Beratung zu meldepflichtigen Infektionen
Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll unter anderem durch umfassende Information Betroffener verhindert werden. Wir beraten Sie dazu.
Beschreibung
Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll u.a. durch umfassende Information Betroffener verhindert werden.
- Beratung von Privatpersonen, privaten Haushalten hinsichtlich Ansteckungsrisiken, Infektionsverhütung, Maßnahmen.
- Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen im Rahmen der Ermittlung zu Ansteckungsrisiken, Hygienemaßnahmen, etc.
- Beratung zu Magendarminfektionen, verursacht durch Viren wie Noroviren, Rotaviren oder Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter, EHEC, Beratung zu Grippe, Masern, Meningokokken.
- Erstberatung zu Läusen und Streptokokkeninfekten etc.
- Telefonischen Rücksprache mit Bürger*innen anlässlich unseres Anschreibens bezüglich einer gemeldeten Infektionskrankheit.
Für die
AIDS/STI- und Prostituiertenschutzberatung
sowie für
Erstbelehrungen nach § 43 IfSG
beachten Sie bitte die gesonderten Kontaktdaten:
Rechtliche Grundlagen
§§ 3, 6, 7, 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Infektionsschutz
Meldewesen
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Infektionsschutz
Meldewesen
Bayerstraße 28a
80335 München
Fax: +49 89 233-47814
Adresse
Bayerstraße 28a
80335 München
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr – 11.30 Uhr
13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag
09.30 Uhr – 12.00 Uhr
Hinweis für Ärzt*innen:
Dringende Fälle am Wochenende, wie z.B. die Meldung von Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, Milzbrand, Pest, Ebola- oder Lassavirus-Infektionen, können über die Integrierte Rettungsleitstelle (Tel.: 112) an die diensthabende Ärzt*innen des Gesundheitsamtes weitergeleitet werden.