Angaben zur finanziellen Situation in SOWON

Ob Sie Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, hängt auch von Ihren finanziellen Mitteln ab: Alle notwendigen Angaben auf einen Blick.

Wer muss Angaben zum Einkommen machen?

Alle Personen über 15 Jahre müssen Angaben zum Einkommen machen, auch wenn sie kein Einkommen haben.

Welches Einkommen muss ich angeben?

SOWON_Einkommensarten

Sie müssen alle Einkommen angeben. Sie können aus der Liste die häufigsten Einkommensarten auswählen. Haben Sie mehrere Einkommen (z.B.: Lohn/Gehalt, Minijob und Unterhaltsleistungen) klicken Sie bitte für jedes Einkommen auf Einkommen hinzufügen (1). Ist Ihre Einkommensart nicht aufgeführt, können Sie das unter andere Einkommensart (2) eintragen.

Sind Sie selbständig, machen Sie ihre Angaben bitte bei andere Einkommensart (2).

Hat eine Person kein Einkommen und lebt vom Einkommen des gesamten Haushalts (z.B. Schüler*innen, Kinderbetreuung), wählen Sie kein Einkommen (3) aus.

Lohn/Gehalt: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Lohn

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Wird angegeben, dass das Einkommen jeden Monat gleich ist, wird ergänzend gefragt, ob es in den nächsten 12 Monaten zu Änderungen kommen wird.

Werden keine Änderungen (1) erwartet, ist das letzte Monatseinkommen (brutto) anzugeben.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2) (z.B. Arbeitsstelle wird gewechselt und Sie kennen die Höhe Ihres neuen Einkommens) ist das zukünftige Monatseinkommen (brutto) anzugeben.

Wird sich die Einkommensart in den nächsten 12 Monaten ändern (3), sind keine Angaben mehr zum aktuellen Erwerbseinkommen zu machen, sondern die künftige Einkommensart aus dem Dropdown-Feld auszuwählen und die Fragen dort zu beantworten.

Abschließend ist die Frage nach Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen) zu beantworten. Gibt es welche, ist die Jahressumme (brutto) anzugeben. Es ist keine Angabe zu den einzelnen Einmalzahlungen zu machen.

Lohn/Gehalt in wechselnder Höhe: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Einkommen_wechselnd

Beziehen Sie Lohn/Gehalt in monatlich wechselnder Höhe (1), geben Sie bitte Beträge der letzten 3 Monate (2) an. Der Durchschnitt dieser drei Monate wird auf zwölf Monate hochgerechnet.

Wollen Sie die Beträge weiterer Monate angeben, da Ihr Einkommen in den letzten drei Monaten nicht repräsentativ für das gesamte Jahr ist (z.B. besonders hohes Einkommen durch Mehrarbeit), werden durch Klick auf die Checkbox mehrere Monate hinzufügen (3) Eingabefelder für die letzten zwölf Monate geöffnet. Es kann auch der Wert ‘0‘ eingetragen werden, wenn in einem Monat kein Einkommen erzielt wurde.

Abschließend ist die Frage nach Einmalzahlungen zu beantworten. Gibt es welche, ist die Jahressumme (brutto) anzugeben. Es ist keine Angabe zu den einzelnen Einmalzahlungen zu machen.

Minijob: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Minijob

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den

folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Wird angegeben, dass das Einkommen jeden Monat gleich ist, wird ergän­zend gefragt, ob es in den nächsten 12 Monaten zu Änderungen kommen wird.

Werden keine Änderungen (1) erwartet, ist das letzte Monatseinkommen (brutto) anzuge­ben.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2) (z.B.: Arbeitsstelle wird gewechselt und Sie kennen die Höhe Ihres neuen Einkommens) ist das zukünftige Monatseinkommen (brutto) anzugeben.

Wird sich die Einkommensart in den nächsten 12 Monaten ändern (3), sind keine Anga­ben mehr zum aktuellen Erwerbseinkommen zu machen, sondern die künftige Einkommens­art aus dem Dropdown-Feld auszuwählen und die Fragen dort zu beantworten.

Abschließend ist die Frage nach Einmalzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Gratifikationen) zu beantworten. Gibt es welche, ist die Jahressumme (brutto) anzugeben. Es ist keine Angabe zu den einzelnen Einmalzahlungen zu machen.

Minijob mit wechselnder Einkommenshöhe: Welche Angaben muss ich machen

SOWON_Minijob_wechselnd

Beziehen Sie Lohn/Gehalt in monatlich wechselnder Höhe (1), geben Sie bitte Beträge der letzten 3 Monate (2) an. Der Durchschnitt dieser drei Monate wird auf zwölf Monate hochgerechnet.

Wollen Sie die Beträge weiterer Monate angeben, da Ihr Einkommen in den letzten drei Monaten nicht repräsentativ für das gesamte Jahr ist (z.B. besonders hohes Einkommen durch Mehrarbeit), werden durch Klick auf die Checkbox mehrere Monate hinzufügen (3) Eingabefelder für die letzten zwölf Monate geöffnet. Es kann auch der Wert ‘0‘ eingetragen werden, wenn in einem Monat kein Einkommen erzielt wurde.

Abschließend ist die Frage nach Einmalzahlungen zu beantworten. Gibt es welche, ist die Jahressumme (brutto) anzugeben. Es ist keine Angabe zu den einzelnen Einmalzahlungen zu machen.

Arbeitslosengeld (Jobcenter): Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_ALG2

Sie müssen hier nur Angaben machen, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, aber nicht alle Personen im Haushalt (z.B. eine Person hat Lohn/Gehalt und die andere Arbeitslosengeld). Beziehen alle Personen im Haushalt Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld) oder SGB XII (Grundsicherung), klicken Sie bitte Ja bei der Eingangsfrage zum Einkommen an. Dann sind weitere Angaben zum Einkommen nicht mehr notwendig.

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Werden keine Änderungen (1) erwartet ist der letzte Monatsbetrag SGB II-Leistungen (Jobcenter) anzugeben.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2), ist der zukünftige Monatsbetrag SGB II-Leistungen (Jobcenter) anzugeben.

Wird angegeben, dass künftig eine Andere Einkommensart bezogen wird (3) und ist die Höhe der künftigen Einkommensart bereits bekannt, sind keine Angaben mehr zur den aktuellen SGB II-Leistungen zu machen, sondern die künftige Einkommensart aus dem Dropdown-Feld auszuwählen und die Fragen dort zu beantworten. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, sind die Beträge der aktuellen SGB II-Leistungen einzugeben.

Grundsicherung: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Grundsicherung

Sie müssen hier nur Angaben machen, wenn Sie Grundsicherung beziehen, aber nicht alle Personen im Haushalt (z.B. eine Person hat Lohn/Gehalt und die andere Grundsicherung). Beziehen alle Personen im Haushalt Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld) oder SGB XII (Grundsicherung), klicken Sie bitte Ja bei der Eingangsfrage zum Einkommen an. Dann sind weitere Angaben zum Einkommen nicht mehr notwendig.

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Werden keine Änderungen (1) erwartet ist der letzte Monatsbetrag SGB XII-Leistungen (Jobcenter) anzugeben.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2), ist der zukünftige Monatsbetrag SGB XII-Leistungen (Jobcenter) anzugeben.

Wird angegeben, dass künftig eine Andere Einkommensart bezogen wird (3) und ist die Höhe der künftigen Einkommensart bereits bekannt, sind keine Angaben mehr zur den aktuellen SGB II-Leistungen zu machen, sondern die künftige Einkommensart aus dem Dropdown-Feld auszuwählen und die Fragen dort zu beantworten. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, sind die Beträge der aktuellen SGB XII-Leistungen einzugeben.

Wann beziehen alle Personen Leistungen nach SGB II oder SGB XII?

SOWON_Einkommen

Erhalten alle Personen Leistungen nach SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Grundsicherung), brauchen Sie keine weiteren Angaben zu Ihrem Einkommen machen. Alle Informationen werden aus dem Leistungsbescheid übernommen. Das gilt auch, wenn Sie Lohn oder Gehalt beziehen und vom Jobcenter oder der Grundsicherung noch eine Aufzahlung bekommen.

Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) Welche Angaben muss ich machen

SOWON_ALG1

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Werden keine Änderungen (1) erwartet ist der tägliche Leistungsbetrag (s.u.) der SGB III-Leistungen (Agentur für Arbeit) anzugeben.

Wird künftig eine andere Einkommensart bezogen (2) und ist die Höhe der künftigen Einkommensart bereits bekannt, sind keine Angaben mehr zur den aktuellen SGB III-Leistungen zu machen. Es ist die künftige Einkommensart aus dem Dropdown-Menü auszuwählen und die Fragen dort zu beantworten.
Ist die Höhe der künftigen Einkommensart dagegen noch nicht bekannt, sind die Beträge der aktuellen SGB III-Leistungen einzugeben.

Wo finde ich den täglichen Leistungsbetrag?

SOWON taeglicher-Leistungsbetrag

Die Höhe des tägliche Leistungsbetrags finden Sie in Ihrem SGB III-Bescheid. Unter dem Punkt „Auszahlung der Leistung“ ist der entsprechende Betrag aufgelistet.

Pension: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Pension

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Werden keine Änderungen (1) erwartet, ist der letzte Monatsbetrag Pension (brutto) anzugeben.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2) (z.B. wenn eine Erhöhung sicher ist), ist der zukünftige Monatsbetrag Pension (brutto) anzugeben.

Wird künftig eine Andere Einkommensart bezogen (3) und ist die Höhe der künftigen Einkommensart bereits bekannt, sind keine Angaben mehr zur aktuellen Pension zu machen, sondern die künftige Einkommensart aus dem Dropdown-Feld auszuwählen und die Fragen dort zu beantworten. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, sind die Beträge der aktuellen Pension einzugeben.

Bleibt es bei der Einkommensart 'Pension', ist die Frage nach Einmalzahlungen zu beantworten. Gibt es welche, ist die Jahressumme (brutto) anzugeben.

Altersrente/Betriebsrente: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Rente

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Werden keine Änderungen (1) erwartet, ist der letzte Monatsbetrag Rente (brutto) anzugeben.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2) (z.B. wenn eine Erhöhung sicher ist), ist der zukünftige Monatsbetrag der Rente (brutto) anzugeben.

Wird künftig eine Andere Einkommensart bezogen (3) und ist die Höhe der künftigen Einkommensart bereits bekannt, sind keine Angaben mehr zur aktuellen Rente zu machen, sondern die künftige Einkommensart aus dem Dropdown-Feld auszuwählen und die Fragen dort zu beantworten. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, sind die Beträge der aktuellen Rente einzugeben.

Bleibt es bei der Einkommensart 'Altersrente / Betriebsrente', ist die Frage nach Einmalzahlungen zu beantworten. Gibt es welche, ist die Jahressumme (brutto) anzugeben.

Krankengeld: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Krankengeld

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG ist das Einkommen zugrunde zu legen, das innerhalb der letzten 12 Monate erzielt worden ist. Änderungen sind zu berücksichtigen. Gleiches gilt, wenn in den folgenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten sind. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Werden keine Änderungen (1) erwartet ist das kalendertägliche Krankengeld (Brutto) anzugeben.

Wird angegeben, dass künftig eine Andere Einkommensart bezogen wird (2) und ist die Höhe der künftigen Einkommensart bereits bekannt (z.B. neues Beschäftigungsverhältnis), sind keine Angaben mehr zum aktuellen Krankengeld zu machen, sondern die künftige Einkommensart aus dem Dropdown-Feld aus­zuwählen und die Fragen dort zu beantworten. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, sind die aktuellen Beträge des Krankengeldes einzugeben.

Andere Einkommensart: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Einkommen_anderes

Ist Ihre Einkommensart in der Auflistung der Einkommen nicht enthalten, können Sie den Betrag aus diesem Einkommen bei ‘andere Einkommensart‘ angeben. Beispielhaft werden weitere Einkommensarten genannt, die für die Einkommensberechnung relevant sind aber nicht so häufig vorkommen. Es reicht aus, die Jahressumme anzugeben und die entsprechenden Dokumente hochzuladen.

Selbstständig: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Einkommen_selbstaendig

Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit gibt es sehr viele verschiedene Sachverhalte, die keine vollumfängliche Programmierung zulassen. Wählen Sie deshalb bei der Einkommensart bitte ‘andere Einkommensart‘. Es ist ausreichend, die Jahressumme anzugeben und die Dokumente hochzuladen. In der Infobox zu den Dokumenten werden Hinweise zu notwendigen Unterlagen gegeben. Nach Durchsicht der hochgeladen Unterlagen durch die Sachbearbeitung werden Sie ggf. gebeten, weitere Angaben zu machen.

Kein Einkommen: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Einkommen_keines

Bitte wählen Sie kein Einkommen nur dann aus, wenn Sie von den Bezügen anderer Haushaltsangehöriger leben (z.B. Partner, Eltern) und keinerlei eigene Einkünfte haben.

Wird die Einkommensart 'kein Einkommen' ausgewählt, müssen Sie nur auf 'Übernehmen' klicken. Es sind keine weiteren Angaben zu machen.

Elterngeld länger als 12 Monate: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Elterngeld

Es sind Angaben zu machen, ob es sich um Basiselterngeld (bis zu 14 Monaten) oder ElterngeldPlus (bis zu 28 Monaten) (1) handelt. Beide Elterngeldvarianten können auch kombiniert werden (bei Paaren, nicht für eine Einzelperson).

Wird das Elterngeld für Mehrlinge (2) gewährt, wirkt sich das auf die Berechnung des Freibetrags zum Elterngeld aus.

Elterngeld weniger als 12 Monate: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Elterngeld_kurz

Wurde vor Bezug des Elterngeldes gearbeitet und Lohn / Gehalt (1) bezogen, muss der Arbeitgeber bestätigen, dass Sie die Tätigkeit wieder aufnehmen oder die Elternzeit verlängert wird. Ein entsprechendes Formular wird zum Download zur Verfügung gestellt.

Um die Einkommenshöhe in den kommenden zwölf Monaten für die Einkommensberechnung zu ermitteln, ist anzugeben, ob nach Ablauf des Elterngeldbezugs wieder Einkommen erzielt wird. Wird wieder Einkommen vorhanden sein, ist die zukünftige Einkommensart (2) aus dem Dropdown-Feld auszuwählen und der Betrag des künftigen Monatseinkommen (Brutto) (3) einzu­tragen .

Wird nach Ende des Elterngelds kein Einkommen erzielt oder steht es noch nicht fest, wird für Sie 'kein Einkommen' in die Übersichtsliste übertragen, sofern keine weiteren Einkommen bestehen (z.B. Unterhaltszahlungen, Minijob).

Was sind Kinderbetreuungskosten?

SOWON_Kinderbetreuungskosten

Geht ihr Kind in eine Kinderbetreuungseinrichtung (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter, Hort), können Sie die Kosten dafür angeben. Teilen Sie uns bitte die Zahl der Kinder (1) mit, die in einer Betreuungseinrichtung sind und die Kosten für das gesamte Jahr (3). Beiträge für Essen, Spiel- oder Bastelgeld können wir nicht anrechnen. Bitte geben Sie nur die reinen Betreuungskosten an.

Die von Ihnen angegebenen Kosten werden zu zwei Dritteln anerkannt. Maximal werden pro Kind und Jahr 4.000€ anerkannt.

Bitte geben Sie hier nur Kinderbetreuungskosten an für Kinder, die mit Ihnen gemeinsam im Haushalt leben. Leisten Sie für Kinder, die in einem anderen Haushalt leben (z.B. bei ehemaligen Partner), geben Sie diese Kosten bitte bei ‘Unterhalt‘ an.

Was sind Unterhaltszahlungen?

SOWON_Unterhaltszahlungen

Wenn Sie Unterhalt bezahlen (z.B. Kinder, ehemaliger Partner) können Sie diese Kosten angeben.

Die Namensangabe (1) ist erforderlich, um die eingereichten Dokumente richtig zuordnen zu können. Je nach Nachweisart (2) ist die Angabe der Beziehung (3) zu Ihnen erforderlich. Gibt es Nachweise, die eine Rechtswirksamkeit haben wie

  • notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung
  • Unterhaltstitel
  • Unterhaltsbescheid

ist die Beziehung unerheblich. Die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung und die dort angegebene Unterhaltshöhe ist für die Anerkennung ausschlaggebend.
Bei allen anderen Nachweisarten ist die Beziehung zu Ihnen entscheidend. Je nach Art der Beziehung gibt es unterschiedliche Maximalbeträge, die angerechnet werden dürfen.

Was sind pauschale Abzüge?

SOWON_Pauschale-Abzuege

Je nachdem welche Einkommensart Sie ausgewählt haben, werden Ihnen noch Fragen gestellt, ob Sie Beiträge zu den gesetzlichen Vorsorgen leisten. Zahlen Sie entsprechende Beiträge, werden Ihnen jeweils 10% vom Einkommen abgezogen bzw. die gesetzlich vorgegebenen pauschalen Abzüge angerechnet. Damit verringert sich Ihr anzurechnendes Einkommen und die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Sie die Einkommensgrenze für eine geförderte Wohnung einhalten.

Was sind Werbungskosten?

Beziehen Sie Lohn/Gehalt, Altersrente oder eine Pension können Sie bei der Einkommensteuererklärung Werbungskosten gelten machen. Das sind Kosten, die Ihnen bei der Ausübung der Tätigkeit entstehen. Dazu gehören z.B. Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fortbildungen, Kontoführungsgebühren. Das Finanzamt zieht automatisch 1.000 € vom Jahreseinkommen ab. Haben Sie höhere Werbungskosten und hat das Finanzamt diese anerkannt, klicken Sie auf Ja und geben den höheren Betrag an.

Was ist mit Einkommen des Haushalts gemeint?

Während Sie Angaben zum Einkommen machen, berechnet SOWON im Hintergrund das bereinigte Einkommen und gibt eine Gesamtsumme im Bereich Einkommen des Haushalts an.

Unter Einkommensberechnung anzeigen (1) können Sie sehen, welches Einkommen zugrunde gelegt wird, welche Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Der Freibetrag für Menschen mit Behinderung und der Freibetrag für junge Ehepaare wird aufgrund der Angaben in der Maske Haushalt angerechnet.

Die Einkommensberechnung wird nicht angezeigt bei Haushalten, die die Frage, ob der gesamte Haushalt Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhält, bejaht haben.

Aufgrund des bereinigten Einkommens wird geprüft, ob Sie die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhalten.

Einkommensgrenzen (Stand 2020)

Warum muss ich Angaben zum Vermögen machen?

SOWON_Vermoegen

Nach Art. 1 und 2 BayWoFG sind geförderte Wohnungen nur für Personen vorgesehen, die sich nicht selbst mit Wohnraum versorgen können. Dafür werden öffentliche Mittel verwendet.
Wer Immobilienbesitz (1) hat, soll, soweit möglich, sein Eigentum nutzen. Wenn Sie Immobilienbesitz haben, prüfen wir anhand der geforderten Unterlagen, ob Sie die Immobilie selbst nutzen können oder ob die Immobilie verwertbar ist (Verkauf möglich).

Gleiches gilt für Geld-/Anlagevermögen. Sie müssen vorrangig Ihr Vermögen einsetzen und eine Wohnung am freien Wohnungsmarkt suchen. Es gelten Freigrenzen, die sich mit jeder Person im Antrag erhöhen (2). Haben Sie weniger Vermögen, als der angegebene Betrag, können Sie einen Antrag auf eine geförderte Wohnung stellen.

Angaben zum Vermögen sind bei München Modell Miete Anträgen nicht notwendig.