Wasserrechtliche Erlaubnis – Zulassen von Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten

Für bestimmte Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten ist eine wasserrechtliche Zulassung erforderlich.

Beschreibung

Folgende Maßnahmen bedürfen einer wasserrechtlichen Zulassung:

1. Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen, die den Wasserabfluss behindern können;

2. Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, es sei denn, die Stoffe dürfen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden,

3. Lagerung von wassergefährdenden Stoffen außerhalb von Anlagen;

4. Ablagern und nicht nur kurzfristiges Lagern von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können;

5. Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche;

6. Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese den Zielen des vorsorgenden Hochwasserschutzes entgegenstehen;

7. Umwandlung von Auwald in eine andere Nutzungsart.

Benötigte Unterlagen

Antragsformular mit den im Formular genannten Unterlagen

Dauer und Kosten

Bearbeitungszeit

vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls

Gebührenrahmen

50 Euro bis 4.000 Euro, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Überschwemmungsgebietsverordnungen

Kontakt

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
Landeshauptstadt München

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

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