Zuschuss Schulsozialarbeit Berufsfachschule Pflege
Beschreibung
Der Münchner Stadtrat hat die Förderung an Münchner Berufsfachschulen für Pflege am 29. November 2023 beschlossen. Ziel ist, vorzeitige Beendigungen der Ausbildung zu vermeiden, die Auszubildenden für ihren zukünftigen Beruf zu stärken und sie bis zur Berufseinmündung zu begleiten.
Durch verschiedene Faktoren sind die Herausforderungen an Auszubildende gerade bei Ausbildungsbeginn hoch. Um sie bei Unsicherheit oder Krisen individuell zu unterstützen, steht ihnen die Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Die Berufsfachschulen für Pflege und Pflegefachhilfe in München können für die Stelle der Schulsozialarbeit einen Zuschuss erhalten. Näheres ist in den Leitlinien geregelt. Die Förderung ist antrags- und fristgebunden.
Bitte verwenden Sie das hinterlegte Antragsformular. Der Antrag muss fristgerecht bis spätestens 31. März des Förderjahres bei der Landeshauptstadt München (per Post oder Fax) eingegangen sein (Ausschlussfrist). Stellen Sie den Antrag bis 31. März auch, wenn die Stelle/n noch nicht besetzt ist/sind.
Voraussetzungen
Alle Voraussetzungen für die Förderung sind in den Leitlinien enthalten.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Nachweis von Studium/Abschluss der beschäftigten Person (siehe Ziffer 2 der Leitlinien)
- Lohnnachweis mit Eingruppierung
- Konzept Schulsozialarbeit (falls vorhanden)
Rechtliche Grundlagen
 Stadtratsbeschluss vom 29. November 2023
							
							Sozialreferat
							
								
									
Amt für Soziale Sicherung
							
						
					Internet
Telefon
Post
	                
	                   	Landeshauptstadt München
	                
	                   	Sozialreferat
	                
	                   	Amt für Soziale Sicherung
	                
	                
	                      
	                     Sankt-Martin-Straße 53
 
	                      
	                     81669 München 
	                
Adresse
	            	
                    Sankt-Martin-Straße 53
                    81669 München