicht etablierte Musikschaffende gefördert werden. Die Stipendienvergabe für Projekte im Rahmen eines Studiums oder für unterrichtsbegleitende Projekte ist ausgeschlossen.

Eine vom Stadtrat der Landeshauptstadt München berufene Jury, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern des Münchner Stadtrats und Fachleuten, erarbeitet die Vergabevorschläge für den Stadtrat aufgrund der eingegangenen Bewerbungen. Nach Abschluss der durch das Stipendium ermöglichten Arbeit legen die Stipendiatinnen und Stipendiaten dem Kulturreferat einen schriftlichen Sachbericht und den Produktionsnachweis vor (beispielsweise durch Vorlage des ermöglichten Tonträgers oder des Downloadlinks zur Aufnahme).

Zur inhaltlichen Zielrichtung: Dieser Ausschreibung liegt ein breites Verständnis von Popmusik zugrunde – damit sind alle Genres der Popmusik wie beispielsweise Rock, Hip-Hop, Metal, Reggae, Techno, Blues und all ihren Subgenres jeglicher Ausprägung (ebenso wie abstrakte oder experimentelle Ansätze) gemeint.

Die Bewerbungsfrist der Ausschreibung für das Jahr 2024 endet am 13. März 2024, 23.59 Uhr.

Die nächste Ausschreibung findet 2025 statt.


Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Musiker*innen und Musikensembles aus dem Bereich der Popmusik, die ihren Wohnsitz im MVV-Gebiet haben (bei einer Band/Gruppe/Ensemble/und anderen mindestens die Hälfte seiner Mitglieder) und deren Arbeitsschwerpunkt in München verankert ist.
  • Gefördert werden können alle im Zusammenhang mit der Produktion entstehenden Kosten, also beispielsweise Proberaummietkosten, Musikerhonorare, der eigentliche (Audio-) Produktionsprozess (z. B. Studio-Aufnahme, Studio-Mixing, Mastering), Honorare für Personalleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Produktion anfallen (sofern sie im angemessenen Verhältnis zum Rest der Produktion stehen), die Herstellung des Tonträgers sowie Kosten für Promotion und Marketing, darunter auch für Release-Konzerte. Die Antragsstellung kann nur durch die Musiker*innen selbst erfolgen, nicht durch Dritte, wie beispielsweise ein Label. Die Vertretungsbefugnis ist auf Nachfrage in geeigneter Form nachzuweisen.
  • Weitere erhaltene Förderungen für die Produktion - wie beispielsweise durch die Initiative Musik - sind transparent darzulegen und als Einnahmen innerhalb der Kalkulation zu berücksichtigen.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Projektbeschreibung (eine möglichst detaillierte konkrete Beschreibung des Vorhabens, etwa eine DIN A4 Seite)
  • eine Grobkalkulation des Projekts (alle Ausgaben und Einnahmen, die in Zusammenhang mit der Produktion geplant sind. Sollte das Pop-Produktionsstipendium die Kosten nicht decken, ist zu erläutern, wie die verbleibenden Kosten gedeckt werden sollen)
  • bio- und bibliografische Angaben der Musiker*innen bzw. der Band/Ensemble/Gruppe (maximal eine DIN A4 Seite)
  • Hörbeispiele (ideal in Form von Links zum Beispiel von YouTube, SoundCloud oder ähnlichen Diensten – bei Links zu Dropbox, WeTransfer oder ähnliches ist darauf zu achten, dass diese Links bis 31.08.2024 gültig bleiben. MP3 oder MP4 als Anhang sind ebenfalls möglich, eine Gesamtgröße der Bewerbungs-E-Mail von 5 MB sollte jedoch nicht überschritten werden. CDs sind bei postalischer Bewerbung möglich).
  • gegebenenfalls Fachreferenzen (zum Beispiel Rezensionen)

Alle Unterlagen müssen in einem PDF zusammengefasst bis zum Datum des Einsendeschlusses, 23.59 Uhr per Mail an pop-produktion@muenchen.de im Kulturreferat eingegangen sein. Das PDF darf eine Gesamtgröße von 5 MB nicht übersteigen und muss wie folgt benannt werden: Nachname_Projekttitel bzw. Nachname_Künstlername
Bitte schreiben Sie in den Betreff Ihrer E-Mail „Bewerbung Popmusik Produktionsstipendium 2024 Name Bewerber*in“.

Nach dem Versand Ihrer E-Mail erhalten Sie eine automatische Antwort von uns. Ob der Antrag vollständig eingereicht wurde, wird mit dieser Mail nicht bestätigt. Sollten Sie diese automatische Antwort-Mail nicht innerhalb von 30 Minuten erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (tanja.mottl@muenchen.de oder heike.lies@muenchen.de).

Falls es Ihnen nicht möglich ist, die Bewerbung per E-Mail als PDF einzusenden, können Sie Ihre Unterlagen im Ausnahmefall bis zum Einsendeschluss (es gilt der Poststempel) per Post in einfacher Ausführung versenden.

Kulturreferat der Landeshauptstadt München
Abteilung 1, Popmusik-Produktionsstipendien
Burgstraße 4
80331 München

Bitte beachten Sie: Bei postalischer Einsendung gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel. Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können leider nicht berücksichtigt werden

Da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden können, bitten wir bei postalischer Einsendung darum, nur Kopien von Partituren oder Tonträgern einzureichen.

Rechtliche Grundlagen

Mit der Einreichung erklären sich die Bewerbenden mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden und bestätigen, dass sie in München (MVV-Bereich) leben. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Nach erfolgter Entscheidung durch den Stadtrat werden die Bewerbenden über das Ergebnis informiert.

Bearbeitungszeit

Eine vom Stadtrat der Landeshauptstadt München berufene Jury, bestehend aus ehrenamtlichen Mitgliedern des Münchner Stadtrats und Fachleuten, erarbeitet die Vergabevorschläge für den Stadtrat aufgrund der eingegangenen Bewerbungen.

Mit der Bekanntgabe der Stipendienvergabe wird im Zeitraum Juli beziehungsweise August gerechnet.

Rückfragen bitte an:
Tanja Mottl, tanja.mottl@muenchen.de oder 089 233 28531

Landeshauptstadt München

Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft

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Fax: +49 89 233-21269

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