Entgelt- und Besoldungstabellen des öffentlichen Dienstes

Wer wird bei der Stadt wie bezahlt? Alle Informationen zur Bezahlung im öffentlichen Dienst.

Weitere Gehaltsbestandteile

Die Landeshauptstadt München finanziert für Sie eine Betriebsrente bei der Bayerischen Versorgungskammer – Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (Pflichtversicherung).

Über die PlusPunktRente bei der Bayerischen Versorgungskammer - Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden können Sie als Tarifbeschäftigte*r durch eine Entgeltumwandlung (Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) oder durch eine staatlich geförderte Riesterrente Ihre Betriebsrente freiwillig aufstocken.

Außerdem bietet die Stadt München die Möglichkeit der Entgeltumwandlung in Form der Unterstützungskasse bei der Allianz an.

Mitarbeiter*innen, die sich besonders eingesetzt haben, belohnt die Stadt München nach den Regeln der leistungsorientierten Bezahlung. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Sie Tarifbeschäftigte*r oder Beamt*in sind.

Wenn Sie einen Teil Ihres Einkommens zur Vermögensbildung verwenden, legt die Stadt München noch eine kleine Summe drauf. Zur Zeit sind das monatlich fast 7 Euro. Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Betrag entsprechend gekürzt.

Wer wird wie bezahlt?

Geld

Die Tarifbeschäftigten der Stadt München werden nach dem Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD oder TV-V) bezahlt.

Die Bezüge der Beamt*innen richten sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG). Tarifbeschäftigte werden nach den Verordnungen des TVöD / TV-V nach Art und Wertigkeit der Tätigkeit bestimmten Entgeltgruppen zugeordnet. Bei Beamt*innen unterteilen sich die Bezüge – je nach persönlicher Qualifikation, Stellenwert der ausgeübten Tätigkeit bzw. nach dem verliehenen Amt – in Besoldungsgruppen.

Mit zunehmender Berufserfahrung erhöht sich das Gehalt in beiden Gruppen stufenweise, wobei in der Regel mit der Anfangsstufe der jeweiligen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe begonnen wird.

Für vollbeschäftigte bayerische Beamt*innen gilt eine einheitliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden, für Tarifbeschäftigte 39 Stunden. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden individuelle Teilzeitmodelle angeboten.

Sonderzahlungen

Was landläufig als Weihnachtsgeld bezeichnet wird, heißt im TVöD "Jahressonderzahlung", im TV-V lediglich "Sonderzahlung". Der Betrag wird städtischen Mitarbeitenden mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Bei den Beamt*innen wird eine "Sonderzahlung" mit den Dezemberbezügen überwiesen.

München-Zulage

Um die hohen Lebenshaltungskosten etwas abzumildern, erhalten Tarifbeschäftigte eine „München-Zulage“. Die Höhe der München-Zulage bemisst sich an der Entgeltgruppe.

Orts- und Familienzuschlag (Beamte)

Seit 01.04.2023 gibt es in der Beamtenbesoldung den Orts- und Familienzuschlag - Artikel 35 Bayerisches Besoldungsgesetz.
Die Höhe des Orts- und Familienzuschlages (OFZ) richtet sich nach

  • der Ortsklasse des Hauptwohnsitzes im Sinne des § 21 Absatz 2 und § 22 Bundesmeldegesetz
  • der Stufe, die den Familienverhältnissen entspricht
  • sowie der Besoldungsgruppe

 

 

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