Kita-Platzsuche im kita finder+
Wenn Sie einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung suchen, können Sie Ihr Kind über den kita finder+ anmelden.
Beschreibung
Sie können sich für einen Betreuungsplatz über den kita finder+ oder bei der bei der gewünschten Kita vor Ort bewerben. Im kita-finder+ sind alle Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder in städtischer Trägerschaft vertreten. Kindertageseinrichtungen anderer Anbieter müssen sich nicht im kita finder+ registrieren. Wenn Sie hier Ihre gewünschte Einrichtung nicht finden, wenden sich bitte direkt an die jeweilige Kita.
Warteliste und Platzvergabe
Sie können Ihr Kind im kita finder+ in mehreren Einrichtungen anmelden. Mit einer Anmeldung setzen Sie Ihr Kind auf eine Warteliste für die jeweilige Kita. Für Kinder bis sechs Jahren können Sie zudem eine Einrichtung als „bevorzugt“ markieren. Bei der Platzvergabe für städtische und weitere teilnehmende Kitas wird diese Auswahl soweit wie möglich berücksichtigt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass Sie einen Anspruch auf den Platz in der gewünschten Kita haben.
Erklärvideos
Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 19. März 2025 an den für Sie passenden Kindertageseinrichtungen an. (Stichtag Erstvergabe der Plätze)
Voraussetzungen
Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in die Kindertageseinrichtung die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Ungeimpfte Kinder können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Kinder unter einem Jahr müssen noch keinen Nachweis vorlegen. Kinder ab einem Jahr müssen mindestens eine Masern-Schutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen. Ab zwei Jahren muss der vollständige Masernschutz (zwei Schutzimpfungen) nachgewiesen werden.
Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung an der Kindertageseinrichtung müssen Sie zunächst im kita finder+ ein persönliches Benutzerkonto anlegen. Bitte halten Sie dafür die wichtigsten Daten zu sich und Ihrem Kind bereit.
Für den Nachweis der Masernschutzimpfung müssen Sie der Einrichtungsleitung vor Betreuungsbeginn vorlegen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft oder Impfpass oder
- ein ärztliches Attest, dass eine Immunität gegen Masern besteht oder Ihr Kind aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann oder
- eine Bestätigung der vorherigen Einrichtung, dass der Nachweis bereits erbracht wurde
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