Bewerbungsverfahren
Informieren Sie sich im Folgenden über den Ablauf eines Bewerbungsverfahrens bei der Stadt München.
Zur Bewerbung
Am einfachsten informieren Sie sich über unser Bewerbungsportal über extern veröffentlichte Stellenausschreibungen. Die Angebote sind in alphabetischer Reihenfolge sortiert.
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Sie suchen gezielt nach Stellenausschreibungen, die Ihren Qualifikationen und beruflichen Interessen entsprechen? Nur wenn Sie sich für das Bewerbungsportal registriert haben, besteht unter der Rubrik "Stellenmarkt" die Möglichkeit, sich individuelle Stellenagenten anzulegen. Sie können einen oder mehrere Stellenagenten konfigurieren. Anhand der von Ihren vorgegebenen Kriterien werden passende Stellen im System herausfiltern und dann per E-Mail zugesendet. In den Einstellungen können Sie die Benachrichtigungsfrequenz einstellen, in welchen Intervallen eine Zusendung erfolgen soll.
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Den Link für eine Online-Bewerbung finden Sie am Anfang und am Ende jeder Stellenausschreibung. Es ist aber auch möglich, Bewerbungen per E-Mail oder per Post zu versenden. Eine postalische Bewerbung richten Sie entweder an eine direkt im Ausschreibungstext genannte Adresse oder unter Angabe der zuständigen Sachbearbeitung/Organisationseinheit an: Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München
Nein. Bewerben Sie sich bitte über den in der Stellenanzeige angegebenen Weg.
Ein Anschreiben ist nicht zwingend erforderlich, aber selbstverständlich auch nicht verboten! Gerne können Sie in einem Anschreiben Ihre individuelle Bewerbungsmotivation und ihr persönliches Profil zum Ausdruck bringen oder auch Informationen unterbringen, für die Sie in unserem Bewerbungsmanagementsystem keine passende Stelle gefunden haben. Dabei können Sie gerne die in der Stellenausschreibung genannten Ansprechpersonen direkt ansprechen. Auf Grund der Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aber auch die Anrede mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ stets passend.
Bitte reichen Sie vollständige, aussagekräftige Unterlagen ein. Das sind Ihr Lebenslauf, sowie alle relevanten Abschlusszeugnisse (Berufsausbildung/Studium), Arbeitszeugnisse sowie Fortbildungsbescheinigungen und falls von Ihnen gewünscht, ein Anschreiben. Bei den meisten Verfahren ist zusätzlich auch ein Fragebogen auszufüllen, in dem die für die ausgeschriebene Stelle erforderlichen Fachkompetenzen/-erfahrungen anzugeben sind. Der Fragebogen ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Bewerbung. Falls Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind, geben Sie bitte Ihre derzeitige Entgeltgruppe/Besoldungsgruppe an und senden uns Ihre aktuelle dienstliche Beurteilung, soweit vorhanden. Wenn Sie Unterlagen nachreichen müssen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht verfügbar sind, kündigen Sie dies bitte bereits in Ihrem Anschreiben an bzw. treten zeitnah mit der Ansprechperson in Kontakt.
Ja. Die Landeshauptstadt München schreibt eine Vielzahl von Stellen aus. Sie können sich daher auf mehrere Stellen bewerben.
Ja. Die Stadt München schreibt laufend eine Vielzahl neuer und interessanter Stellen aus. Hierbei bietet sich Ihnen die Möglichkeit, eine genau auf Sie zutreffende Stelle zu finden.
Ja. Die Bewerbungsfristen finden Sie im jeweiligen Ausschreibungstext.
Es wird bei der Landeshauptstadt München erwartet, dass Sie sich vor einer Bewerbung mit der Dienststelle in Verbindung setzen. Hier erfahren Sie Details zu den Aufgaben und Anforderungen. Gegebenenfalls können Sie auch einen persönlichen Termin vor Ort vereinbaren, damit Sie einen Eindruck des Teams und der Örtlichkeiten bekommen. So fällt Ihnen eine Entscheidung für oder gegen eine Bewerbung leichter und Sie erhalten gleichzeitig wichtige Informationen, die Ihnen gegebenenfalls die Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch erleichtern. Zu diesem Zweck ist in jeder Ausschreibung eine fachliche Ansprechperson der Dienststelle mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angegeben.
Über das Bewerbungsportal ist eine Bewerbung nur auf ein konkretes Ausschreibungsverfahren möglich. Grundsätzlich schreiben wir alle zu besetzenden Stellen aus. Wenn Sie bei der Job-Suche auf dem Laufenden bleiben wollen, abonnieren Sie unseren Stellennewsletter .
Das Personalauswahlverfahren
Solange eine Stelle ausgeschrieben ist, prüfen wir zunächst, ob die zwingenden Anforderungen, die im Ausschreibungstext unter der Überschrift "Das müssen Sie mitbringen:" genannt sind, erfüllt sind. Wir berücksichtigen dabei wirklich alle bis zum Ausschreibungsende eingehenden Bewerbungen. Denn bei uns gilt nicht: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".
Der Ablauf der Ausschreibungsfrist wird also in jedem Fall abgewartet, bevor die eigentliche Personalauswahl erfolgt. Die Ausschreibung läuft mindestens zwei Wochen, in den Ferienzeiten durchaus auch länger, damit möglichst viele Interessierte davon Kenntnis nehmen können.
Grundlage für die weitere Prüfung der Bewerbungen ist das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, also die in der Ausschreibung konkret genannten Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnisse, um die im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung verankerte "Bestenauslese" zu gewährleisten.
Bei Bewerbungen von Beschäftigten der Landeshauptstadt München beziehungsweise des Öffentlichen Dienstes müssen wir zudem zwingend die dienstliche Beurteilung berücksichtigen, die gegebenenfalls noch erstellt werden muss.
Nachdem die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten geeigneten Bewerber*innen anhand der "Aktenlage" ermittelt wurden, werden diese zu einem Vorstellungsgespräch (wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahren) eingeladen. Darüber hinaus erhalten im Öffentlichen Dienst auch Menschen mit Behinderung die Gelegenheit, uns von ihrer Eignung für die ausgeschriebenen Positionen zu überzeugen. Die entsprechende schriftliche Information erfolgt rechtzeitig, sodass noch genügend Zeit zur Vorbereitung beziehungsweise zur Einholung von Informationen vom Fachbereich besteht.
In den strukturierten Interviews werden allen Bewerber*innen die gleichen Fragen gestellt, um einen objektiven Leistungsvergleich sicher zu stellen. Die Fragestellungen orientieren sich zwingend an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle aus dem Ausschreibungstext.
Zusätzlich werden von uns zum Teil Assessment-Center-Elemente, wie zum Beispiel ein Rollenspiel oder eine Präsentation durchgeführt, für die die gleichen Grundsätze gelten. Keine Angst, Sie erhalten im Vorfeld eine ausreichende Vorbereitungszeit und werden im Einladungsschreiben vorab darauf hingewiesen!
Bei der Landeshauptstadt München entscheiden nicht Einzelne über die endgültige Stellenbesetzung. Daher sitzen Ihnen im Vorstellungsgespräch mehrere Personen gegenüber, zum Beispiel Personalstelle, Fachdienststelle, Personalvertretung und gegebenenfalls Schwerbehindertenvertretung oder Frauengleichstellungsstelle. Die Größe der Vorstellungskommission sowie der starre Ablauf der Fragen sind den rechtlichen Rahmenbedingungen geschuldet und nicht mit der Vorgehensweise bei privaten Arbeitgebern zu vergleichen. Zudem sind wir bestrebt, alle Eingeladenen am gleichen Tag anzusehen, um einen direkten und gerechten Vergleich zu ermöglichen.
Wenn der Entscheidungsvorschlag der Vorstellungskommission feststeht, wird die ausgewählte Person meist schon am nächsten Arbeitstag telefonisch oder per E-Mail - zunächst unverbindlich - informiert.
Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, das gesamte Einstellungsverfahren, zu dokumentieren, also schriftlich niederzulegen. Das dauert zwar seine Zeit, dient aber einerseits der Selbstkontrolle und andererseits der Transparenz unserer Stadtverwaltung.
Zudem muss die verbindliche Zustimmung zur Einstellung neuen Personals vom Entscheidungsberechtigten eingeholt werden. Dabei handelt es sich nicht um die jeweilige Sachbearbeitung, sondern um eine höhere Führungskraft, welche die Entscheidungsbefugnis vom Oberbürgermeister erhalten hat. Wer genau im Einzelfall dafür zuständig ist, hängt zudem davon ab, in welcher Entgelt- oder Besoldungsgruppe eingestellt werden soll. Zum Teil ist dies sogar dem Münchner Stadtrat vorbehalten, der nur circa einmal monatlich zu Sitzungen zusammen kommt. Eine Beschleunigung oder gar "Umgehung" dieses Verfahrens ist nicht möglich.
Erst danach ist die Entscheidung rechtsverbindlich, sodass auch nicht zum Zug gekommene Bewerber*innen informiert werden können.
Die Stadt München gehört zu einer der größten Kommunalverwaltungen Deutschlands. Deshalb sind für die Personalauswahl und die sich anschließende Einstellung zwei verschiedene Abteilungen zuständig. Beide arbeiten Hand in Hand, sodass beispielsweise die Übergabe der Bewerbung und der entsprechenden Informationen in jedem Fall sicher gestellt ist.
Bevor eine Einstellung bei uns möglich ist, benötigen wir aber noch weitere Unterlagen, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis. Sollten Bewerber*innen bereits im öffentlichen Dienst tätig sein, fordern wir zudem den Personalakt beim bisherigen Arbeitgeber an. Hier sind wir auf eine schnelle Zusendung angewiesen.
Lange Kündigungsfristen bisheriger Arbeitsverhältnisse sind für eine Einstellung unerheblich. Wir ziehen niemanden vor, der schneller verfügbar wäre, denn wir halten uns auch hier an den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der "Bestenauslese".
Zum Bewerbungsportal
Wenn Sie alle Datenfelder korrekt ausgefüllt haben, ist Ihre Registrierung abschließend nur möglich, wenn Sie den Datenschutzbestimmungen zustimmen.
Hinweis: Mit einem Klick auf das Wort "Datenschutzbestimmungen" können Sie diese als PDF-Dokument herunterladen bzw. zur Kenntnis nehmen.
Bei der Registrierung wurden alle erforderlichen Felder ausgefüllt. Bei der anschließenden Anmeldung erhalten Sie jedoch die Fehlermeldung "Der Zugang ist gesperrt"?
Nach der Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink, an die im Feld "Login" angegebene E-Mail-Adresse. Überprüfen Sie bitte, ob Sie diese E-Mail erhalten haben. Anschließend ist der dortige Aktivierungslink innerhalb von 14 Tagen durch Anklicken zu bestätigen. Andernfalls bleibt Ihr Zugang gesperrt.
Ihr Passwort muss aus mindestens acht Zeichen bestehen und drei der folgenden vier Elemente enthalten: Sonderzeichen, Kleinbuchstaben, Großbuchstaben und Ziffern.
Vor einer Anmeldung über den Button "Bewerber-Login" ist eine Registrierung über den darunter befindlichen Button "Registrieren" vorzunehmen.
Sie können sich über den "Bewerber-Login" anmelden. Sollten hier Probleme auftreten, können Sie sich auch über den Button "Registrieren" anmelden. Hier finden Sie in der unteren Hälfte der Eingabemaske einen Login-Bereich.
Nach der Registrierung ist noch ein Aktivierungslink zu bestätigen. Dieser wird an die als Login gewählte E-Mail-Adresse versandt. Überprüfen Sie bitte, ob Sie diese E-Mail erhalten haben und bestätigen Sie den Link. Schauen Sie gegebenenfalls auch in Ihrem Spam-Ordner nach. Wird der Account nicht innerhalb von 14 Tagen aktiviert, werden Ihre Daten automatisch aus dem System gelöscht.
Dazu betätigen Sie bei den aufgelisteten Verfahren das am rechen Rand befindliche Häkchen-Symbol in der Zeile des Verfahrens, auf das Sie sich bewerben möchten. Anschließend öffnet sich die Bewerbungsmappe des betreffenden Verfahrens. Hier müssen Sie alle Pflichtfelder befüllen. Die bearbeitete Zeile wird dann durch ein grünes Häkchen gekennzeichnet. Erst danach wird der grau hinterlegte Button "Speichern & Bewerben" blau hinterlegt. Diesen müssen Sie abschließend noch betätigen, um die Bewerbung abzusenden.
Die Angabe Ihrer Kontaktdaten in der Basis-Bewerbungsmappe bei der Rubrik "Kontaktdaten" ist für eine schnelle Bearbeitung der Bewerbung für den Fall wichtig, dass wir Rückfragen haben oder wir Sie zum Beispiel wegen einer Einladung zum Vorstellungsgespräch kurzfristig erreichen wollen.
Um den Zwischenstand Ihrer Angaben zu speichern, müssen Sie lediglich die gelb hinterlegten Pflichtfelder ausfüllen, und unter Unterlagen Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse hochladen. Bei internen Mitarbeiter*innen, die mit Ihrer Personalnummer im Bewerbungsportal registriert sind, genügt es, das Anschreiben hochzuladen. Dieses Dokument können Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder löschen und das korrekte erneut hochladen. Um an der Bewerbung später weiterarbeiten zu können, melden Sie sich im Bewerbungsportal an, suchen die entsprechende Ausschreibung unter Stellenausschreibungen und wählen Sie das Icon mit dem Häkchen aus. Dann finden Sie alle zuvor getätigten Eingaben wieder.
Sobald Sie in der "Bewerbungsmappe" auf den Button "Speichern & Bewerben" geklickt haben, ist die Bewerbung abgeschickt. Ihre Bewerbung erscheint dann bei "Bewerbungen" unter der Rubrik "Freigegeben". Zusätzlich erhalten Sie eine Eingangsbestätigung in Ihrem Bewerber-Account unter der Rubrik "Meine Daten"/"Nachrichten und Termine".
Ziehen Sie Ihre Bewerbung auf keinen Fall zurück, da Sie sich auf ein konkretes Verfahren mit dem gleichen Benutzeraccount nur ein Mal bewerben können. Gehen Sie bitte wie folgt vor: Sobald Sie sich beworben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, in der eine Ansprechperson benannt wird. Nehmen Sie zu dieser Person Kontakt auf, damit Sie Ihnen die Bewerbung freischaltet. Danach können Sie Ihre Bewerbung bearbeiten.
Für Fragen zum Verfahren steht Ihnen die im Ausschreibungstext genannte Person zur Verfügung. Bei Fragen zum Umgang mit dem System oder im Fall einer Fehlermeldung senden Sie bitte eine E-Mail an unser Postfach: erecruiting.por@muenchen.de.
Nennen Sie uns hierbei bitte auch Ihren Login und gegebenenfalls die aufgetretene Fehlermeldung.
Zu Stellenausschreibungen
Die Stadt München bietet Einstiegsmöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Qualifikationsprofile. Diese reichen von der rechtlichen Laufbahn über Informationstechnologie, kaufmännische Berufe, Ingenieurswissenschaften sowie zahlreiche weitere Fachrichtungen.
Nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz hat jede*r Deutsche ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Ausschließlich nach diesen Kriterien werden die Bewerbungen anhand des Anforderungsprofils in der Stellenausschreibung verglichen.
Dabei handelt es sich um Kernkompetenzen, die besonders wichtig für eine Stelle sind.
Gegebenenfalls ist eine Anerkennung des Abschlusses erforderlich. Wenden Sie sich hierbei an die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen .
Ja, Amtssprache ist Deutsch. Es wird erwartet, dass Sie Ihre Bewerbung in deutscher Sprache, gegebenenfalls übersetzt, einreichen.
In der Regel erwarten wir bei der Stadt eine selbstständige Sprachverwendung (Niveau B 1). Aus den Anforderungen an die Stelle, die im Ausschreibungstext beschrieben sind, kann sich ergeben, dass ein höheres Sprachniveau erforderlich oder ein niedrigeres ausreichend ist.
Zum Vorstellungsgespräch
Bei der Stadt München werden Vorstellungsgespräche im Rahmen eines wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahrens durchgeführt. Was bedeutet, dass ein strukturiertes Interview stattfindet, das häufig mit Assessmentcenter-Elementen kombiniert wird. Dies meint: Nach einem persönlichen Eingangsvortrag bekommt jede*r Teilnehmer*in die gleichen Fragen und Aufgabenstellungen in der gleichen Reihenfolge gestellt. Auch der zeitliche Rahmen wird für alle gleich gehalten.
Strukturierte Interviews orientieren sich streng an den Anforderungen der zu besetzenden Stelle. Sie arbeiten mit Fragen, die einen klaren Stellenbezug haben. Selbstverständlich werden allen Bewerber*innen dieselben Fragen gestellt. Die Antworten zu jeder Frage werden nach festgelegten Kriterien anhand eines vorher festgelegten Erwartungshorizonts bewertet. Strukturierte Interviews sind nicht zuletzt deshalb sehr viel besser für die Qualität der Entscheidung, weil sie dem Bauchgefühl der Entscheidungsträger wenig Einflussmöglichkeiten lassen. Durch diese Vorgehensweise werden Chancengleichheit und die bestmögliche Vergleichbarkeit der Bewerber*innen sichergestellt.
Assessment-Center-Elemente sind praktische Übungen wie Präsentationen, Rollenspiele oder auch Gruppendiskussionen, die in geeigneter Weise die Gegebenheiten an der angestrebten Stelle realistisch simulieren und die Bewerber*innen mit praxisnahen erfolgskritischen Situationen konfrontieren. Hier werden Ihre Führungskompetenzen und/oder Ihre sozialen, methodischen sowie persönlichen Eigenschaften beobachtet und bewertet. Im Einladungsschreiben werden Sie darauf hingewiesen, falls im Rahmen des Vorstellungsgesprächs ein Assessment-Center-Element durchgeführt wird.
Ein Vorstellungsgespräch findet vor einer sogenannten Vorstellungskommission statt, die sich aus maximal sieben Personen zusammensetzt. Neben bis zu zwei Personen aus dem Personal- und Organisationsreferat sowie dem Fachreferat oder Eigenbetrieb nehmen die Personalvertretung und gegebenenfalls die Gleichstellungsstelle und Schwerbehindertenvertretung an den Gesprächen teil.
Bitte teilen Sie uns bereits in Ihrer Bewerbung Ihre geplanten Abwesenheiten mit. Bei einer Terminplanung für eine Vorstellungsrunde wird versucht, darauf Rücksicht zu nehmen, sofern dadurch die Stellenbesetzung nicht unverhältnismäßig verzögert wird. Daher melden Sie bitte auch Änderungen oder neue Planungen nach. Sollten Sie dies einmal vergessen haben und der Fall eintreten, dass Sie an einem Termin wegen Urlaub nicht teilnehmen können, kann leider nicht generell, sondern nur nach Absprache im Einzelfall, ein Ausweichtermin angeboten werden.
Zum Auswahlverfahren
Wie lange das Verfahren dauert, ist pauschal nicht zu sagen. Das hängt insbesondere von der Anzahl der eingegangenen Bewerbungen ab. In vielen Fällen müssen Unterlagen nachgefordert oder für bereits bei der Stadt München Beschäftigte dienstliche Beurteilungen eingeholt und miteinander verglichen werden. Dies dauert oftmals mehrere Wochen. Das genau Verfahren finden Sie unter dem Punkt: Verfahrensablauf.
Warum müssen bei Bewerber*innen des Öffentlichen Dienstes dienstliche Beurteilungen angefordert werden?
Die Pflicht zur Beurteilung von Beamt*innen ergibt sich aus Art. 56 Abs. 1 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz. Um Chancengleichheit zwischen den Statusgruppen sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, muss die Bewerber*innenauswahl für alle auf derselben Grundlage erfolgen, also aufgrund von dienstlichen Beurteilungen. Daher werden bei der Stadt auch Tarifbeschäftigte beurteilt.
Die Personalauswahl findet bei der Stadt München anhand des Anforderungsprofils der ausgeschriebenen Stelle nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung der Bewerber*innen statt. Sonstige, willkürlich gewählte Kriterien spielen dabei keine Rolle.
Die Landeshauptstadt München steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung
, auch bei der Personalgewinnung.
Nach dem letzten Vorstellungsgespräch für eine ausgeschriebene Stelle formuliert die Vorstellungskommission einvernehmlich einen Entscheidungsvorschlag. Dieser muss von der Führungskraft, auf welche die Entscheidungshoheit übertragen ist, unterschrieben, das heißt genehmigt werden.
Aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz ergibt sich eine akribische Dokumentationspflicht der Entscheidung.
Wenn Sie ausgewählt wurden und diese Stelle antreten möchten, ziehen Sie bitte schriftlich bei der zuständigen Personalsachbearbeitung Ihre weiteren Bewerbungen zurück. Dies erleichtert die Arbeit und ist fair gegenüber den anderen Bewerber*innen.
Häufige Fragen rund um die Bewerbung
Wir haben für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Bewerbung zusammengestellt.
Allgemeines
Die Stadt München ist dem Gemeinwohl verpflichtet, nicht einseitigen Interessen. Das unterscheidet uns von Wirtschaftsunternehmen, die primär gewinnorientiert agieren. Gehen Sie einmal aufmerksam durch Ihr Viertel. Hier eine Kindertagesstätte, wo sich Erzieher*innen der Stadt München um die Generation von morgen kümmern. Dort eine Realschule, in der Lehrer*innen der Stadtverwaltung Wissen vermitteln. Die Straßen, auf denen Sie gehen, die Brücken, die Sie überqueren, die Spielplätze, an denen Sie vorbeiradeln - all das wird von der Landeshauptstadt München betreut und instand gehalten.
Personalauswahl
Öffentliche Arbeitgeber müssen im Gegensatz zur Privatwirtschaft spezielle gesetzliche Vorgaben bei der Auswahl von einzustellendem Personal beachten. Daraus ergeben sich zum Teil vorgeschriebene, sehr formalisierte Verfahrensabläufe sowie längere Laufzeiten, bis Sie endgültig über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert werden können.