Grabnutzungsrecht übertragen
Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben. Die notwendigen Informationen dazu erfahren Sie hier.
Beschreibung
Bestehende Gräber müssen eine oder einen Verantwortlichen haben
- Umschreibung zu Lebzeiten der Grabinhaber*innen nur auf direkte Familienangehörige
- Umschreibung nach Ableben der Grabinhaber*innen aufgrund schriftlicher Verfügung oder auf sonstige Rechtsnachfolger*innen
Benötigte Unterlagen
- Verzichtserklärung zugunsten der Antragsteller*innen
- Übernahmeerklärung der Antragsteller*innen
Rechtliche Grundlagen
§ 18 Friedhofssatzung in Verbindung mit § 8 Friedhofssatzung
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Städtische Friedhöfe München
Gräberverwaltung
Damenstiftstraße 8
80331 München
Adresse
Damenstiftstraße 8
80331 München
Montag – Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr