Unbedenklichkeitsbescheinigung
Wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen, können Sie sich bestätigen lassen, dass Sie Ihren Zahlungspflichten immer nachgekommen sind.
Beschreibung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist drei Monate gültig. Danach müssen Sie sie erneut beantragen.
Die Stadtkasse zieht ab 1. April nach und nach von der Herzog-Wilhelm-Straße 11 in die Landsbergerstraße 36 um. Es kann zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Anliegens und zu Einschränkungen im Parteiverkehr kommen.
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Barkasse unter unseren detaillierten Informationen.
Voraussetzungen
- Sie benötigen eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse, zum Beispiel für die Genehmigung eines Gewerbes.
- Sie haben keine Forderungsrückstände gegenüber der Landeshauptstadt München.
Benötigte Unterlagen
- Persönliche Beantragung: Personalausweis, Zahlungsbeleg, gegebenenfalls Vollmacht des*der Antragstellenden
- Anträge per Post, E-Mail oder Fax: ausgefülltes Formular „Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung“, Zahlungsbeleg
Rechtliche Grundlagen
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Persönliche Termine bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Zahlschalter der Stadtkasse (Barkasse) befinden sich in der Landsberger Straße 36.
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei
Stadtkasse
Postfach 201951
80019 München
Fax: +49 89 233-726642
Adresse
Landsberger Straße 36
80339 München
Öffnungszeiten
-
Mo.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Di.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Mi.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) -
Do.
08:30 - 12:00
13:00 - 15:00 (nur telefonisch) - Fr. 08:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Persönliche Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung bitte. Die Zahlschalter der Stadtkasse sind zu den Öffnungszeiten immer besetzt.
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze