Angaben zur finanziellen Situation in SOWON

Ob Sie Anspruch auf geförderten Wohnraum haben, hängt auch von Ihren finanziellen Mitteln ab: Alle notwendigen Angaben auf einen Blick.

Wer muss Angaben zum Einkommen machen?

Alle Personen über 15 Jahre müssen Angaben zum Einkommen machen, auch wenn sie kein Einkommen haben.

Welches Einkommen muss ich angeben?

SOWON_Einkommensarten

Sie müssen alle Einkommen angeben. Sie können aus der Liste die häufigsten Einkommensarten auswählen. Haben Sie mehrere Einkommen (zum Beispiel: Lohn/Gehalt, Minijob und Unterhaltsleistungen) klicken Sie bitte für jedes Einkommen auf Einkommen hinzufügen (1). Ist Ihre Einkommensart nicht aufgeführt, können Sie das unter andere Einkommensart (2) eintragen.

Sind Sie selbständig, machen Sie ihre Angaben bitte bei andere Einkommensart (2).

Hat eine Person kein Einkommen und lebt vom Einkommen des gesamten Haushalts (zum Beispiel Schüler*innen, Kinderbetreuung), wählen Sie kein Einkommen (3) aus.

Lohn/Gehalt und Minijob: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Lohn

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Wenn Sie angeben, dass das Einkommen jeden Monat gleich ist, fragen wir ergänzend, ob es in den nächsten 12 Monaten zu Änderungen kommt.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart dem Dropdown-Feld aus.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie das letzte Monatseinkommen (brutto) an.

Wird sich die Höhe Ihres Einkommens ändern (zum Beispiel Arbeitsstelle wird gewechselt und Sie kennen die Höhe Ihres neuen Einkommens oder Lohnerhöhung), geben Sie das zukünftige Monatseinkommen (brutto) an.

Lohn/Gehalt in wechselnder Höhe: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Einkommen_wechselnd

Wenn sich Ihr Lohn/Gehalt ständig ändert (1), geben Sie bitte die Beträge der letzten 3 Monate (2) an. Aus diesen Angaben berechnen wir Ihr durchschnittliches Einkommen.

Wollen Sie die Beträge weiterer Monate angeben, da Ihr Einkommen in den letzten drei Monaten nicht repräsentativ ist? Dann klicken Sie auf die Checkbox mehrere Monate hinzufügen (3). Dadurch öffnen sich Eingabefelder für die letzten zwölf Monate. Sie können auch den Wert ‘0‘ eintragen, wenn Sie in einem Monat kein Einkommen hatten.

Bürgergeld (Jobcenter, SGB II): Welche Angaben muss ich machen?

SOWON Bürgergeld

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Wenn Sie angeben, dass das Einkommen jeden Monat gleich ist, fragen wir ergänzend, ob es in den nächsten 12 Monaten zu Änderungen kommt.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart dem Dropdown-Feld aus.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie den letzten Monatsbetrag SGB II Leistungen (Jobcenter) an.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2), geben Sie den zukünftigen Monatsbetrag SGB II-Leistungen (Jobcenter) an.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (3) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, geben Sie bitte die Beträge der aktuellen SGB II-Leistungen ein.

Grundsicherung (SGB XII): Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Grundsicherung

Sie müssen hier nur Angaben machen, wenn Sie Grundsicherung beziehen, aber nicht alle Personen im Haushalt (zum Beispiel eine Person hat Lohn/Gehalt und die andere Grundsicherung). Beziehen alle Personen im Haushalt Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld) oder SGB XII (Grundsicherung), klicken Sie bitte Ja bei der Eingangsfrage zum Einkommen an. Dann sind weitere Angaben zum Einkommen nicht mehr notwendig.

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleichbleibt.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie den letzten Monatsbetrag SGB XII Leistungen (Grundsicherung) an.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2), geben Sie den zukünftigen Monatsbetrag SGB XII-Leistungen (Grundsicherung) an.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (3) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, geben Sie bitte die Beträge der aktuellen SGB XII-Leistungen ein.

Alle Personen beziehen Leistungen nach SGB II oder SGB XII

SOWON_SGBII_SGBXII

Erhalten alle Personen im Antrag Leistungen nach SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Grundsicherung), brauchen Sie keine weiteren Angaben zu Ihrem Einkommen machen. Alle Informationen werden aus dem Leistungsbescheid übernommen. Wenn Sie aufstockende Leistungen erhalten (zusätzlich zu Lohn/Gehalt), dann wählen Sie bitte nein aus und geben Sie alle Einkommensarten einzeln an.

Arbeitslosengeld III (Agentur für Arbeit) Welche Angaben muss ich mach

SOWON_ALGIII

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleich bleibt.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie den täglichen Leistungsbetrag (Siehe unten) der SGB III Leistungen (Agentur für Arbeit) an.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (3) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, geben Sie bitte die Beträge der aktuellen SGB III-Leistungen ein.

Höhe des tägliche Leistungsbetrags

SOWON taeglicher-Leistungsbetrag

Die Höhe des tägliche Leistungsbetrags finden Sie in Ihrem SGB III-Bescheid. Unter dem Punkt „Auszahlung der Leistung“ ist der entsprechende Betrag aufgelistet.

Pension: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Pension

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleichbleibt.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie den letzten Monatsbetrag der Rente (brutto) an.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2), geben Sie den zukünftigen Monatsbetrag der Pension (brutto) an.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (3) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, geben Sie bitte die Beträge der aktuellen Rente ein.

Bleibt es bei der Einkommensart 'Altersrente/Betriebsrente', ist die Frage nach Einmalzahlungen zu beantworten. Bekommen Sie Einmalzahlungen, geben Sie bitte die Jahressumme (brutto) an.

Altersrente/Betriebsrente: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Rente

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleichbleibt.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie den letzten Monatsbetrag der Rente (brutto) an.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2), geben Sie den zukünftigen Monatsbetrag der Rente (brutto) an.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (3) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, geben Sie bitte die Beträge der aktuellen Rente ein.

Bleibt es bei der Einkommensart 'Altersrente/Betriebsrente', ist die Frage nach Einmalzahlungen zu beantworten. Bekommen Sie Einmalzahlungen, geben Sie bitte die Jahressumme (brutto) an.

Krankengeld: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Krankengeld

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleichbleibt.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie das kalendertägliche Krankengeld (brutto) an.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (3) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, geben Sie bitte die Beträge des aktuellen Krankengeldes ein.

Andere Einkommensart: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_anderes_Einkommen

Ist Ihre Einkommensart in der Auflistung nicht enthalten, geben Sie dieses Einkommen bitte als ‘andere Einkommensart‘ an.

Nach Art. 6 und 7 BayWoFG müssen wir berücksichtigen, wenn sich Ihr Einkommen in den nächsten 12 Monaten ändert. Deshalb wird gefragt, ob das Einkommen gleichbleibt.

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), geben Sie den letzten Monatsbetrag (brutto) an.

Gibt es Änderungen bei der Einkommenshöhe und sind diese mit Betrag bekannt (2), geben Sie den zukünftigen Monatsbetrag (brutto) an.

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (3) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, müssen Sie keine Angaben zu Ihrem aktuellen Einkommen machen. Bitte wählen Sie Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, geben Sie bitte die aktuellen Beträge ein.

Wenn Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit haben, wählen Sie bitte „andere Einkommensart“ aus und geben Sie die Jahressumme an. Laden Sie die entsprechenden Dokumente hoch. In der Infobox zu den Dokumenten finden Sie Hinweise, welche Unterlagen benötigt werden. Nach Prüfung der Unterlagen durch die Sachbearbeitung können Sie gebeten werden, weitere Angaben zu machen.

Kein Einkommen: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_kein_Einkommen

Bitte wählen Sie kein Einkommen nur dann aus, wenn Sie keinerlei eigene Einkünfte haben und vom Einkommen anderer Haushaltsangehöriger leben (zum Beispiel Partner*in, Eltern).

Wenn Sie keine Änderungen (1) erwarten (Einkommen bleibt gleich), drücken Sie bitte auf „Übernehmen“

Wenn Sie in den nächsten 12 Monaten eine andere Einkommensart (2) (zum Beispiel Rente oder Elterngeld) beziehen, wählen Sie bitte Ihre zukünftige Einkommensart in dem Dropdown-Feld aus. Ist die Höhe der künftigen Einkommensart noch nicht bekannt, drücken Sie bitte auf „Übernehmen“

Elterngeld länger als 12 Monate: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Elterngeld

Sie müssen angeben, ob Sie Basiselterngeld (bis zu 14 Monaten) oder ElterngeldPlus (bis zu 28 Monaten) (1) erhalten. Bitte geben Sie anschließend den monatlichen Betrag (2) laut Elterngeldbescheid im dafür vorgesehenen Feld an.

Bekommen Sie Elterngeld für Mehrlinge (2) (zum Beispiel Zwillinge, Drillinge), wählen Sie dies bitte im Dropdown-Feld aus.

Elterngeld weniger als 12 Monate: Welche Angaben muss ich machen?

SOWON_Elterngeld_kurz

Haben Sie vor Bezug des Elterngeldes gearbeitet und Lohn / Gehalt (1) bekommen, muss der Arbeitgeber bestätigen, dass Sie wieder dort arbeiten oder dass die Elternzeit verlängert wird. Ein entsprechendes Formular wird zum Download zur Verfügung gestellt.

Um die Einkommenshöhe in den kommenden zwölf Monaten für die Einkommensberechnung zu ermitteln, geben Sie bitte an, ob Sie nach Ablauf des Elterngeldbezugs wieder Einkommen erhalten. Wenn Sie wieder Einkommen erhalten werden, wählen Sie die zukünftige Einkommensart (2) aus dem Dropdown-Feld aus. Tragen Sie dann den Betrag des künftigen Monatseinkommen (Brutto) (3) ein.

Wenn Sie nach Ende des Elterngelds kein Einkommen erhalten oder es noch nicht fest, wird automatisch 'kein Einkommen' in die Übersichtsliste übertragen, sofern Sie keine weiteren Einkommen haben (z.B. Unterhaltszahlungen, Minijob).

Was sind Kinderbetreuungskosten?

SOWON_Kinderbetreuungskosten

Geht ihr Kind in eine Kinderbetreuungseinrichtung (zum Beispiel Kinderkrippe, Kindergarten, Tagesmutter, Hort), können Sie die Kosten dafür angeben. Nennen Sie uns bitte die Anzahl der Kinder (1), die in einer Betreuungseinrichtung sind und die Kosten für das gesamte Jahr (3). Beiträge für Essen, Spiel- oder Bastelgeld können wir nicht anrechnen. Bitte geben Sie nur die reinen Betreuungskosten an.

Wählen Sie anschließend im Dropdown-Feld den Nachweis (2) für die Kosten der Kinderbetreuung aus (zum Beispiel Rechnung oder Steuerbescheid).

Die Kinderbetreuungskosten werden zu zwei Dritteln anerkannt. Maximal werden pro Kind und Jahr 4.800 Euro berücksichtigt und von Ihrem Einkommen abgezogen.

Bitte geben Sie nur Kinderbetreuungskosten an für Kinder, die mit Ihnen gemeinsam im Haushalt leben. Leisten Sie für Kinder, die in einem anderen Haushalt leben (zum Beispiel bei ehemaligem Partner), geben Sie diese Kosten bitte bei ‘Unterhalt‘ an.

Was sind Unterhaltszahlungen?

SOWON_Unterhaltszahlungen

Wenn Sie Unterhalt bezahlen (zum Beispiel für Kinder, ehemaligen Partner) können Sie diese Kosten angeben.

Die Namensangabe (1) ist erforderlich, damit wir die eingereichten Dokumente richtig zuordnen zu können. Je nach Nachweisart (2) ist die Angabe der Beziehung (3) zu Ihnen erforderlich. Bei folgenden Nachweisen ist die Beziehung unerheblich:

notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung

Unterhaltstitel

Unterhaltsbescheid

In diesen Fällen erkennen wir die monatliche Unterhaltshöhe (4) vollständig an.
Bei allen anderen Nachweisarten ist die Beziehung zu Ihnen entscheidend. Je nach Art der Beziehung gibt es unterschiedliche Maximalbeträge, die angerechnet werden dürfen.

Was sind pauschale Abzüge?

SOWON_Pauschale-Abzuege

Wenn Sie Einkommen haben, fragen wir Sie, ob Sie Einkommensteuer oder Beiträge zur Altersvorsorg sowie Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Trifft dies zu, reduziert sich Ihr Einkommen um jeweils 10 %. Das bedeutet, dass weniger Einkommen angerechnet wird. So ist es wahrscheinlicher, dass Sie die Einkommensgrenze für eine geförderte Wohnung einhalten.

Was sind Werbungskosten?

SOWON_Werbungskosten

Wenn Sie Lohn oder Gehalt erhalten, können Sie in Ihrer Steuererklärung Werbungskosten angeben. Das sind zum Beispiel Fahrtkosten, Arbeitskleidung, Fortbildungen oder Kontoführungsgebühren. Dafür zieht das Finanzamt automatisch 1.230 Euro von Ihrem Jahreseinkommen ab. Wenn das Finanzamt höhere Werbungskosten anerkannt hat, klicken Sie auf „Ja“ und geben den höheren Betrag an.

Was ist mit Einkommen des Haushalts gemeint?

SOWON_Einkommen_Haushalt

SOWON berechnet das bereinigte Einkommen und zeigt die Gesamtsumme im Bereich Einkommen des Haushalts an.

Unter Einkommensberechnung anzeigen (1) können Sie sehen, welches Einkommen angerechnet wird und welche Abzüge und Freibeträge abgezogen werden. Der Freibetrag für Menschen mit Behinderung und der Freibetrag für junge Ehepaare wird aufgrund der Angaben in der Maske Haushalt angerechnet.

Die Einkommensberechnung wird nicht angezeigt, wenn Ihr gesamter Haushalt Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhält.

Ihr bereinigtes Einkommen entscheidet, ob Sie die Einkommensgrenzen für eine geförderte Wohnung einhalten.

Einkommensgrenzen

Warum muss ich Angaben zum Vermögen machen?

SOWON_Angaben_Vermoegen

Geförderte Wohnungen werden für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen gebaut. Dafür werden öffentliche Mittel verwendet. Ist Ihr Vermögen zu hoch, müssen Sie dieses nutzen und eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt suchen. Deshalb fragen wir, ob Sie Immobilien (1) und Geld-/Anlagevermögen (2) haben.

Bei Anträgen für das München Modell Miete müssen Sie keine Angaben zum Vermögen machen.