Grabnutzungsrecht im Urnen-Friedhof erwerben
Ein Grabnutzungsrecht für eine Urnen-Grabstätte im Friedhof am Krematorium können Sie bei einem aktuellen Todesfall oder bereits zu Lebzeiten erwerben.
Beschreibung
Auf dem Urnen-Friedhof des Krematoriums können alle ein Grab erwerben, unabhängig vom Wohnsitz oder sonstigen Voraussetzungen. In dem Friedhof besteht freie Grabwahl, sofern zum betreffenden Zeitpunkt in der jeweiligen Grabart ein entsprechendes Grab frei ist.
Es gibt ein vielfältiges Angebot an Grabarten und Gräbern für eine Urnenbestattung. Bei Erwerb eines Grabnutzungsrechts wird eine Graburkunde ausgestellt.
Die Ruhezeit beträgt zehn Jahre. Für Kinder gibt es abweichende Ruhezeiten.
Die Mitarbeiter'innen vor Ort beraten gerne und zeigen die in Frage kommenden Grabstätten. Für ein solches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin.
 
Rechtliche Grundlagen
§ 17 Friedhofssatzung, § 4 Friedhofsgebührensatzung
							
							Gesundheitsreferat
							
								
									
Städtische Friedhöfe München
Krematorium
							
						
					Internet
Telefon
Post
	                
	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Gesundheitsreferat
	                
	                   	Städtische Friedhöfe München
Krematorium
	                
	                
	                      
	                     Damenstiftstraße 8
 
	                      
	                     80331 München 
	                
Fax: +49 89 23199170
Adresse
	            	
                    Sankt-Martin-Straße 41
                    81541 München
                    
                    
Montag - Freitag  8.00 – 12.00 Uhr
Montag - Donnerstag  13.00 – 15.00 Uhr