Grabnutzungsrecht übertragen
Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben
- Umschreibung zu Lebzeiten der Grabinhaber*innen nur auf direkte Familienangehörige
- Umschreibung nach Ableben der Grabinhaber*innen aufgrund schriftlicher Verfügung oder auf sonstige Rechtsnachfolger*innen
Benötigte Unterlagen
- Verzichtserklärung zugunsten der Antragsteller*innen
- Übernahmeerklärung der Antragsteller*innen
Rechtliche Grundlagen
§ 18 Friedhofssatzung in Verbindung mit § 8 Friedhofssatzung
							
							Gesundheitsreferat
							
								
									
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung
							
						
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	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Gesundheitsreferat
	                
	                   	Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung
	                
	                
	                      
	                     Damenstiftstraße 8
 
	                      
	                     80331 München 
	                
Adresse
	            	
                    Damenstiftstraße 8
                    80331 München
                    
                    
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr