Marathonläufe

Voraussetzungen für die Durchführung von Marathonläufen in München für die Jahre 2025/2026.

Marathon-Veranstaltung

Voraussetzungen für die Durchführung einer Marathon-Veranstaltung in München für die Jahre 2025/2026

Mit Beschluss vom 18.10.2017, zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.10.2019, hat die Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München in den Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund festgelegt, dass in München aufgrund der erheblichen verkehrlichen Auswirkungen jährlich maximal eine Marathonveranstaltung durchgeführt werden kann. Der Marathon kann dabei an einem Sonntag im Oktober, nach Beendigung des Oktoberfestes, stattfinden.

Um interessierten Veranstalterinnen und Veranstaltern möglichst frühzeitig Planungssicherheit geben zu können, wird die Durchführung des Marathons für jeweils zwei aufeinanderfolgende Jahre durch eine Veranstalterin oder einen Veranstalter ermöglicht.

Ihr Antrag zur Durchführung einer Marathonveranstaltung muss bis spätestens 31.03.2024 bei der

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Veranstaltungs- und Versammlungsbüro
Ruppertstraße 19
80466 München

E-Mail-Adresse: vvb.kvr@muenchen.de

eingegangen sein. Später eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. Auf Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayVwVfG wird hingewiesen.

Ihr Antrag muss folgende Unterlagen und Informationen enthalten:

  • Gesamtkonzept der Veranstaltung mit Nennung des konkreten Veranstaltungsdatums
  • Streckenplan Gesamtübersicht (Darstellung in Plan und Textform)
  • Zeitlicher Ablaufplan mit geplanten Durchlaufzeiten
  • Textbeschreibung oder grafische Darstellung, aus der zu erkennen ist, ab wann welche Streckenabschnitte gesperrt werden sollen und voraussichtlich wieder freigegeben werden.
  • Verkehrskonzept -Detailpläne-, die folgende Angaben enthalten sollten:
  1. Grafische Darstellung der Laufstrecke mit Angabe, welche Straßenteile durch die Laufstrecke belegt werden (Fahrbahn, Radweg, Gehweg) und welche alternativen Wegstrecken für die ausgeschlossenen Verkehrsteilnehmer (Radfahrverkehr, Fußgängerverkehr) zur Verfügung stehen
  2. Ist laut Konzept nur eine Teilsperrung einer Straße/Kreuzung erforderlich, ist anzugeben, welche Fahrtrichtung-/Fahrbeziehungen weiter frei bleiben können und wie die Absicherung zwischen Veranstaltungsfläche und Verkehrsfläche erfolgt
  3. Angabe sämtlicher notwendiger Beschilderung (u.a. Sperren, Vorsperren, Fahrtrichtungsgebote, Aufhebung von Einbahnstraßen, Baken zur Verkehrsführung)
  4. Grafische Darstellung von Lage und Ausdehnung der Halteverbote mit Zeitzusatz und Aussage bzw. Erläuterungen, wofür das jeweilige Halteverbot benötigt wird
  5. Grafische Darstellung möglicher Umleitungsstrecken und/oder Ableitungen für den motorisierten Individualverkehr. Zusätzlich Angabe der Ausgestaltung der Vorhinweis- bzw. Umleitungsbeschilderung an den entsprechenden Örtlichkeiten
  6. Sollten sich laut Gesamtkonzept der Veranstaltung neben der Marathonstrecke für andere geplante Laufveranstaltungen (z.B. 21-km oder 10-km-Lauf) Abweichungen in der Streckenführung ergeben, sind diese Änderungen (auch hinsichtlich der Sperrzeiten) entsprechend im Verkehrskonzept darzustellen und zu erläutern

Darüber hinaus gehen Sie in Ihrem Antrag bitte auf folgende Punkte ein:

  • Angabe, wer die Beschilderung bereitstellt
  • Angabe, wer die bereitgestellte Beschilderung in- und wieder außer Kraft setzt
  • Aussagen und Erläuterungen, wie die Anwohner- und Verkehrsinformation erfolgen soll
  • Auflistung der Aktionen und Versorgungsbereiche an der Strecke (u.a. Toiletten, Verpflegungsstände für die Läufer, Moderationsstände, Werbeaufbauten, Fernsehübertragung)
  • Dargelegt sollen hier auch die jeweiligen Auf- und Abbautätigkeiten mit:
  1. Angaben zu Restbreiten, welche für die Verkehrsteilnehmer verbleiben
  2. Aussagen zum zeitlichen Rahmen inkl. Auf- und Abbauzeit
  3. Ggf. Aussagen zu zusätzlichen verkehrlichen Maßnahmen (u.a. Halteverbote, Sperren, zusätzliche Absicherungen)
  • Angabe, welche Bereiche aufgrund der Streckenführung zwischenzeitlich abgeschnitten sind (mit Aussagen zu Ausmaß und Zeitraum)
  • Angabe, welche Bereiche aufgrund der Veranstaltung zwischenzeitlich nur über eine Wegstrecke an- bzw. abfahrbar sind (mit Aussagen zu Ausmaß und Zeitraum)
  • Aussage, welche sonntags-betriebenen Gewerbebetriebe (insbesondere Hotels, Gaststätten, Tankstellen, Speditionen) und auch öffentliche Einrichtungen (u.a. Museen, Bäder) sich direkt an der Laufstrecke befinden oder durch die Veranstaltung nicht direkt erreichbar sind sowie Darstellung, wie mit den Beeinträchtigungen umgegangen werden soll
  • Des Weiteren sollten Sie erläutern, weshalb aus verkehrlicher Sicht die Streckenführung oder einzelne Streckenabschnitte so gewählt wurden, z.B. um Sperrzeiten zu verkürzen oder bestimmte Straßen- und Wohnviertel zu entlasten.
  • Bei der Nutzung von (städtischem) Privatgrund als Laufstrecke ist das Einverständnis des Eigentümers vorzulegen
  • Angabe zu einer Kooperation mit anderen Veranstaltungen sowie die entsprechende Zusage des kooperierenden Veranstalters

Die vollständigen Antragsunterlagen sind in schriftlicher und digitaler Form einzureichen.

Sollten bis zum genannten Termin mehrere Konzepte vorgelegt werden, entscheidet die Qualität und Aussagekraft des eingereichten Verkehrskonzeptes. Bei mehreren gleich vertretbaren Konzepten entscheidet das Los.

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