Mietzuschüsse für Musikproberäume
Wenn Sie Musikschaffende*r sind, unterstützt die Landeshauptstadt München Sie finanziell bei angemieteten Musikproberäumen.
Ihre Bewerbung können Sie per Post oder per E-Mail an das Kulturreferat senden.
Bei postalischer Einsendung ist das Eingangsdatum gültig und nicht der Poststempel. Da die Unterlagen nicht zurückgesandt werden können, bitten wir bei postalischer Einsendung darum, nur Kopien von Tonträgern einzureichen.
Eine Bewerbung per E-Mail richten Sie bitte an die unten angegebene E-Mail Adresse. Bitte beachten Sie die ausführlichen Informationen zum Bewerbungsverfahren aus dem Infoblatt zur Bewerbung.
Falls Sie sich einen Raum mit anderen Personen oder Ensembles teilen, kann sich ausschließlich der/die Hauptmieter*in bewerben.
Bei Ensembles stellt die Person den Antrag, die als Hauptmieter*in im Mietvertrag vermerkt ist.
Die Höhe des Zuschusses für einen Musikproberaum orientiert sich an der Größenordnung der gemieteten Nutzfläche des Raumes nach folgendem gestaffelten Schema:
Angemietete Nutzfläche des Proberaums:
- Bis 15 Quadratmeter – 102 Euro Zuschuss pro Monat
- bis 30 Quadratmeter – 128 Euro Zuschuss pro Monat
- bis 60 Quadratmeter – 179 Euro Zuschuss pro Monat
- über 60 Quadratmeter – 224 Euro Zuschuss pro Monat
Die Förderung der Musikschaffenden durch diesen Mietkostenzuschuss ist auf drei Jahre begrenzt
Die nächste Ausschreibung für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2026 erfolgt Ende 2022 / Anfang 2023.
Voraussetzungen
Berücksichtigt werden professionelle Musikschaffende.
Benötigte Unterlagen
- Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular Nachweis der Professionalität ist beispielsweise ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis
- Lebenslauf (Ausbildung, Konzerte, Preise, Stipendien, maximal eine DIN A4 Seite)
- Beispiele der musikalischen Arbeit (nur Kopien): Tonträger, Rezensionen, Presseberichte, Emfpehlungsschreiben, Letter of Interest, Tourneepläne
- (Ein Wohnsitznachweis muss auf Nachfrage vorgelegt werden, der Proberaum kann bei Bedarf besichtigt werden.)
-
Falls vorhanden ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis
- Zum Nachweis der Professionalität ist beispielsweise ein staatlich anerkanntes Abschlusszeugnis des/der Antragsteller*in einzureichen, oder anstelle eines Zeugnisses ist auch ein freier Nachweis anhand von Beispielen der musikalischen Arbeit möglich.
Dauer & Kosten
Bearbeitungszeit
Gebührenrahmen
Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft
Telefon
Internet
Post
Landeshauptstadt München
Kulturreferat
Abteilung 1
Bildende Kunst, Darstellende
Kunst, Film, Literatur, Musik,
Stadtgeschichte, Wissenschaft
Burgstraße 4
80331 München
Fax: 089 233-21269
Adresse
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