100 km/h-Plakette für zugelassene Anhänger
Sie können eine 100 km/h-Plakette für Anhänger beantragen, wenn die Eignung laut Zulassungsbescheinigung oder COC-Dokument nachgewiesen wird.
Beschreibung
Die Beantragung einer 100 km/h-Plakette ist möglich, wenn der Anhänger nach der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Geschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geeignet ist und sich ein entsprechender Vermerk im Certificate of Conformity (COC) oder im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I befindet.
Zur Terminvereinbarung für die Zuteilung einer Tempo-100- Plakette für einen bereits zugelassenen Anhänger und für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: zulassung.ii42-leitung.kvr@muenchen.de
Bitte vereinbaren Sie keinen Termin über die Online-Terminvereinbarung der Zulassungsbehörde München.
Voraussetzungen
Enthält die Eintragung im COC (EG-Übereinstimmungserklärung) oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I den Vermerk „bei Ausrüstung mit Stoßdämpfern…“, so ist zusätzlich eine Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder eine Rechnung erforderlich, aus der hervorgeht, dass der Anhänger mit Stoßdämpfern ausgestattet ist.
Alternativ kann die Bestätigung auch von einer Prüforganisation ausgestellt werden. Dazu muss der Anhänger jedoch bei der Prüforganisation vorgeführt werden.
Wichtiger Hinweis:Wird die Plakette in Verbindung mit der Zulassung des Anhängers und/oder einer technischen Änderung im Zusammenhang mit der Eignung für 100 km/h beantragt, ist keine gesonderte Terminvereinbarung erforderlich.
Benötigte Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bei Beantragung einer Ersatzplakette muss die bisherige, beschädigte Plakette bei der Vorsprache vorgelegt werden.
Wenn der Antrag nicht in Verbindung mit der Zulassung des betreffenden Anhängers gestellt wird:
- Bei Vertretungen: schriftliche Vollmacht (Original) sowie Ausweis des*der Bevollmächtigten (Original) und Ausweis des*der Vollmachtgeber*in (Kopie).
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
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Eichstätter Straße 2
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Adresse
Eichstätter Straße 2
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Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online oder telefonisch) möglich.