Amtsärztliche Begutachtung – Nachteilsausgleich bei Studierenden
Mit einem amtsärztlichen Gutachten können Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung für ihr Studium einen Nachteilsausgleich der Hochschule erhalten.
Beschreibung
Studierende, die in Zusammenhang mit ihrem Studium oder in diesem Rahmen zu absolvierenden Prüfungen (Staatsexamina, Bachelor- oder Masterprüfungen, Diplomvor- oder -hauptprüfungen) eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung geltend machen, können nach Erstellung eines amtsärztlichen Gutachtens einen Nachteilsausgleich durch die Universität erhalten.
Hinweise:
- Der Untersuchungstermin muss schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.
- Bitte vollständige Adresse, Geburtsdatum, Telefon- und Handynummer angeben.
- Die für den Nachteilsausgleich ausschlaggebenden Gründe müssen aufgeführt sein.
- Die Terminvergabe kann drei bis vier Wochen in Anspruch nehmen. Von telefonischen Anfragen zur Terminvergabe bitten wir abzusehen.
Voraussetzungen
Eine Terminvergabe erfolgt nur bei Vorliegen aller oben genannter Unterlagen!
Benötigte Unterlagen
Zur Anmeldung
- ausgefüllte Beurteilungsgrundlage
- ausgefüllte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- alle ärztlichen Unterlagen und Untersuchungsbefunde (auch Röntgenaufnahmen, Befunde technischer Untersuchungen und Blutbefunde), die den Nachteilsausgleich begründen
- Ausweis (Pass, Personalausweis oder Führerschein)
Rechtliche Grundlagen
Prüfungsordnungen
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Gesundheitsschutz
Ärztliche Gutachten
Ärztlicher Bereich
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Fax: +49 89 233-66809
Adresse
Schwanthalerstraße 69
80336 München
Raum: 330/331
Öffnungszeiten
-
Mo.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Di.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Mi.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 -
Do.
07:45 - 12:00
13:00 - 15:00 - Fr. 07:45 - 12:00
- Sa. geschlossen
- So. geschlossen
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze
Es befindet sich ein behindertengerechter Zugang sowie behindertengerechte Sanitäreinrichtungen im Gebäude.