Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
In München gilt der Allgemeine Wohnberechtigungsschein nicht. Hier müssen Sie einen Antrag auf geförderten Wohnraum oder München Modell Miete stellen.
Wo gilt der Allgemeine Wohnberechtigungsschein?
Der Allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt für den Bereich des Freistaates Bayern. Er gilt jedoch nicht in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Somit berechtigt er nicht zum Bezug einer geförderten Wohnung in München.
In München ist ein Antrag auf geförderten Wohnraum (Sozialwohnung) oder München Modell Miete notwendig.
Anträge auf einen Wohnberechtigungsschein für ein anderes Bundesland, stellen Sie bitte bei den dort zuständigen Behörden, da wir nicht sicherstellen können, dass ein von der Landeshauptstadt München ausgestellter Wohnberechtigungsschein dort anerkannt wird.
Gilt der Allgemeine Wohnberechtigungsschein in München?
Nein, der Allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt nicht zum Bezug einer geförderten Wohnung in München.
Wie kann ich den Allgemeinen Wohnberechtigungsschein beantragen?
Ein Antrag auf Allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist nicht über SOWON möglich. Bitte nutzen Sie dazu das Formular unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/05887331336
Hinweis:
Nach Öffnen des Links geben Sie bitte den Ort an, an dem Sie aktuell mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Welche Behörde für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständig ist, entnehmen Sie dann bitte den darauffolgenden Seiten.