Taxi- und Mietwagenbeschwerden

Wenn Sie bei einer Taxi- oder Mietwagenfahrt schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie eine Beschwerde beim Taxibüro einreichen.

Beschreibung

Bei Taxifahrten kann man sich auch an die Berufsvereinigungen der Taxifahrenden wenden.

Bei Nichterscheinen des Taxis oder des Mietwagens nach Bestellung müssen Sie sich direkt an die betroffene Vermittlungszentrale wenden. Da die Vermittlungszentralen nicht unserer behördlichen Aufsicht unterliegen, sind uns gesetzlich keine Möglichkeiten gegeben, dies zu sanktionieren. Das Fehlverhalten von Fahrpersonal im Straßenverkehr (beispielsweise Drängeln, dichtes Auffahren, Beleidigen, falsch Parken) kann ausschließlich durch die Polizei verfolgt werden.

Voraussetzungen

Bitte nutzen Sie das Taxibeschwerde-Formular.
Halten Sie bitte die folgenden Informationen zu Ihrer Beschwerde bereit:

  • Fahrzeugkennzeichen
  • Ordnungsnummer des Taxis (soweit bekannt)
  • Datum und Uhrzeit des Vorfalls
  • Beschreibung des Vorfalls
  • Angaben zu Zeugen (soweit bekannt)

Fragen & Antworten

Welche Rechte habe ich als Fahrgast in einemTaxi?
Zum Beispiel darauf, dass

  • die Beförderungspreise eingehalten werden
  • auf Wunsch eine Quittung ausgestellt wird
  • kurze Fahrtstrecken nicht verweigert werden
  • keine Umwege gefahren werden

Rechtliche Grundlagen

PBefG (Personenbeförderungsgesetz)
BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45174

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

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