Widerruf Verlust oder Diebstahl der eID-Karte

Wenn Ihre verlorene oder gestohlene eID-Karte wieder auftaucht, informieren Sie bitte sofort Ihr Bürgerbüro.

Beschreibung

  • Mit der Meldung über den Verlust/Diebstahl wird die Onlinefunktion der eID-Karte gesperrt. Ein Onlineeinsatz ist dann nicht mehr möglich bis zu einer erneuten Freischaltung bei Vorsprache im Bürgerbüro. Hierzu benötigen Sie einen Termin.
  • Wenn Sie in München Ihren Hauptwohnsitz haben, müssen Sie den Widerruf der Verlust/Diebstahlsmeldung beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie schriftlich erledigen oder persönlich vorbeikommen.
  • Wenn Sie bereits eine neue eID-Karte besitzen, müssen Sie die wieder aufgefundene eID-Karte zurückgeben. Sie können die Karte persönlich in einem unseren Bürgerbüros abgeben oder die Karte mit der Post einsenden.
  • Damit Sie die wieder aufgefundene eID-Karte wieder online nutzen können, müssen Sie die eID-Karte persönlich in einem Bürgerbüro vorlegen. Sie benötigen hierfür einen Termin.
  • Falls Sie die elektronische Unterschriftsfunktion aktiviert haben, müssen Sie zusätzlich die elektronische Signatur (QES) entsperren lassen. Dazu müssen Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, bei dem Sie Ihr Signaturzertifikat erworben haben.

Hinweis zum biometrischen Passfoto
Zur Zeit sind keine Fotoautomaten verfügbar. Bitte bringen Sie Ihr Foto zum Termin mit.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in München

Benötigte Unterlagen

  • Wieder aufgefundene eID-Karte
  • Nationales Identitätsdokument im Original (ID-Karte/Personalauseis, Reisepass)

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Unmittelbar bei persönlicher Vorsprache mit Termin

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 130141833

Adresse

Leonrodstraße 21
80634 München

Nur mit Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Verlust oder Diebstahl eID-Karte

Wenn Ihnen die eID-Karte verloren geht oder gestohlen wurde, gilt es einige Informationen zu beachten. Diese finden Sie hier.

Übertrag des Aufenthaltstitels in den neuen Pass

Wenn Sie einen neuen Reisepass bekommen haben, müssen Sie auch einen neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen.

eID-Karte (EU/EWR)

Staatsangehörige aus einem EU-Staat (außer Deutschland) oder Norwegen, Island, Liechtenstein können eine eID-Karte beantragen.

Angleichung des Namens an das deutsche Recht

Wenn Sie durch eine Einbürgerung als Spätaussiedler anerkannt oder für ihre Namensführung das deutsche Recht gewählt haben, können Sie ihre Namen anpassen lassen.

Erlöschen des Aufenthaltstitels, § 51 AufenthG

Für längere Auslandsaufenthalte brauchen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist notwendig, da sonst Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit verlieren kann.

Verlust von Aufenthalts- oder Ausweisdokumenten

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel, Reiseausweis oder andere Dokumente verloren haben oder diese gestohlen wurden, können Sie hier den Verlust melden.

Adressänderung im eAT nach Umzug

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets umziehen oder nach München zuziehen, sollten Sie die Adresse auf Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ändern.