Vorübergehendes Haltverbot für Filmaufnahmen und Veranstaltungen

Sie können ein vorübergehendes Haltverbot beantragen, wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone für Filmaufnahmen oder Veranstaltungen benötigen.

Beschreibung

  • Ohne vorherige Genehmigung durch die Behörde (verkehrsrechtliche Anordnung) sind Verkehrsschilder nicht gültig und dürfen auch nicht aufgestellt werden. Sobald Sie die Genehmigung bekommen haben, müssen Sie die Haltverbotsschilder selbst beschaffen, aufstellen und nach dem Termin wieder entfernen. Die Haltverbote müssen spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein.
  • Wenn Sie die Haltverbotsschilder aufstellen, müssen Sie die Kennzeichen und weitere Merkmale der Fahrzeuge notieren, die zu diesem Zeitpunkt dort parken. Bitte füllen Sie dazu die Vornotierungsliste aus, die Sie unter "Links & Downloads" finden.
  • Alle Hinweise, die Sie sonst noch beachten müssen, finden Sie in Ihrer schriftlichen Genehmigung.
  • Für die Beantragung eines Haltverbotes für Umzüge, Baustellenbelieferungen oder sonstige Zwecke gelten gesonderte Regelungen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite unter "Links & Downloads".

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gegebenenfalls Handskizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

  • zehn Arbeitstage
  • Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens vier Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können. 
  • Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und Sie nachträglich nur den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.
  • Eine sofortige Mitnahme der Genehmigung ist nicht möglich.

Gebührenrahmen

siehe "Links und Downloads" (Gebührenliste)

Zahlungsarten

Fragen & Antworten

Wo bekommt man die Verkehrszeichen?
Sie müssen sich an private Firmen wenden, die Verkehrszeichen verleihen und aufstellen. Die meisten Firmen bieten auch an, sich um die Genehmigung bei der Behörde zu kümmern.
Im Branchenbuch können Sie den passenden Service mit folgenden Begriffen suchen:
  • Haltverbotsschilder
  • Umzugsabsperrungen
  • Verkehrszeichendienst
  • Schilderdienst

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsordnung

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Verkehrs- und Bezirksmanagement
Temporäre Anordnungen
Film und Veranstaltungen

Post

Fax: +49 89 233-39889

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

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