Akteneinsicht: Aufenthalt, Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit
Um Ihre rechtlichen Interessen in einem Verfahren zum Aufenthalt, zur Einbürgerung oder Staatsangehörigkeit durchzusetzen, können Sie Zugang zu den Akten erhalten.
Beschreibung
Sie können die Akteneinsicht online oder per Post beantragen. Den Inhalt der Akte stellen wir digital auf einem Datenträger zur Verfügung. Wir benachrichtigen Sie, wenn wir Ihren Datenträger erstellt haben und Sie ihn bei uns abholen können. Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen den Datenträger per Post schicken, senden wir ihn per Einschreiben zu.
Voraussetzungen
- Der Anspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn das Wissen darüber notwendig ist, um die eigenen gesetzlichen Interessen geltend zu machen oder zu verteidigen.
- Sie können die Akteneinsicht entweder selbst beantragen oder eine andere Person dazu bevollmächtigen.
- Die Akteneinsicht ist bei uns nur möglich, wenn Sie in München wohnen oder gewohnt haben.
Benötigte Unterlagen
- Wenn Sie durch eine andere Person, zum Beispiel anwaltlich, vertreten werden: Vollmacht und Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
- Bei Abholung durch Kanzleiangestellte von Rechtsanwält*innen: Untervollmacht oder Kanzleischreiben mit amtlichem Lichtbildausweis
- Bei postalischer Zusendung: Ausweisdokument (Nationalpass, Passersatz oder Personalausweis)
Fragen & Antworten
Eine Akteneinsicht bei uns ist nicht möglich.
Ein Ausdruck der Akte in Papierform ist grundsätzlich nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular zum Aufenthalt oder zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit an uns.
Rechtliche Grundlagen
Art. 29 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-27501
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
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