Beratung zu meldepflichtigen Infektionen

Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll unter anderem durch umfassende Information Betroffener verhindert werden. Wir beraten Sie dazu.

Beschreibung

Die Weiterverbreitung meldepflichtiger Infektionskrankheiten soll u.a. durch umfassende Information Betroffener verhindert werden.

  • Beratung von Privatpersonen, privaten Haushalten hinsichtlich Ansteckungsrisiken, Infektionsverhütung, Maßnahmen.
  • Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen im Rahmen der Ermittlung zu Ansteckungsrisiken, Hygienemaßnahmen,  etc.
  • Beratung zu Magendarminfektionen, verursacht durch Viren wie Noroviren, Rotaviren oder Bakterien wie Salmonellen, Campylobacter, EHEC, Beratung zu Grippe, Masern, Meningokokken.
  • Erstberatung zu Läusen und Streptokokkeninfekten etc.
  • Telefonischen Rücksprache mit Bürger*innen anlässlich unseres Anschreibens bezüglich einer gemeldeten Infektionskrankheit.

Für die

AIDS/STI- und Prostituiertenschutzberatung

sowie für

Erstbelehrungen nach § 43 IfSG

beachten Sie bitte die gesonderten Kontaktdaten:

Rechtliche Grundlagen

§§ 3, 6, 7, 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Infektionsschutz
Meldewesen

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Infektionsschutz
Meldewesen

Bayerstraße 28a
80335 München

Fax: +49 89 233-47814

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
09.30 Uhr – 11.30 Uhr
13.30 Uhr – 15.00 Uhr

Freitag
09.30 Uhr – 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Meldewesen im Gesundheitsreferat an folgenden Tagen geschlossen ist:

  • 24. bis 26. Dezember 2024
  • 31. Dezember 2024 und 1. Januar 2025
  • 6. Januar 2025

Hinweis für Ärzt*innen:

Dringende Fälle am Wochenende, wie z.B. die Meldung von Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, Milzbrand, Pest, Ebola- oder Lassavirus-Infektionen, können über die Integrierte Rettungsleitstelle (Tel.: 112) an die diensthabende Ärzt*innen des Gesundheitsamtes weitergeleitet werden.

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