Landschaftsschutzgebiete in München
In München gibt es insgesamt 17 Landschaftsschutzgebiete, welche Regeln dort gelten und welche Gebiete dazu gehören, erfahren Sie hier.
Landschaftsschutzgebiete
Aktuell gibt es 17 Landschaftsschutzgebiete in München. Sie nehmen zusammen eine Gesamtfläche von 49.817.368 m² ein, das entspricht einem Anteil von rund 16 Prozent der Fläche des Münchner Stadtgebiets.
Zwei weitere befinden sich derzeit im Ausweisungsprozess.
Wichtige Infos zu Landschaftsschutzgebieten
In einem Landschaftsschutzgebiet wird die Natur und Landschaft geschützt und erhalten, ohne deren Nutzung grundsätzlich auszuschließen.
Ziel ist es, wertvolle Landschaftsräume zu bewahren und ihre prägenden Strukturen zu erhalten:
- Schutz des Naturhaushalts, indem ökologische Funktionen, die Regenerationsfähigkeit und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen gesichert werden. Auch die Lebensräume bestimmter Tier- und Pflanzenarten werden erhalten.
- Bewahrung des Landschaftsbildes, wenn ein Gebiet durch seine Vielfalt, Eigenart, Schönheit oder kulturhistorische Bedeutung besonders schützenswert ist.
- Als Raum für Erholung und Naturerleben, indem die Landschaft als wertvolles Umfeld für Freizeitaktivitäten erhalten bleibt.
Die Landschaftsschutzgebiete in München sind Rückzugsraum für die Natur und gleichzeitig wichtige Orte für die Naherholung der Münchner Bevölkerung.
Um diese Flächen zu erhalten, ist ein rücksichtsvolles Verhalten besonders wichtig.
Landschaftsschutzgebiete werden durch eine Rechtsverordnung ausgewiesen und geschützt. In dieser Verordnung wird der Schutzzweck(-ziel) festgelegt und konkret beschrieben. Zudem werden Handlungen genannt, die die Natur schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild verunstalten könnten.
Diese Handlungen können unterschiedlich geregelt werden durch:
- Eine Anzeigepflicht: Manche Maßnahmen müssen der Unteren Naturschutzbehörde innerhalb einer bestimmten Frist vorab gemeldet werden.
- Eine Erlaubnispflicht: Bestimmte Maßnahmen dürfen nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt München durchgeführt werden. Vor der Umsetzung wird geprüft, ob das Vorhaben tatsächlich eine nachteilige Wirkung hat. Falls nicht, wird die Erlaubnis erteilt.
- Ein Verbot: Einige Handlungen sind grundsätzlich untersagt.
In den Landschaftsschutzgebieten Münchens gibt es eine Gebietsbetreuung, die Umweltbildung betreibt und Besucher*innen über die Schutzgebiete informiert.
Zudem gibt es eine Naturschutzwacht, die den Vollzug der Landschaftsschutzgebietsverordnungen unterstützt und als Ansprechpersonen vor Ort dient.
Ausführliche Informationen, wie und an welchen Stellen das Grillen im Landschaftsschutzgebiet erlaubt ist, erhalten Sie auf der Seite "Grillen in der Stadt". Oder in der Zentrale des Gartenbaus der Landeshauptstadt München unter der Telefonnummer: 089 233 727656.
Info
Falls Sie sich unsicher sind, ob eine von Ihnen geplante Nutzung erlaubnis- oder anzeigepflichtig ist, beantwortet die Untere Naturschutzbehörde gerne Ihre Fragen.
Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an naturschutz.rku@muenchen.de.
Übersicht Münchner Landschaftsschutzgebiete
Die folgende Übersicht enthält alle Münchner Landschaftsschutzgebiete mit der jeweilige (World Database on Protected Areas) WDPA-Identifikationsnummern.
- Gebiet um den Langwieder Autobahnsee unter Einschluss des anschließenden Gebietes links der Autobahn München-Stuttgart (ID: 395558)
- Waldrest an der Autobahn München-Stuttgart beim Campingplatz München-West (ID: 395561)
- Aubinger Lohe und Moosschwaige mit Erweiterung (ID: 395559)
- Waldstück an der Stadtgrenze südlich Freiham (ID: 395560)
- Lochholz (ID: 395562)
- Würmniederung mit Erweiterungen bis zur Stadtgrenze (ID: 395574)
- Allacher Forst (ID: 395563)
- Angerlohe (ID: 395573)
- Gebiet des Kapuzinerhölzls einschließlich eines Teiles des Gebietes um Hartmannshofen (ID: 395564)
- Hirschgarten (ID: 395572)
- Waldfriedhof, Gebiet nördlich des Schlosses Fürstenried einschließlich Schloss und Schlosspark, Geländestreifen entlang der Allee zwischen Kreuzhof und Fürstenried und Waldgebiet südlich der Albert-Roßhaupter-Straße (Sendlinger Wald) sowie Allee der Albert-Roßhaupter-Straße (ID: 395571)
- Gebiet um das Kloster Warnberg mit anschließenden Waldstücken in Richtung Forstenried und Solln (ID: 395570)
- Schwarzhölzl mit dem nach Süden und Osten anschließenden Gebiet, dem Würmkanal und dem Gebiet um den Baggersee in Feldmoching (ID: 395569)
- Gebiet um den Hachinger Bach von der Stadtgrenze bis zur Ortsmitte von Alt-Perlach (ID: 395568)
- Waldgebiet bei Trudering einschließlich der Friedenspromenade (ID: 395567)
- Sportpark der Firma Siemens südlich der Siemensallee und Waldstück südlich des Parkes (ID: 395566)
- Isarauen südlich des Isarrings (ID: 395565)