Beratung von Pflegefachkräften aus dem Ausland

Sie sind im Ausland in der Pflege tätig oder haben Ihre Pflegeausbildung im Ausland abgeschlossen?

Beschreibung

Wir beraten zu folgenden pflegefachlichen Themen

  • Besonderheiten des Pflegesystems in Deutschland
  • Bereiche in der Pflege, inklusive Aufgaben- und Kompetenzfelder von Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften
  • Beratungsgespräche aufgrund der vorliegenden Berufserfahrungen und Qualifikationen
Landeshauptstadt München

Gesundheitsreferat
Abteilung Pflege

Post

Landeshauptstadt München
Gesundheitsreferat
Abteilung Pflege

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Fachkräfteeinwanderungsberatung

Wenn Sie als Fachkraft im Ausland leben und in München oder der Umgebung arbeiten möchten, bieten wir Ihnen Beratung zu Anerkennung, Qualifizierung und Einwanderung.

Aufenthaltserlaubnis – Fachkräfte mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie ein Studium außerhalb Deutschlands absolviert haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für eine qualifizierte Beschäftigung beantragen.

Notfall-Hilfe Aufenthaltstitel – Studierende, Hochschulabsolvent*innen, Selbstständige

Sie sind Student*in, Hochschulabsolvent*in oder selbstständig, haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel und brauchen wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis – Werkvertragsarbeitnehmende

Sie sind Ausländer*in und werden von Ihrem Unternehmen als Werkvertragsarbeitnehmer*in nach Deutschland entsandt? Die entsprechenden Informationen finden Sie hier.

Notfall-Hilfe bei fehlendem Aufenthaltstitel

Sie haben keinen ausreichend gültigen Aufenthaltstitel, benötigen aber wegen eines Notfalls dringend Hilfe?

Aufenthaltserlaubnis – Doktoranden

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein Promotionsstudium in München absolvieren möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis – Arbeitsplatzsuche

Die Arbeitsplatzsuche ist für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten.

Aufenthaltserlaubnis – Personen im Beamtenverhältnis

Wenn Sie als Beamter*in für einen deutschen Dienstherrn arbeiten, wird Ihnen zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

Aufenthaltserlaubnis – Qualifizierte Geduldete

Sie haben eine Duldung und möchten einer Ihrer beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung nachgehen? Dann benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen

Die Aufenthaltserlaubnis für Geschäftsführer*innen ist für Personen, die im Angestelltenverhältnis oder selbständig als Geschäftsführer*in tätig werden.