Bewerbungsverfahren

Informieren Sie sich im Folgenden über den Ablauf eines Bewerbungsverfahrens bei der Stadt München.

Warum ist München kein Unternehmen wie jedes andere?

Die Stadt München ist dem Gemeinwohl verpflichtet, nicht einseitigen Interessen. Das unterscheidet uns von Wirtschaftsunternehmen, die primär gewinnorientiert agieren. Gehen Sie einmal aufmerksam durch Ihr Viertel. Hier eine Kindertagesstätte, wo sich Erzieher*innen der Stadt München um die Generation von morgen kümmern. Dort eine Realschule, in der Lehrer*innen der Stadtverwaltung Wissen vermitteln. Die Straßen, auf denen Sie gehen, die Brücken, die Sie überqueren, die Spielplätze, an denen Sie vorbeiradeln - all das wird von der Landeshauptstadt München betreut und instandgehalten.

Video Bewerbungsweg

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Besonderheiten des öffentlichen Dienstes

Informieren Sie sich im Folgenden über den Ablauf eines Bewerbungsverfahrens, insbesondere im Hinblick auf die Besonderheiten, die wir als Arbeitgeberin des Öffentlichen Dienstes zu erfüllen haben.

Öffentliche Arbeitgeber müssen im Gegensatz zur Privatwirtschaft spezielle gesetzliche Vorgaben bei der Auswahl von einzustellendem Personal beachten. Daraus ergeben sich zum Teil vorgeschriebene sowie längere Laufzeiten, bis Sie endgültig über das Ergebnis Ihrer Bewerbung informiert werden können.

Das Personalauswahlverfahren

Visuelle Darstellung des Bewerbungsverfahrens

Solange eine Stelle ausgeschrieben ist, prüfen wir zunächst, ob die zwingenden Anforderungen, die im Ausschreibungstext unter der Überschrift "Sie verfügen über:" genannt sind, erfüllt sind. Wir berücksichtigen dabei wirklich alle bis zum Ausschreibungsende eingehenden Bewerbungen. Denn bei uns gilt nicht: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Der Ablauf der Ausschreibungsfrist wird also in jedem Fall abgewartet, bevor die abschließende Personalauswahl erfolgt. Die Ausschreibung läuft mindestens zwei Wochen, in den Ferienzeiten durchaus auch länger, damit möglichst viele Interessierte davon Kenntnis nehmen können.

Bewerbungsverfahren Schritt 2 Abgleichen der Bewerbungen

Grundlage für die Prüfung der Bewerbungen ist das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle, also die in der Ausschreibung konkret genannten Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnisse, um die im Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung verankerte "Bestenauslese" zu gewährleisten.
 

Sollten Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben, ist gegebenenfalls eine Anerkennung des Abschlusses erforderlich. Wenden Sie sich hierbei gerne an die Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen.


Bei Bewerbungen von Beschäftigten der Landeshauptstadt München beziehungsweise des Öffentlichen Dienstes müssen wir zudem zwingend die dienstliche Beurteilung berücksichtigen, die gegebenenfalls noch erstellt werden muss.

Bewerbungsverfahren Schritt 3 Durchführen von Vorstellungsgesprächen

Nachdem die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung am besten geeigneten Bewerber*innen anhand der Bewerbung ermittelt wurden, werden diese zu einem Vorstellungsgespräch (wissenschaftlich fundierten Auswahlverfahren) eingeladen. Darüber hinaus erhalten im Öffentlichen Dienst auch Menschen mit Behinderung die Gelegenheit, uns von ihrer Eignung für die ausgeschriebenen Positionen zu überzeugen. Die Einladung erfolgt rechtzeitig, sodass noch genügend Zeit zur Vorbereitung beziehungsweise zur Einholung von Informationen vom Fachbereich besteht.

In den strukturierten Interviews werden allen Bewerber*innen die gleichen Fragen gestellt, um einen objektiven Leistungsvergleich sicher zu stellen. Die Fragestellungen orientieren sich zwingend an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle aus dem Ausschreibungstext.  Zusätzlich werden von uns zum Teil Assessment-Center-Elemente, wie zum Beispiel ein Rollenspiel oder eine Präsentation durchgeführt, für die die gleichen Grundsätze gelten. Keine Sorge, Sie werden im Einladungsschreiben vorab darüber informiert, ob ein Assessment-Center-Element Bestandteil des Auswahlverfahrens ist.

Bei der Landeshauptstadt München entscheiden nicht Einzelne über die endgültige Stellenbesetzung. Daher sitzen Ihnen im Vorstellungsgespräch mindestens zwei Personen gegenüber. Neben einer Person aus dem Personal- und Organisationsreferat und einer Person aus dem Fachreferat oder Eigenbetrieb nehmen gegebenenfalls die Personalvertretung, die Gleichstellungsstelle und Schwerbehindertenvertretung an den Gesprächen teil.

Bewerbungsverfahren Schritt 4 Dokumentieren

Wenn der Entscheidungsvorschlag der Vorstellungskommission feststeht, wird die ausgewählte Person meist schon am nächsten Arbeitstag telefonisch oder per E-Mail - zunächst unverbindlich - informiert.

Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, das gesamte Einstellungsverfahren, zu dokumentieren, also schriftlich niederzulegen. Das dauert zwar seine Zeit, dient aber einerseits der Selbstkontrolle und andererseits der Transparenz unserer Stadtverwaltung.

Zudem muss die verbindliche Zustimmung zur Einstellung neuen Personals vom Entscheidungsberechtigten eingeholt werden. Dabei handelt es sich nicht um die jeweilige Sachbearbeitung, sondern um eine höhere Führungskraft, welche die Entscheidungsbefugnis vom Oberbürgermeister erhalten hat. Wer genau im Einzelfall dafür zuständig ist, hängt zudem davon ab, in welcher Entgelt- oder Besoldungsgruppe eingestellt werden soll. Zum Teil ist dies sogar dem Münchner Stadtrat vorbehalten, der nur circa einmal monatlich zu Sitzungen zusammenkommt. Eine Beschleunigung oder gar "Umgehung" dieses Verfahrens ist nicht möglich.

Erst danach ist die Entscheidung rechtsverbindlich, sodass auch Bewerber*innen, die nicht ausgewählt wurden informiert werden können.

Bewerbungsverfahren Schritt 5 Einstellen

Bevor eine Einstellung bei uns möglich ist, benötigen wir zusätzliche Unterlagen, wie zum Beispiel ein Führungszeugnis. Falls Bewerber*innen bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, fordern wir außerdem den Personalakt beim bisherigen Arbeitgeber an. Hier sind wir auf eine schnelle Zusendung angewiesen.

Lange Kündigungsfristen bisheriger Arbeitsverhältnisse sind für uns nicht relevant. Wir bevorzugen keine Bewerber*innen, die schneller verfügbar wäre, da wir uns an den in der Verfassung verankerten Grundsatz der „Bestenauslese“ halten.

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