Betteln
Betteln ist außerhalb der Fußgängerzone erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone oder auf dem Oktoberfestgelände bettelt, dem droht ein Bußgeld.
Beschreibung
Normales, sogenanntes stilles Betteln – auch „Demutsbettelei“ genannt – ist außerhalb der Fußgängerzone in München erlaubt. Wer in der Altstadt-Fußgängerzone bettelt, dem droht ein Bußgeld. Auf dem Oktoberfestgelände ist Betteln ebenfalls generell verboten.
Für das Betteln innerhalb des Altstadtrings und des Hauptbahnhof-Viertels gilt seit dem 12. August 2014 eine Allgemeinverfügung. Sie verbietet das Betteln in bestimmten Formen. Dazu gehören:
- das aggressive Betteln
- das organisierte beziehungsweise bandenmäßige Betteln
- das den Verkehr behindernde Betteln
- das Betteln unter Vortäuschen körperlicher Behinderungen und sozialer Notlagen
- das Betteln unter Verwendung von nicht gebrauchsfähigen Musikinstrumenten
- das Betteln in Begleitung von Kindern oder durch Kinder
- das Betteln mit Tieren, denen bestimmte tierschutzrechtliche Nachweise fehlen
Grundsätzlich stehen allen Personen soziale Angebote zur Verfügung. Für wirklich Bedürftige gibt es städtische und staatliche Hilfen, so dass niemand zum Überleben auf das Betteln angewiesen ist. Ob daher jemand auf Ihre Unterstützung angewiesen ist, müssen Sie für sich entscheiden. Falls Sie anstelle von Geldspenden, deren Verwendung Sie nicht beeinflussen können, einen Beitrag für beispielsweise Nahrungsmittel oder Kleidung geben möchten, empfiehlt sich die Spende an eine Organisation, die unter anderem Essen oder Kleidung direkt an hier lebende Personen ausgibt. Das mag anstrengender als eine schnelle Geldgabe auf der Straße sein, letztlich erreichen sie aber bedürftige Personen damit direkt und nachhaltiger. Sehen Sie bitte von Geldspenden ab, wenn Sie belästigt, bedrängt oder bedroht werden. Aggressive Bettelformen sind weder erlaubt noch im öffentlichen Raum hinnehmbar.
Hinweis:
Wollen Sie sich ganz allgemein über Bettler beschweren, dann können Sie sich ans Kreisverwaltungsreferat wenden. Fallen Ihnen Bettler auf, die aggressiv oder erkennbar bandenmäßig organisiert unterwegs sind, können Sie diese auch direkt bei der Polizei melden.
Rechtliche Grundlagen
Altstadtfußgängerbereichesatzung (AFS)
Ordnungswidrigkeitenrecht
Oktoberfestverordnung vom 25. Juli 2012
Allgemeinverfügung gegen bestimmte Formen des
Bettelns in Teilen des Stadtgebietes München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstr. 11
80337 München
Fax: +49 89 233-44652
Adresse
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