Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Beschreibung

Bohrung, die nur die quartären Kiese erschließen und nicht im Wasserschutzgebiet liegen, dürfen einen Monat nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen begonnen werden sofern die Arbeiten innerhalb dieser Frist nicht untersagt wurden. Bohrungen, die mehrere Meter in die tieferen tertiären Schichten (Ton, Schluff, Sand) gehen benötigen neben der Bohranzeige auch eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Für den Betrieb der Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage wird eine gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden in Papier in zweifacher Ausfertigung sowie zusätzlich digital benötigt.

  • Ausgefülltes Anzeigeformular
  • Übersichtslageplan M 1:25.000 mit Markierung des Vorhabensstandortes
  • Detaillageplan M 1:5.000 oder M 1:1.000 mit Eintragung der Brunnenstandorte

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Maximal vier Wochen

Rechtliche Grundlagen

§ 49 Wasserhaushaltgesetz (BayWG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Ähnliche Leistungen

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage ab 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Anzeige für einen Gartenbrunnen

Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.

Baumschaden (bei Baumaßnahmen) melden

Werden Bäume unerlaubt geschädigt, können Eigentümer*innen oder Verursacher*innen zu einer Baumsanierung oder Ersatzpflanzung verpflichtet werden.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Wer Grundwasser über einen Brunnen fördert oder versickert und damit eine Grundwasserwärmepumpe oder Kühlanlage betreibt, benötigt eine wasserrechtlichen Erlaubnis.

Bohranzeige Brunnen – Wärmepumpe/ Kühlanlage bis 50kW

Bohrungen zur Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen für Grundwasserwärmepumpen oder Kühlanlagen sind rechtzeitig vor Beginn der Bohrarbeiten anzuzeigen.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauvorhaben im Grundwasser

Im Zuge eines Bauvorhabens kann es zu Eingriffen in das Grundwasser kommen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Wasserrechtliche Erlaubnis – Erdwärmesonde/ Erdwärmekollektor

Für den Bau einer Erdwärmeanlage (Sonde, Kollektor, Körbe oder ähnliches) mit Grundwasserberührung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Bohrungen und Arbeiten im Grundwasser

Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass man auf Grundwasser treffen könnte, sind spätestens einen Monat vor dem geplantem Arbeitsbeginn zu melden.

Beendigung der Ersatzpflanzung

Wenn Sie einen Baum gefällt haben könnte als Ausgleich eine Ersatzpflanzung gefordert werden. Der Abschluss dieser Nachpflanzung ist zu melden.

Wasserrechtliche Erlaubnis - Regenwasserversickerung in Wasserschutzgebieten

Für die flächige Regenwasserversickerung in den Untergrund in einem Wasserschutzgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.