Bearbeitung eines bestehenden SOWON-Antrags
Sie haben bereits einen SOWON-Antrag gestellt? Fragen und Antworten zur Bearbeitungsdauer und zur Änderung eines Antrags.
Änderung eines Antrags
Sie sind verpflichtet, uns alle Änderungen Ihrer Wohn- und Lebenssituation mitzuteilen, da sich dies ggf. auf Ihre Dringlichkeit (Punkte) auswirken kann.
Beispiele dafür sind:
- Änderung der Haushaltsgröße (z.B. Geburt eines Kindes)
- Adressänderungen
- Änderung im Familienstand
- Änderungen im Aufenthaltsstatus
- Änderungen im Einkommen
- Änderungen im Sorgerecht
- Änderungen bei den Gründen der Antragsstellung
Sofern Sie bereits über SOWON einen Online-Antrag gestellt haben, können Sie uns die Änderungen online mitteilen. Klicken Sie dazu in der Maske ‚Anträge‘ auf das Stiftsymbol.
Möchten Sie einen in Papierform eingereichten Antrag ändern, machen Sie dies bitte über unser Kontaktformular unter sowon.muenchen.de → Kontakt.
Wie geht es weiter?
Wir prüfen Ihren Antrag nach den gesetzlichen Vorgaben. Sollten sich im Rahmen der Bearbeitung weitere Fragen ergeben, kommen wir auf Sie zu. Ggf. müssen wir noch weitere Dokumente nachfordern.
Derzeit werden sehr viele Anträge gestellt, weshalb es leider zu langen Bearbeitungszeiten (bis zu mehreren Monaten) kommen kann. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrages?
Wir bearbeiten alle Anträge nacheinander. Stellen sehr viele Wohnungssuchende einen Antrag, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Stellen Sie Ihren Antrag online, sind alle wichtigen Fragen nach notwendigen Dokumenten und Angaben beantwortet. Damit helfen Sie, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Derzeit werden sehr viele Anträge gestellt, weshalb es leider zu langen Bearbeitungszeiten (mindestens 5 Monate) kommen kann. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Was passiert, wenn ich Dokumente zusätzlich noch per Post einreiche?
Es entsteht ein Mehraufwand in der Bearbeitung. Dadurch kommt es zu Verzögerungen. Um dies zu vermeiden, bitten wir Sie, Anträge und Dokumente nicht mehrfach einzureichen.
Es haben sich Änderungen in meiner Wohn- und Lebenssituation ergeben
Muss ich diese mitteilen?
Ja, Änderungen in Ihrer Wohn- und Lebenssituation müssen Sie uns mitteilen, da sich dies ggf. auf Ihre Dringlichkeit auswirken kann. Beispiele dafür sind:
- Änderung der Haushaltsgröße (z.B. Geburt eines Kindes)
- Adressänderungen
- Änderung im Familienstand
- Änderungen im Aufenthaltsstatus
- Änderungen im Einkommen
- Änderungen im Sorgerecht
- Änderungen bei den Gründen der Antragsstellung
Was sind Nachforderungen?
Ergeben sich im Rahmen der Antragsbearbeitung Fragen, kommen wir auf Sie zu. Ggf. müssen Sie weitere Dokumente vorlegen.