Straßenumfragen für Marktforschung oder Verbraucherbefragungen
Wer auf öffentlichem Grund eine kommerzielle Befragung der gewerblichen Marktforschung durchführen will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Wer auf öffentlichem Grund Passanten ansprechen will, um eine kommerzielle Befragung oder gewerbliche Marktforschung durchzuführen, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
- Die Erlaubnis erhalten nur Marktforschungsinstitute zum „Rekrutieren“ von Teilnehmer/-innen an einer Verbraucherbefragung. Die eigentliche Befragung muss anschließend in privaten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Pro Institut kann die Erlaubnis für maximal ein Jahr und für maximal zwei Interviewer erteilt werden.
Keine Sondernutzungserlaubnis ist in der Regel nötig, wenn Passanten im Rahmen des sogenannten „kommunikativen Gemeingebrauchs“ befragt werden. Dazu zählt zum Beispiel:
- wenn Handzettel, Zeitschriften oder Broschüren unentgeltlich und nicht-gewerblich verteilt werden,
- wenn dazu keine Aufbauten oder Infostände verwendet werden (wie zum Beispiel eine Unterschriftensammlung mit Klemmbrett),
- und wenn die Fragen hauptsächlich auf allgemeine weltanschauliche, religiöse, historische oder politische Meinungsäußerungen gerichtet sind.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis über private Räumlichkeiten für die Befragung (Mietvertrag)
- Auszug aus dem Gewerberegister
- Muster des Fragebogens
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien
Sondernutzungsgebührensatzung
							
							Kreisverwaltungsreferat
							
								
									
Hauptabteilung I 
Sicherheit und Ordnung, Prävention 
Veranstaltungsbüro
							
						
					Internet
Telefon
Post
	                
	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Kreisverwaltungsreferat
	                
	                   	Hauptabteilung I 
Sicherheit und Ordnung, Prävention 
Veranstaltungsbüro
	                
	                
	                      
	                     Ruppertstraße 19
 
	                      
	                     80466 München 
	                
Fax: +49 89 233-45127
Adresse
	            	
                    Ruppertstraße 11
                    80337 München
                    
                    
 Montag 7.30 – 12 Uhr
 Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
 Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
 Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
 Freitag 7.30 – 12 Uhr