Marathonläufe
Voraussetzungen für die Durchführung von Marathonläufen in München für die Jahre 2027/2028.
Voraussetzungen für die Jahre 2027 und 2028
Voraussetzungen für die Durchführung einer Marathon-Veranstaltung in München für die Jahre 2027 und 2028
Mit Beschluss vom 18. Oktober 2017, zuletzt geändert durch Beschluss vom 29. April2026, hat die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München in den Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund festgelegt, dass in München aufgrund der erheblichen verkehrlichen Auswirkungen jährlich maximal eine Marathon-Veranstaltung durchgeführt werden kann. Der Marathon kann dabei an einem Sonntag im Oktober, nach Beendigung des Oktoberfestes, stattfinden.
Antragstellung
Der Antrag zur Durchführung einer Marathon-Veranstaltung für die Jahre 2027 und 2028 muss bis spätestens 15. Juli 2026 bei der
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Veranstaltungsbüro
Ruppertstraße 19
80466 München
E-Mail-Adresse: veranstaltungen.kvr@muenchen.de
eingegangen sein. Auf Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG wird hingewiesen. Später eingehende Anträge können nur dann berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine sonstigen Anträge vorliegen.
Aus den einzureichenden Unterlagen muss sich die grundsätzliche Erlaubnisfähigkeit nach § 29 Abs. 2 StVO ergeben. Sollte diese nicht nachgewiesen werden, kann der Antrag nicht weiter im Auswahlverfahren per Losentscheid berücksichtigt werden.
Benötigte Unterlagen und Inhalte des Gesamtkonzepts
Ihr Antrag muss entsprechend folgende Unterlagen und Informationen in einem Gesamtkonzept enthalten:
- Nennung des konkreten Veranstaltungsdatums
- Streckenplan Gesamtübersicht (Darstellung in Plan und Textform)
- Zeitlicher Ablaufplan mit geplanten Durchlaufzeiten
- Textbeschreibung oder grafische Darstellung, aus der zu erkennen ist, ab wann welche Streckenabschnitte gesperrt werden sollen und voraussichtlich wieder freigegeben werden
- Verkehrskonzept mit Detailplänen, welche folgende Angaben enthalten müssen:
- Grafische Darstellung möglicher Umleitungsstrecken und/oder Ableitungen für den motorisierten Individualverkehr
- Sollten sich laut Gesamtkonzept der Veranstaltung neben der Marathonstrecke für andere geplante Laufveranstaltungen (z.B. 21-km oder 10-km-Lauf) Abweichungen in der Streckenführung ergeben, sind diese Änderungen (auch hinsichtlich der Sperrzeiten) entsprechend im Verkehrskonzept darzustellen und zu erläutern
- Bei der Nutzung von (auch städtischem) Privatgrund als Laufstrecke ist das Einverständnis des Eigentümers für den gesamten Zeitraum 2027 und 2028 vorzulegen
- Angabe, ob eine Kooperation mit anderen Veranstaltungen geplant ist, sowie die entsprechende Zusage des kooperierenden Veranstalters
Die vollständigen Antragsunterlagen sind in schriftlicher und digitaler Form fristgerecht einzureichen. Fehlende Unterlagen können nicht nachgereicht werden.
Auswahlverfahren
Sollten bis zum genannten Termin mehrere den oben aufgeführten Voraussetzungen entsprechende Anträge vorliegen, entscheidet das Los.
Dabei wird eine Reihenfolge gelost und der zuerst geloste Antrag auf Durchführung einer Marathon-Veranstaltung nach § 29 Abs. 2 StVO wird weiter bearbeitet. Der*die geloste Antragsteller*in kann das Los nicht weitergeben und muss der*die spätere Inhaber*in der Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO sein. Wird vom Los kein Gebrauch gemacht, der Antrag zurückgenommen oder scheidet der*die Veranstalter*in aus anderen Gründen aus, kommt der*die nächstgezogene Antragsteller*in zum Zug.
Antragstellende müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie eine Marathon-Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnis des Kreisverwaltungsreferates als Genehmigungsbehörde sicher durchführen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des nachgelagerten Verwaltungsverfahrens nach § 29 Abs. 2 StVO auf Anforderung der Landeshauptstadt München ggf. Änderungen am eingereichten Streckenvorschlag des gelosten Antrags vorgenommen werden müssen. Beispielsweise können zwingend notwendige Bau-/Infrastrukturprojekte (die im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt waren) Streckenänderungen erforderlich machen.
Hinweis zu Marathonveranstaltungen ab 2029
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung der Vollversammlung am 29. April 2026 in Ziffer 2. des Beschlusses zur Änderung der Voraussetzungen zur Durchführung einer Marathon-Veranstaltung (Sitzungsvorlagen-Nr. 20-26 / V 18133) das Referat für Bildung und Sport zusammen mit dem Referat für Arbeit und Wirtschaft gebeten, dem Stadtrat bis Ende des zweiten Quartals 2027 ein Konzept zur Vergabe des München Marathons vorzulegen, das nachhaltige (Green Host City) und sportfachliche Kriterien berücksichtigt, oder eine Direktvergabe an die OMG anzuschließen.