Reiseausweis für Flüchtlinge
Wenn Sie geflüchtet sind und einen Aufenthaltstitel besitzen, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis ausstellen.
Beschreibung
Der Reiseausweis für Flüchtlinge kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Der Reiseausweis für Flüchtlinge kann maximal für drei Jahre ausgestellt werden
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet.
- Im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge steht die Formulierung „Die Flüchtlingseigenschaft wird zuerkannt“ oder „Asylberechtigung wird anerkannt“
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Ausstellung eines Reiseausweises
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Nachdem wir alles geprüft haben, bekommen Sie einen Termin bei uns. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen
§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthV
Fragen & Antworten
Mit dem Reiseausweis für Flüchtlinge sind Auslandsreisen jederzeit möglich. Bitte beachten Sie die Visa- und Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes.
Nein, der Reiseausweis für Flüchtlinge berechtigt nicht zu Reisen in das Heimatland.
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
Telefon
Sprechzeiten
- Mo. 07:30 - 15:30
- Di. 07:30 - 15:30
- Mi. 07:30 - 15:30
- Do. 07:30 - 15:30
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- Sa. geschlossen
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So.
geschlossen
(Pfingstsonntag: Sprechzeiten können abweichen)
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-45595
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Öffnungszeiten
- Mo. 07:30 - 12:00
-
Di.
08:30 - 12:00
14:00 - 18:00 - Mi. geschlossen
- Do. 08:30 - 15:00
- Fr. 07:30 - 12:00
- Sa. geschlossen
-
So.
geschlossen
(Pfingstsonntag: Öffnungszeiten können abweichen)