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Beratung durch die Münchner Betreuungsvereine

Die Münchner Betreuungsvereine informieren und beraten Sie zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung sowie zu Fragen des Betreuungsrechts.

Hilfen in Anlagen des Seniorenwohnens

Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.

Alten- und Service-Zentren (ASZ)

Die Alten- und Service-Zentren bieten vor Ort im Stadtteil Beratung und konkrete Hilfen für älteren Menschen und ihre Angehörige.

Beratung bei Problemen in der Altenpflege

Die Beschwerdestelle berät pflegebedürftige Menschen, Angehörige, rechtliche Betreuer*innen, Bekannte und auch Pflegekräfte zu Anliegen der Altenpflege.

Präventive Hausbesuche bei älteren Menschen

Präventive Hausbesuche sollen dazu beitragen, frühzeitig Not- und Gefährdungssituationen bei älteren Menschen zu erkennen.

Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Eine gesetzliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht vermieden werden. Bevollmächtigte unterliegen keiner Kontrolle des zuständigen Amtsgerichts.

Beglaubigung einer Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle der Notwendigkeit einer Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll – oder nicht übernehmen soll.

Altenhilfe: Zuschüsse Fahrtkosten, Telefon, Hausnotruf

Die Altenhilfe unterstützt Senioren*innen durch Fahrtkostenzuschüsse, Telefonhilfe und Hausnotrufsysteme.

Unterstützung im Alter

In ihrem Sozialbürgerhaus erhalten ältere Menschen und Angehörige Beratung bei Fragen zu häuslicher und pflegerischer Versorgung sowie zu wirtschaftlichen Hilfen.