Unbebaute Fläche in München-Laim zur Zwischennutzung zu vermieten
Die Landeshauptstadt München vermietet ein ca. 550 m² großes, unbebautets Grundstück zur Zwischennutzung.
Übersicht
Objektart: unbebaute Fläche, Zwischennutzung
Stadtteil: 25 - Laim
Anschrift: Agnes-Bernauer-Str. 77, 80687 München
Gesamtfläche: ca. 551 m²
Verfügbar ab: nach Vereinbarung
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Unbebautes Grundstück an der Agnes-Bernauer-Straße.
Auf der Fläche befinden sich Bäume, Sträucher und kleinere Büsche.
Ein Teil der Fläche ist asphaltiert, während der verbleibende Bereich mit Schotter bedeckt ist.
Das Areal verfügt über einen Stromanschluss. Für die Herstellung eines Wasseranschluss ist ein Schacht auf dem Grundstück vorhanden.
Das Flurstück 47/0 Gemarkung Laim liegt im 25. Stadtbezirk an der Agnes-Bernauer-Str.
Die benachbarten Grundstücke sind bebaut. Im Süden des Areals befindet sich eine Grund- und Mittelschule.
Die Fläche ist verkehrstechnisch gut erschlossen und liegt in der Nähe der S-Bahnstation „Laim“, der Tramhaltestelle „Fürstenrieder Straße“ sowie der Bushaltestelle „Fürstenrieder Straße“.
Interessent*innen für das o. g. Objekt reichen ihr Preisangebot beim Kommunalreferat zusammen mit den Personalien, einem Führungszeugnis sowie einer SCHUFA-Auskunft ein. Die Personalien, das Führungszeugnis sowie die SCHUFA-Auskunft können auch nachgereicht werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2026. Die vorgenannte Frist ist ein Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, schneiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des E-Mail-Eingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an im-gw-s.kom@muenchen.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auswahl erst nach Bewerbungsausschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Interessent*innen für das o. g. Objekt reichen ihr Preisangebot beim Kommunalreferat zusammen mit den Personalien, einem Führungszeugnis sowie einer SCHUFA-Auskunft ein. Die Personalien, das Führungszeugnis sowie die SCHUFA-Auskunft können auch nachgereicht werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2026. Die vorgenannte Frist ist ein Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, schneiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des E-Mail-Eingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an im-gw-s.kom@muenchen.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auswahl erst nach Bewerbungsausschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Mindestmietpreis:
750 €/ Monat
Umsatzmiete:
Im Falle eines Zuschlags an einen Bieter oder ein Konzept für eine gastronomische Nutzung wird eine Umsatzmiete in Höhe von mindestens 8 % fällig. Die Mindestmiete wird auf die fällige Umsatzmiete angerechnet.
Geldkaution:
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten hinterlegt. Die Höhe der Sicherheit beträgt jedoch mindestens 4.500 €.
Bevorzugte Nutzung:
Die Überlassung des Objektes erfolgt ausschließlich für eine temporäre Nutzung. Hierbei können sich ebenfalls Interessierte Personen und Personengruppen mit bürgernahen, sozialen und kulturellen Konzepten bewerben. Die entsprechende Nutzung ist allerdings mit der Verträglichkeit der umliegenden Wohnbebauung abzustimmen.
Entsprechende öffentlich-rechtliche Genehmigungen sind selbst durch die Interessenten bei den hierfür zuständigen Stellen einzuholen.
Die Entnahme von Humus, Lehme usw. wird nicht gestattet. Des Weiteren finden die Vorschriften des Kleingartenrechts keine Anwendung.
Verfahren:
Eine Mindestmiete sowie bei gastronomischen Nutzungen ein Angebot für eine Umsatzmiete von mindesten 8 % ist angegeben, bitte geben Sie ein Mietangebot ab. Den Zuschlag erhält die Bewerbung mit dem höchsten Mietangebot.
Die Angebote müssen bis spätestens 30. April 2026 per E-Mail abgegeben werden.
Sollte der Fall eintreten, dass mehrere gleichlautende Angebote abgegeben werden, wird die Entscheidung mittels Losverfahren gefällt.
Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der stadtweiten Seite zur Datenschutzgrundverordnung.
Kontakt
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Roßmarkt 3, 80331 München
Florian Mühldorfer
E-Mail: im-gw-o.kom@muenchen.de