Hygiene in öffentlichen Bädern
Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser muss bestimmten hygienischen Anforderungen genügen.
Infektionshygienische Überwachung
Der Überwachung durch das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München unterliegen:
- die von den Stadtwerken München GmbH betriebenen Frei- und Hallenbäder,
- die Schulschwimmbäder und
- die sonstigen (gewerblichen) Bäder, beispielsweise in Fitness-Studios, in Hotels, in Seniorenwohnheimen oder in medizinischen Einrichtungen
Schwimmbäder, zu denen nur ein eingeschränkter Personenkreis Zutritt hat, wie zum Beispiel Privatbäder in Wohngebäuden oder in Betriebssportanlagen, werden nicht überprüft.