FAQ für Wohnungssuchende
Alles auf einen Blick: Fragen und Antworten für Wohnungsuchende über die Internetplattform Soziales Wohnen Online (SOWON).
Fragen und Antworten für Wohnungssuchende
Wir bearbeiten alle Anträge nacheinander. Stellen sehr viele Wohnungssuchende einen Antrag, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Stellen Sie Ihren Antrag online, sind alle wichtigen Fragen nach notwendigen Dokumenten und Angaben beantwortet. Damit helfen Sie, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Ja, der Antrag ist auch für Mobilgeräte (zum Beispiel Smartphone) optimiert. Sie können damit Unterlagen fotografieren und hochladen.
Die Dringlichkeit bestimmt sich nach Ihrer aktuellen Wohn- und Lebenssituation. Sie wird anhand von Punkten festgelegt. Ihre individuelle Dringlichkeit (Punkte) finden Sie in Ihrem Registrierbescheid.
Wir müssen prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen. Dazu brauchen wir die Dokumente, die auf der letzten Seite im Online Antrag stehen. Sie können den Antrag erst absenden, wenn alle Dokumente hochgeladen sind.
Es entsteht ein Mehraufwand in der Bearbeitung. Dadurch kommt es zu Verzögerungen. Um dies zu vermieden, bitten wir Sie, Anträge und Dokumente eines gestellten Online-Antrages nicht mehrfach einzureichen.
Ja, alle Daten werden gesichert übertragen.
Wenn Sie Ihre E-Mail Adresse angegeben haben, können Sie sich auf SOWON selbst ein neues Passwort erstellen. Wenn Sie keine E-Mail Adresse haben, bekommen Sie ein neues Passwort unter www.sowon-muenchen.de → Kontakt. Das neue Passwort schicken wir Ihnen mit Brief zu. Ihre Zugangsdaten bleiben gültig, wenn Sie einen neuen Antrag stellen. Sie brauchen kein neues Passwort.
SOWON unterstützt nicht alle Browser. Es werden folgende Browser unterstützt: Firefox, Chrome, Internet Explorer, MS Edge. Verwenden Sie am besten die aktuellste Version.
Bitte leeren Sie den Cache Ihres Browsers. Je nach verwendetem Browser erfolgt dies über „Verlauf, Chronik oder Browserdaten löschen“. Sollten Sie sich weiterhin nicht anmelden können, versuchen Sie es mit einem anderen Browser.
Den Registrierzeitraum sehen Sie in Ihrem Bescheid.
Wenn Sie einen Bescheid für eine geförderte Wohnung haben und in der Einkommensstufe I eingestuft wurden, beträgt die Laufzeit 2 Jahre, sonst 1 Jahr.
Der Bescheid für eine Wohnung des München Modell-Miete gilt 2 Jahre in der Einkommensstufe III, sonst 1 Jahr.
Die Laufzeit eines Wohnberechtigungsscheines beträgt immer 1 Jahr.
Sie sehen nur die Wohnungen, die zur Familiengröße und zum Einkommen (Einkommensgrenzen des geförderten Wohnungsbaus) passen. Daher kann es sein, dass jeder Wohnungssuchende andere Wohnungen sieht.
Sie können keine Mietwohnungen des München Modells auf SOWON sehen. Diese werden weiterhin eigenverantwortlich durch die Eigentümer*innen an Berechtigte mit einem München Modell - Bescheid vermietet und daher nicht auf SOWON angeboten. Aktuelle Wohnungsangebote finden Sie zum Beispiel über Immobilienanzeigen in Zeitungen oder gängige Immobilienportale im Internet wie ImmobilienScout24 oder ImmoWelt. Baugenossenschaften stellen ihre Projekte häufig in der Projektbörse der mitbauzentrale München vor, einer unabhängigen Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen.
Sobald Sie den Registrierbescheid für eine geförderte Wohnung von uns bekommen haben (Postfach), schalten wir den die Wohnungssuche (Bereich Wohnungen) für Sie frei. Sie sehen dann alle Wohnungen, die zu Ihrer Familiengröße und zum Einkommen passen.
Wohnraum in München ist knapp. Es kann daher vorkommen, dass es gerade keine passenden Wohnungsangebote für Sie gibt. Sie erhalten dann die Meldung ‚Leider gibt es derzeit keine Wohnungsangebote für Sie‘.
Haben wir Sie bereits für eine Wohnung beim Vermieter vorgeschlagen (Benennung), können Sie auch keine weiteren Wohnungsangebote sehen. Bitte besichtigen Sie zunächst die Wohnung und sagen dann über SOWON zu oder ab.
Die Wohnungen sind meist noch bewohnt. Wir nehmen Rücksicht auf die Mietenden und die Nachbarschaft. Die Beschreibung der Lage der Wohnung hilft Ihnen, sich örtlich zu orientieren.
Sie haben sich auf eine Wohnung beworben. Das Amt für Wohnen und Migration hat Sie unter allen Bewerbern ausgewählt, da Sie zu den Dringlichsten gehören. Sie erhalten darüber eine Nachricht. Das ist die ‚Benennung‘.
Das Gesetz schreibt vor, dass nur die dringlichsten Wohnungssuchenden an den Vermieter gemeldet werden. Wenn Sie keine Benennung erhalten, gehören Sie nicht zu den dringlichsten Bewerbungen.
Zuerst besichtigen alle vorgeschlagenen Haushalte die Wohnung. Dann wählt der Vermieter einen Haushalt aus. Dies kann einige Zeit dauern. Wenn Sie vom Vermieter nicht als Mieter ausgewählt werden, können Sie sich wieder bewerben. Auch wenn Sie selbst die Wohnung absagen, können Sie sich wieder bewerben.
Das ist abhängig von der Anzahl der anderen Bewerbungen, sowie Ihrer Dringlichkeit (Gesamtpunkte im Registrierbescheid). Alle Bewerbungen für diese Wohnung werden nach den Dringlichkeitspunkten sortiert.
Die dringlichsten 5 Wohnungssuchenden erhalten eine Benennung und können sich damit beim Vermieter melden.
Aus allen Bewerbungen werden die Dringlichsten ausgewählt. Das schreibt das Gesetz vor. Diese Wohnungssuchenden bekommen eine Benennung für die Wohnung. Mit der Benennung wird die Adresse des Vermieters mitgeteilt und Sie können eine Besichtigung vereinbaren. Den Besichtigungstermin vereinbaren Sie direkt mit dem Vermieter.
Eine Wohnungsbesichtigung ist bei Neubauvorhaben in der Regel nicht möglich, da das Betreten der Baustelle streng verboten ist. In solchen Fällen wird die Hausverwaltung die Wohnung anhand von Grundrissplänen und der Ausstattungsmerkmale darstellen.
Was soll ich tun?
Bitte vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen späteren Besichtigungstermin und teilen Sie uns diesen vor Ablauf der 14 Tage über das Kundencenter mit. Bitte besichtigen Sie erst die Wohnung, bevor Sie auf SOWON zusagen oder absagen.
Bitte besichtigen Sie erst die Wohnung. Möchten Sie die Wohnung mieten, sagen Sie nach der Besichtigung über SOWON zu. Das Amt für Wohnen und Migration teilt Ihnen mit, ob der Vermieter auch zugesagt hat.
Möchten Sie die Wohnung nicht mieten, sagen Sie nach der Besichtigung über SOWON ab.
Wurden Sie für eine Wohnung benannt, erscheint nach der Anmeldung auf SOWON ein Bereich, in dem Sie zusagen oder absagen können. Bitte besichtigen Sie vorher die Wohnung. Eine abgegebene Zusage oder Absage können Sie auf SOWON nicht mehr ändern.
Bitte beachten Sie, dass der Bereich zum Eintragen Ihrer Zusage oder Absage erst 3 Tage nach einer Benennung sichtbar ist.
Bitte sagen Sie erst zu, wenn Sie die Wohnung besichtigt haben und die Wohnung anmieten möchten. Eine nachträglich Rücknahme Ihrer Zusage ist über SOWON nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Kundencenter.
Dies bedeutet, dass der Vermieter sich für einen anderen Wohnungssuchenden entschieden hat.
Das Amt für Wohnen und Migration teilt dem Vermieter die dringlichsten Bewerber mit. Aus diesen wählt der Vermieter einen Haushalt aus. Die Entscheidung liegt allein beim Vermieter.
Die Anzeige, ob Sie ich unter den dringlichsten Bewerbungen befinden (oberes Drittel) wurde generell von SOWON entfernt. Hintergrund waren häufige Fehlinterpretationen und Missverständnisse. Das Verfahren zur Vergabe von gefördertem Wohnraum hat sich durch den Ausbau der Anzeige jedoch nicht geändert. Die Vergabe erfolgt weiterhin in der Reihenfolge der Dringlichkeit.