Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel

Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Beschreibung

Achtung: Ein Arbeitgeberwechsel oder die Aufnahme einer Beschäftigung sind kein Notfall. Nutzen Sie hierfür unser Online-Formular.

Ausländerbehörde

Telefon

Post

Ausländerbehörde

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-27501

Adresse

Ruppertstraße 19
80337 München

Lagehinweis: Eingang A

Ähnliche Leistungen

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufsausbildung sind und in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung.

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Qualifizierungsbegleitung München

Berufsabschluss oder Studienabschluss aus dem Ausland?
Auf der Suche nach einer passenden Qualifizierung?
Wir finden mit Ihnen die richtige Lösung.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierung als Ärzt*in

Wenn Sie eine ausländische Qualifikation als Ärzt*in haben und eine Approbation oder Berufserlaubnis erwerben wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte aus dem Ausland zur akademischen Beschäftigung.

Aufenthaltserlaubnis – Beschäftigung bei Berufserfahrung

Wenn Sie eine Fachkraft mit Berufserfahrung aus einem Drittstaat sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung bei Berufserfahrung beantragen.

Fachkräfteeinwanderungsberatung

Wenn Sie als Fachkraft im Ausland leben und in München oder der Umgebung arbeiten möchten, bieten wir Ihnen Beratung zu Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung.

ICT-Karte (Intra-Corporate-Transfer)

Die ICT-Karte ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für europaweite firmeninterne Transfers.

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.