Mietzuschüsse

Die Landeshauptstadt München vergibt für einen Zeitraum von drei Jahren Mietzuschüsse für Ateliers und Musikproberäume an Künstler*innen.

Mietzuschüsse für Musikproberäume

Für einen Zeitraum von drei Jahren können Künstler*innen einen Zuschuss zu ihrer Musikproberaummiete bewerben.

Beim Bewerbungsverfahren können Münchner Musikschaffende (als Einzelperson oder als Ensemble) teilnehmen, deren Arbeitsschwerpunkt nachweislich in München verankert ist. Berücksichtigt werden nur professionelle Musikschaffende. Der Wohnsitz der Antragsteller*innen sowie der angemietete Proberaum müssen sich im MVV-Gebiet befinden.

Der Stadtrat entscheidet über die Vergabe der Zuschüsse auf Grundlage der Empfehlung durch eine Jury.

Mietzuschüsse für Kunstateliers

Für einen Zeitraum von drei Jahren können Künstler*innen Ateliermietzuschüsse beantragen. Die Höhe des Zuschusses orientiert an der Größe der gemieteten Nutzfläche des Arbeitsateliers. Sie kann von 98 Euro bis 290 Euro betragen. Die Nettokaltmiete des Ateliers darf 16 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen.

Über die Vergabe entscheidet der Stadtrat auf Grundlage der Empfehlung durch eine Jury.

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