Immobiliengesuche für die Wohnungslosenhilfe
Menschen beherbergen: Ausschreibungen und Informationen für Anbieter*innen von Immobilien.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit
Sie sind Immobilieneigentümer*in oder können im Rahmen eines Miet- oder Pachtvertrages über eine Immobilie verfügen und haben Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München im Rahmen der Wohnungslosenhilfe? Dann informieren Sie sich auf dieser Seite über die Möglichkeit der Vermietung und aktuelle Ausschreibungen.
Das Sofortunterbringungssystem der Stadt München ist komplex und die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung vielfältig. Ziel ist es, sowohl langfristig auf demografische, soziale und wirtschaftliche Veränderungen als auch kurzfristig auf unplanbare Ereignisse wie die Flüchtlings- oder Coronakrise reagieren zu können. Dabei besteht gleichzeitig immer der Anspruch, fortwährend nach dem bestmöglichen Unterbringungsstandard zu streben.
Bereitstellung eines Objektes mit Betriebsführung
Im Idealfall liegen sowohl die Bereitstellung der Bettplätze als auch die Betriebsführung in einer Hand. Der Weg zu dieser Art der Zusammenarbeit mit der Stadt München führt über die Ausschreibungen des Amtes für Wohnen und Migration, durch welche die Landeshauptstadt ihren jeweiligen Bedarf an Bettplätzen akquiriert. Immobilieneigentümer*innen sowie jene, die aufgrund eines Pacht- oder Mietverhältnisses über eine Immobilie verfügen können, können daran mit ihren Objekten und einem Betriebsführungskonzept teilnehmen und ein Angebot abgeben. In diesem Fall betreibt der Anbietende selbst den Beherbergungsbetrieb und erhält für jede untergebrachte Person ein Bettplatzentgelt. Die sozialpädagogische Betreuung im Objekt übernimmt hier entweder die Bezirkssozialarbeit der Stadt München selbst oder sie beauftragt den Sozialdienst eines freien Trägers.
Vermietung eines Objektes ohne Betriebsführung
Eigentümer*innen sowie Pächter*innen oder Mieter*innen von geeigneten Immobilien können der Stadt München oder einem freien Träger der Wohlfahrtspflege ihre Objekte zur Beherbergung Wohnungsloser vermieten. Bei dieser Art der Zusammenarbeit obliegt die Organisation der Betriebsführung sowie die Betreuung der Untergebrachten der Stadt München, die diese entweder selbst übernimmt oder einen Träger der freien Wohlfahrtspflege damit beauftragt.
Vermieten an die LHM
Sollten Sie verfügungsberechtigt über eine Immobilie im Stadtgebiet München sein, können Sie Ihr Objekt an die Landeshauptstadt zum Zweck der Unterbringung wohnungsloser Haushalte vermieten. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob Sie ein unbebautes Grundstück besitzen, das Sie nach den Vorgaben des Amtes für Wohnen und Migration bebauen würden, oder ein bereits bestehendes Gebäude zur Verfügung stellen möchten. Bei den Bestandsgebäuden kann es sich neben Wohnhäusern auch um Bürogebäude oder Containeranlagen handeln. Jedes Angebot wird anhand der Vorgaben des städtischen Sofortunterbringungssystems geprüft und zusammen mit dem Anbietenden über Realisierungsmöglichkeiten gesprochen. Bestandteil dieses Abstimmungsprozesses und entscheidendes Kriterium für das Gelingen der Zusammenarbeit ist in jedem Fall die Genehmigung durch den Stadtrat.
Allgemeine Anforderungen
Ein Objekt sollte nicht weniger als 50 und nicht mehr als 200 Personen eine Unterkunft bieten, um sich sozialverträglich in die Nachbarschaft einfügen zu können. Als ungefährer Richtwert kann bei den oben genannten Personenzahlen von einer benötigten Bruttogeschossfläche von 800 bis 5500 m² ausgegangen werden. Die Laufzeit des Vertrages ist beliebig vereinbar, sollte nach Möglichkeit jedoch nicht unter drei Jahren liegen.
Sollten Sie Interesse an der Vermietung einer Immobilie an die Landeshauptstadt haben und eine entsprechende baurechtliche Genehmigungsfähigkeit vorliegen, reichen Sie bitte unter info-objektplanung.soz@muenchen.de folgende Informationen und Unterlagen ein:
- Lageplan, genaue Adresse, Flurstücksnummer, Stadtbezirk
- Eigentümer, Kontaktdaten des Ansprechpartners
- Größe (BGF), Anzahl der Stockwerke, Anzahl der Zimmer (Einteilung)
- Ausstattung (Gemeinschaftsräume, Büros, Pforte, Waschmaschinen)
- Informationen zum Vorhandensein von Kochgelegenheiten
- (Die Bewohner*innen müssen in der Lage sein, sich selbstständig versorgen zu können. Deswegen ist die Angabe, ob und welche Kochgelegenheiten vorhanden sind oder ob sie nachträglich eingebaut werden können, essentiell)
- Objekt- oder Grundstücksbeschreibung und bemaßte Grundrisspläne soweit vorhanden
Auch Ihre Fragen zu den weiteren Anforderungen sowie deren detaillierte Ausgestaltung werden Ihnen auf Anfrage unter info-objektplanung.soz@muenchen.de gerne beantwortet.
Ausschreibungen
Um den steigenden Bedarf an Bettplätzen decken zu können, schreibt die Stadt München regelmäßig die Beschaffung von Bettplätzen in Beherbergungsbetrieben aus. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von Beherbergungsstätten zur Unterbringung wohnungsloser Haushalte, die der Landeshauptstadt München auf der Basis von Belegungs- und Betriebsvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden.
Hierbei handelt es sich um die konkrete Nachfrage der Landeshauptstadt nach Bettplätzen, die Sie mit einer Angebotsabgabe bedienen können. Die Bewerbung auf eine Ausschreibung bietet Ihnen gegenüber der Kontaktaufnahme in Eigeninitiative den Vorteil, dass die Rahmenbedingungen und der zeitliche Ablauf schon im Vorfeld feststehen und Sie deshalb schon bei Abgabe Ihres Angebotes wissen, wie sich die Zusammenarbeit mit der Stadt München gestaltet, sollten Sie den Zuschlag erhalten.
Die Ausschreibungen werden auf der Vergabeplattform der Stadt München unter https://vergabe.muenchen.de veröffentlicht.
Flexi-Heim-Programm
Durch den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 26.07.2017 wurde das sogenannte Flexi-Heim-Programm geschaffen. Ein Flexi-Heim stellt eine besondere Art der Unterbringung Wohnungsloser dar, die darauf abzielt, durch die Planung jeder Appartementeinheit mit eigener Küchenzeile und eigenem Sanitärbereich die Standards der Unterbringung zu erhöhen. Ziel der Landeshauptstadt München ist eine Ausweitung der Beherbergung von wohnungslosen Haushalten in Objekten mit Flexi-Heim-Standard.
Der Bau eines Flexi-Heims oder der Umbau eines Bestandsgebäudes entsprechend den Vorgaben des Flexi-Heim-Programms kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag gefördert werden. Grundsätzlich besteht hier zudem ein Interesse an einem langfristigen Mietverhältnis.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder Ihr Objekt im Rahmen des Flexi-Heim-Programms der Stadt München anbieten wollen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: info-flexiheime.soz@muenchen.de
Kontakt
Hier finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen innerhalb der Stadtverwaltung für alle Fragen rund um die Vermietung von Immobilien an die Landeshauptstadt und die Ausschreibungen:
Allgemeine Informationen: info-objektplanung.soz@muenchen.de
Flexi-Heime: info-flexiheime.soz@muenchen.de