Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.
Beschreibung
Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Sie als Deutsche*r einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse.
Als Ausländer*in erhalten Sie auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.
In den jeweiligen Anträgen legen Sie Ihre persönlichen Daten dar und geben die Urkunden oder sonstige Beweismittel bei, mit denen der Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit belegt werden können.
Voraussetzungen
Bitte reichen Sie den Antrag als Online-Antrag ein.
Sollten Unsicherheiten bestehen, dann wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen und mit Angabe Ihrer Telefonnummer über unser Kontaktformular an uns.
Rechtliche Grundlagen
§§ 3, 17, 30 StAG
Einbürgerungsbehörde
Internet
Telefon
Post
	                
	                   	Einbürgerungsbehörde
	                
	                
	                      
	                     Ruppertstraße 19
 
	                      
	                     80466 München 
	                
Fax: +49 89 233-44890
Adresse
	            	
                    Ruppertstraße 19
                    80337 München
                    
                    
Lagehinweis: Eingang 19A
Nur nach Terminvereinbarung