Martinszüge

Information zur Durchführung von Martinszügen ohne polizeiliche Betreuung.

Hinweise zu Martinszügen

Sie möchten gern einen Martinszug durchführen und benötigen keine polizeiliche Betreuung, weil es sich um eine sehr kleine Gruppe handelt oder der Zug nur durch verkehrlich unbedeutende Straßen führt? In diesem Fall ist keine Anmeldung der Veranstaltung erforderlich.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass Züge durch die Fußgängerzone nicht zulässig sind und dem Zug generell keinerlei Sonderrechte zustehen. Bitte beachten Sie die Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Wünschen Sie eine polizeiliche Betreuung des Martinszuges, informieren Sie bitte mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin die örtlich zuständige Polizeiinspektion über Ort (Aufstellung, Zugweg) und Zeit (von...bis...) des Umzuges sowie Anzahl der erwarteten Teilnehmer. Darüber hinaus müssen Sie den Zug nicht zusätzlich beim Veranstaltungsbüro anmelden.
Zum Martinstag werden in der Stadt München sehr viele Martinszüge durchgeführt. Die Nachfrage nach Polizeibetreuung ist daher entsprechend groß. Wir empfehlen deshalb, frühzeitig mit der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Kontakt aufzunehmen, so dass diese personell disponieren kann.

Ist eine Beschilderung (zum Beispiel Halteverbot) für den von Ihnen geplanten Martinszug erforderlich, muss der Zug spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beim Veranstaltungsbüro des Kreisverwaltungsreferates - HA I/332 angezeigt werden. Für die Anzeige ist das Formblatt für konfessionelle beziehungsweise kleine brauchtümliche Veranstaltungen zu verwenden.

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